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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 90.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4833
BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 90.81 (https://dejure.org/1981,4833)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1981 - 2 B 90.81 (https://dejure.org/1981,4833)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1981 - 2 B 90.81 (https://dejure.org/1981,4833)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Dienstherrn zur beihilferechtlichen Beteiligung an Krankenversicherungsbeiträgen bei anerkannt schwerbehinderten Beamten - Herleitung einer Beihilfepflicht des Dienstherrn im Krankheitsfall oder Pflicht zur Beitragserstattung im Beihilfewege aus einem ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 90.81
    Durch die vorliegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß kein zu beachtender hergebrachter Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG den Dienstherrn speziell verpflichtet, Beihilfen im Krankheitsfall zu leisten (BVerfGE 44, 249 [263]; BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79] [218 f.] mit weiteren Hinweisen), und daß der Dienstherr bzw. der Verordnungsgeber auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine Beitragserstattung im Beihilfenwege vorzusehen (BVerwGE 20, 44 [50]; 60, 212 [220 ff.]).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz - …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 90.81
    Durch die vorliegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß kein zu beachtender hergebrachter Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG den Dienstherrn speziell verpflichtet, Beihilfen im Krankheitsfall zu leisten (BVerfGE 44, 249 [263]; BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79] [218 f.] mit weiteren Hinweisen), und daß der Dienstherr bzw. der Verordnungsgeber auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine Beitragserstattung im Beihilfenwege vorzusehen (BVerwGE 20, 44 [50]; 60, 212 [220 ff.]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 90.81
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 46.72

    Umfang der Rechte einer Krankenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 90.81
    Der von der Beschwerde angeführte Gesichtspunkt, der Eintritt des Klägers in die gesetzliche Krankenversicherung erspare dem Dienstherrn Beihilfeleistungen, kann nach dem Sinn und Zweck der Beihilfe als lediglich ergänzender Hilfeleistung zur angemessenen Erleichterung der wirtschaftlichen Lage des Beamten (vgl. dazu u.a. Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [ZBR 1975, 150]) zu keinem anderen Ergebnis führen.
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 90.81
    Durch die vorliegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß kein zu beachtender hergebrachter Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG den Dienstherrn speziell verpflichtet, Beihilfen im Krankheitsfall zu leisten (BVerfGE 44, 249 [263]; BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79] [218 f.] mit weiteren Hinweisen), und daß der Dienstherr bzw. der Verordnungsgeber auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine Beitragserstattung im Beihilfenwege vorzusehen (BVerwGE 20, 44 [50]; 60, 212 [220 ff.]).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 2 B 45.96

    Frage nach der Freistellung von der Versicherungspflicht eines Beamten von der …

    Soweit hiermit entscheidungserhebliche Grundsatzfragen angesprochen sind, ist bereits durch den vom Berufungsgericht und der Beschwerde selbst angeführten Beschluß des Senats vom 17. Juli 1981 - BVerwG 2 B 90.81 - sowie durch die dort angeführte Rechtsprechung (BVerwGE 20, 44 [BVerwG 30.11.1964 - VIII C 268/63]; 60, 212 ) geklärt, daß der Dienstherr bzw. der Verordnungsgeber auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine Beitragserstattung im Beihilfenwege vorzusehen.
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