Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.2004 - 2 BN 1.03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflichtstundenregelung für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen - Messbarkeit der Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02
- BVerwG, 21.01.2004 - 2 BN 1.03
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 2 BN 1.03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Pflichtstundenregelung für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2 S. 2 m.w.N. und vom 29. Januar 1992 - BVerwG 2 B 5.92 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 1 S. 1 f.).Eine Festsetzung des Regelstundenmaßes ist nur dann fehlerhaft, wenn mit ihm den Lehrern so viele Unterrichtsstunden abverlangt werden, dass - bei der gebotenen objektiven typisierenden Betrachtung - der aufgezeigte zeitliche Rahmen schlechthin nicht eingehalten werden kann (vgl. Beschluss vom 14. Dezember 1989, a.a.O. S. 2).
- BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81
Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer - …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 2 BN 1.03
Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich exakt messbar, als die dafür aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und individuell nach Fähigkeiten und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 22 f. und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 f.). - BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 2 BN 1.03
Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der von ihr erfassten Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt messbar ist, während die Arbeitszeit dieser Lehrer im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (vgl. Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 40.77 - BVerwGE 59, 142 m.w.N.). - BVerwG, 29.01.1992 - 2 B 5.92
Beamtenrecht - Arbeitszeitverkürzung bei Lehrern - Pflichtstundenzahl
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 2 BN 1.03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Pflichtstundenregelung für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2 S. 2 m.w.N. und vom 29. Januar 1992 - BVerwG 2 B 5.92 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 1 S. 1 f.). - BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76
Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 2 BN 1.03
Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich exakt messbar, als die dafür aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und individuell nach Fähigkeiten und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 22 f. und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 f.).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2018 - 2 KN 1/17
Arbeitszeit von Studienleiterinnen und -leitern ist teilweise neu zu ermitteln
Ihre Arbeitszeit ist durch ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit gekennzeichnet und kann daher nur grob pauschalierend geschätzt werden (zu den Pflichtstunden von Lehrern stRspr. vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 BN 1.03 -, juris, Rn. 2 …und Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - juris, Rn. 12; OVG Schleswig, Urteil vom 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 -, juris 25; VGH Kassel…, Beschluss vom 8. August 2000 - 1 N 4694/96 -, juris, Rn. 37).Allerdings muss bei der Festlegung dieser Zeiten der Rahmen der von § 60 Abs. 1 LBG vorgegebenen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden, die für alle (verbeamteten) Lehrerinnen und Lehrer gelten, beachtet werden (s. oben 1 b, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 BN 1.03 -, juris, Rn. 2).
Die Festlegung der Zeiteinheiten für die Tätigkeiten der Studienleiterinnen und Studienleiter hat deshalb in generalisierender - objektiv typisierender - Weise zu erfolgen (vgl. zu Lehrern BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004, aaO, Rn. 2), bei der die individuelle Arbeitsbelastung der einzelnen Studienleiterin bzw. des einzelnen Studienleiters außer Betracht zu bleiben hat; denn diese wird maßgeblich von der persönlichen Befähigung und Erfahrung, von selbst gestellten Anforderungen und anderen Umständen des Einzelfalls bestimmt.
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich in diesem Fall auf eine Evidenzkontrolle dahingehend, dass diese Einschätzung des Dienstherrn nicht offensichtlich fehlsam, insbesondere nicht willkürlich sein darf, d.h. es darf keine Arbeitsleistung abverlangt werden, die bei der gebotenen objektiven typisierenden Betrachtung den aufgezeigten zeitlichen Rahmen schlechthin nicht einhalten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004, aaO, Rn. 2).
- VG Regensburg, 10.05.2017 - RN 1 K 16.1053
Keine Vergütung von Mehrarbeit als Lehrkraft für Elternsprechstunden
Rn. 48 Die nach einem Wochenstundenmaß bemessene Unterrichtspflichtzeit der Lehrer wird im Wege pauschalierender Betrachtung festgesetzt (BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 - juris; BayVGH, U.v. 20.02.2017 - 3 ZB 15.2429 - juris).Die höchstrichterliche Rechtsprechung differenziert dabei explizit zwischen der eigentlichen Unterrichtszeit und der Arbeitszeit der Lehrkräfte im Übrigen, vgl. BVerwG, B. v. 21.01.2004 - 2 BN 1/03 - juris:.
- VG München, 11.03.2015 - M 5 K 14.3172
Arbeitszeit
Die Pflichtstundenregelung für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen ist in die allgemeine beamtenrechtliche Regelung eingebettet (vgl. BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 - juris).Diese Form der Regelung der Arbeitszeit der Lehrer ist rechtlich zulässig (BVerwG vom 21.1.2004, a.a.O.; BayVGH, B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris;… kritisch: Conrad in: Weiß/Niedermaier/Summer/ Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Dezember 2014, Art. 87 BayBG Rn. 44).
- VG München, 05.07.2017 - M 5 K 15.4747
Einstufung des Schulfaches Musik als "wissenschaftlich" zur Verringerung der …
Ihre Arbeitszeit im Übrigen, die für Unterrichtsvor- und Nachbereitung, für Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen aufgewandt wird, kann nicht in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur geschätzt werden (…vgl. BayVGH, U.v. 24.6.2013 - 3 B 12.1569 - juris Rn. 34;… BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C-88/81 - juris Rn. 15; BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 - juris Rn. 2;… BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris Rn. 32). - VGH Bayern, 20.07.2017 - 3 ZB 14.2334
Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als EDV-Systembetreuer
Sie trägt aber dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während deren Arbeitszeit im Übrigen schon wegen der unterschiedlichen Faktoren, die sich auf das Arbeitstempo des einzelnen Lehrers auswirken, entsprechend deren pädagogischer Aufgabe nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1.03 - juris Rn. 2). - VG Düsseldorf, 22.08.2019 - 15 K 12525/17
- VGH Bayern, 15.07.2014 - 6 CE 14.1098
Bundesbeamtenrecht; Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; Höchstgrenze …
Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich exakt messbar, als die dafür aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und individuell nach Fähigkeiten und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1.03 - juris mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung). - VG München, 28.04.2014 - M 21 E 14.931
(Kein) Anspruch auf (vorläufige) Genehmigung der Durchführung des …
Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (…vgl. BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C 88/81, Rn. 15 juris; BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 Rn. 2 juris;… BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 Rn. 32 juris).". - VGH Bayern, 24.06.2013 - 3 B 12.1569
Musiklehrer am Musischen Gymnasium; Klassenunterricht in Musik; …
Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (…vgl. BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C 88/81, Rn. 15 juris; BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 Rn. 2 juris;… BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 Rn. 32 juris). - VG München, 03.02.2016 - M 5 K 15.5250
Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit aufgrund einer Behinderung
Die Pflichtstundenregelung für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen ist in die allgemeine beamtenrechtliche Regelung eingebettet (vgl. BVerwG, B. v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 - juris; BayVGH, B. v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris). - VGH Bayern, 24.06.2013 - 3 BV 12.1569
Beamtenrecht: Unterrichtspflichtzeit der Musiklehrer an Musischen Gymnasien
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