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| VGH Bayern, 11.07.1996 - 2 B 94.3480 |
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- BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.1996 - 2 B 94.3480
Davon ausgehend "dient" ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb nur dann, wenn ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (BVerwG vom 30.6.1964 BVerwGE 19, 75 und vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138).Damit ist das Vorhaben auch nicht durch seinen Verwendungszweck erschöpfend geprägt (vgl. BVerwG vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138 ).
- BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 89.96
Bauplanungsrecht: Einbau einer Familienwohnung in ein im Außenbereich gelegenes …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.1996 - 2 B 94.3480
Maßgeblich ist insbesondere, ob der Betrieb die ständige Anwesenheit des Inhabers auf dem Betriebsgelände erfordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 11.6.1986 Baurecht 1986, 667 ; BayVGH vom 25.9.1995 Nr. 14 B 94.3676; vom 4.4.1996 Nr. 1 B 93.2577, bestätigt durch BVerwG vom 21.6.1996 Nr. 4 B 89.96, soweit ersichtlich noch nicht veröffentlicht; vgl. Nr. 4.1.2 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 13.10.1992 AllMBl. 1992, 903). - VGH Bayern, 25.09.1995 - 14 B 94.3676
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.1996 - 2 B 94.3480
Maßgeblich ist insbesondere, ob der Betrieb die ständige Anwesenheit des Inhabers auf dem Betriebsgelände erfordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 11.6.1986 Baurecht 1986, 667 ; BayVGH vom 25.9.1995 Nr. 14 B 94.3676; vom 4.4.1996 Nr. 1 B 93.2577, bestätigt durch BVerwG vom 21.6.1996 Nr. 4 B 89.96, soweit ersichtlich noch nicht veröffentlicht; vgl. Nr. 4.1.2 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 13.10.1992 AllMBl. 1992, 903). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 1 A 125/83
Tierhaltung; Wohnhaus; Damtierhaltung; Landwirtschaftlicher Betrieb
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.1996 - 2 B 94.3480
Maßgeblich ist insbesondere, ob der Betrieb die ständige Anwesenheit des Inhabers auf dem Betriebsgelände erfordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 11.6.1986 Baurecht 1986, 667 ; BayVGH vom 25.9.1995 Nr. 14 B 94.3676; vom 4.4.1996 Nr. 1 B 93.2577, bestätigt durch BVerwG vom 21.6.1996 Nr. 4 B 89.96, soweit ersichtlich noch nicht veröffentlicht; vgl. Nr. 4.1.2 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 13.10.1992 AllMBl. 1992, 903). - BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62
Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.1996 - 2 B 94.3480
Davon ausgehend "dient" ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb nur dann, wenn ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (BVerwG vom 30.6.1964 BVerwGE 19, 75 und vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138).
- VG Stuttgart, 19.08.2024 - 6 K 946/24
Errichtung eines Wohnhauses im Außenbereich; landwirtschaftlicher …
Bei ihnen dürfte die Dienlichkeit eines Wohnhauses auf der Hofstelle regelmäßig die unabdingbare dauerhafte persönliche Anwesenheit des Betriebsinhabers voraussetzen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 23.12.1983 - 4 B 175.83 - UPR 1984, 163; BayVGH, Urt. v. 11.07.1996 - 2 B 94.3480 - AgrarR 1997, 87;… VG München, Urt. v. 19.11.2019 - M 1 K 18.1847 - juris Rn. 32).Zutreffend weist die zuständige Fachbehörde, das Landwirtschaftsamt, darauf hin, dass diese Notwendigkeit bei der Freilandhaltung von robusten Hochlandrindern nicht der Fall ist (ähnlich zu Bisons Bay. VGH, Urt. v. 11.07.1996 - 2 B 94.3480 - AgrarR 1997, 87).
- VGH Bayern, 02.12.2015 - 1 ZB 14.1445
Landwirtschaftsbetrieb, Außenbereich, Errichtungsbedarf, Betriebsleiterwohnung, …
Auch wenn man davon ausgeht" dass tagsüber eine ausreichende Präsenz nur durch den Kläger sichergestellt werden kann" lässt sich daraus nicht das Erfordernis seiner ständigen Anwesenheit und Bereitschaft auf der Hofstelle ableiten (vgl. BayVGH" U. v. 11.7.1996 - 2 B 94.3480 - RdL 1996" 286). - VG München, 19.11.2019 - M 1 K 18.1847
Fehlende Privilegierung für ein Betriebsleiterwohnhaus eines …
Entscheidend ist damit für die Frage, ob ein Wohnbauvorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb eines Nebenerwerbslandwirts i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dient, ob der Betrieb die ständige Anwesenheit der Inhaber auf dem Betriebsgelände erfordert (vgl. BVerwG, B.v. 23.12.1983 - 4 B 175/83 - UPR 1984, 163; BayVGH, U.v. 11.7.1996 - 2 B 94.3480 - AgrarR 1997, 87). - VG München, 09.08.2012 - M 8 SN 12.2961
Baunachbarrechtsstreit; Gebietserhaltungsanspruch; ausnahmsweise Unzulässigkeit …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe mit Urteil vom 19. Dezember 2007 im Verfahren 2 B 94.3480 eine rückwärtige Bebauung in dem Geviert, in dem das Baugrundstück und das Grundstück der Antragstellerin liegen, für objektiv rechtswidrig erklärt.
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