Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 19.08.2004 - 2 BS 326/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 5 VwGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einrichtung einer Klassenstufe 5 an einer Mittelschule; Anforderungen an die Mindestschülerzahl an Mittelschulen für die ersten beiden einzurichtenden Klassen ; Schulträgerschaft bei Mittelschulen; Entzug der Aufgabe der Mittelschulträgerschaft für den Großteil der ...
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 19.07.2004 - 2 K 1088/04
- VG Chemnitz, 19.08.2004 - 2 K 1088/04
- OVG Sachsen, 19.08.2004 - 2 BS 326/04
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen, 24.09.2003 - 2 BS 273/03
Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2004 - 2 BS 326/04
Wie bereits ausgeführt, dient das Erfordernis der Zweizügigkeit, die erst eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung und die Einrichtung von Profilen ermöglicht, der Eröffnung von allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten und dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten (vgl. auch Beschl. des Senats v. 24.9.2003 - 2 BS 273/03 -, LKV 2004, 129).Angesichts des Umstandes, dass vorliegend keine Hochzonung erfolgt, die Schulträgerschaft für die Mittelschulen vielmehr weiterhin bei den Gemeinden verbleibt und im Hinblick auf die demographische Entwicklung lediglich nicht alle Gemeinden die rechtlichen Voraussetzungen zur Bejahung eines öffentlichen Bedürfnisses zur Errichtung oder Weiterführung einer Mittelschule erfüllen, bedarf die gesetzgeberische Entscheidung keiner Rechtfertigung im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der Weise, dass zu prüfen ist, ob an Mittelschulen nicht auch landeseinheitlich Klassen mit je 12 bis 15 Schülern eingerichtet werden könnten.Es kann dahinstehen, ob diese Frage schon deshalb rechtlich unerheblich ist, weil angesichts der Unvereinbarkeit der Einrichtung einer 5. Klassenstufe an der Mittelschule des Antragstellers zu 1 im Schuljahr 2004/2005 mit den schulrechtlichen Vorgaben (siehe unten II.4. und 5.) keine umfassende Abwägung zu erfolgen hat (so Beschl. des Senats v. 24.9.2003 - 2 BS 273/03 -).
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2004 - 2 BS 326/04
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verlagerung der Aufgabenzuständigkeit von Gemeinden auf die Landkreise (Beschl. v. 23.11.1998 - 2 BvR 1619/83 und 1628/83 -, NVwZ 1989, 347) ist deshalb nicht ohne weiteres anwendbar. - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2004 - 2 BS 326/04
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Schulaufsicht i.S.d. Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 SächsVerf die Befugnis des Staates zur Planung und Organisation des Schulwesens mit dem Ziel umfasst, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet (vgl. BVerfG, Urt. v. 9.2.1982 - 1 BvR 845/79 -, BVerfGE 59, 360 [377] und Avenarius/Heckel, Schulrechtskunde, 7. Aufl. S. 234). - OVG Sachsen, 26.06.2000 - 2 BS 117/00
Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2004 - 2 BS 326/04
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 26.6.2000 - 2 BS 117/00 -) handelt es sich bei § 24 Abs. 3 Satz 2 SchulG um eine sogenannte Koppelungsvorschrift, weshalb die Entscheidung nicht im Ermessen des SMK steht.
- VG Chemnitz, 07.07.2005 - 2 K 791/05 Der Kern des Selbstverwaltungsrechts wird durch Maßnahmen auf diesem Gebiet, soweit sie - wie hier - Mittelschulen betreffen, nicht berührt (vgl. BVerwGE 18, 38 [BVerwG 31.01.1964 - BVerwG VII C 49.62] [39];… Bbg VerfG, Urt. v. 17.07.1997, LKV 1997, 449 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 19.08.2004 - 2 BS 326/04 - ).
Die Verfassungsmäßigkeit des § 23 a SchulG ist im hier zu beurteilenden Zusammenhang rechtlich unerheblich (in diesem Sinne SächsOVG, Beschl. v. 24.09.2003 - 2 BS 273/03 - Beschl. v. 19.08.2004 - 2 BS 326/04 - ).
Eine solche Schule entspricht ersichtlich nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SchulG (SächsOVG, Beschl. v. 19.08.2004 - 2 BS 326/04 - ).
- VG Chemnitz, 12.07.2005 - 2 K 727/05 Der Kern des Selbstverwaltungsrechts wird durch Maßnahmen auf diesem Gebiet, soweit sie - wie hier - Mittelschulen betreffen, nicht berührt (vgl. BVerwGE 18, 38 [BVerwG 31.01.1964 - BVerwG VII C 49.62] [39];… Bbg VerfG, Urt. v. 17.07.1997, LKV 1997, 449 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 19.08.2004 - 2 BS 326/04 - ).
Die Verfassungsmäßigkeit des § 23 a SchulG ist im hier zu beurteilenden Zusammenhang rechtlich unerheblich (in diesem Sinne SächsOVG, Beschl. v. 24.09.2003 - 2 BS 273/03 - Beschl. v. 19.08.2004 - 2 BS 326/04 - ).
- VG Chemnitz, 12.07.2005 - 2 K 798/05 Der Kern des Selbstverwaltungsrechts wird durch Maßnahmen auf diesem Gebiet, soweit sie - wie hier - Mittelschulen betreffen, nicht berührt (vgl. BVerwGE 18, 38 [BVerwG 31.01.1964 - BVerwG VII C 49.62] [39];… Bbg VerfG, Urt. v. 17.07.1997, LKV 1997, 449 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 19.08.2004 - 2 BS 326/04 - ).
Die Verfassungsmäßigkeit des § 23 a SchulG ist im hier zu beurteilenden Zusammenhang rechtlich unerheblich (in diesem Sinne SächsOVG, Beschl. v. 24.09.2003 - 2 BS 273/03 - Beschl. v. 19.08.2004 - 2 BS 326/04 - ).
- OVG Sachsen, 14.09.2010 - 2 B 234/10
Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Schule …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.8.2004 - 2 BS 284/04 - Beschl. v. 19.8.2004, LKV 2005, 455, 456; Beschl. v. 6.8.2010 - 2 B 229/10 -) bedarf die Prüfung des Vorliegens eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung oder Fortführung einer Klassenstufe grundsätzlich einer Abwägung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. - OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 284/15
Entscheidung des Schulleiters; Auswahlkriterien; Ermessen; Grundsatz des fairen …
Das öffentliche Bedürfnis fehlt, wenn die Voraussetzungen des § 4a Abs. 1 bis 3 SchulG nicht erfüllt sind und ein begründeter Ausnahmefall i. S. v. § 4a Abs. 4 SchulG nicht vorliegt (vgl. Senatsbeschl. v. 19. August 2004, LKV 2005, 455, 456, und v. 6. August 2010 - 2 B 229/10 -, juris; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 06.08.2010 - 2 B 229/10
Möglichkeit der integrativen Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.8.2004 - 2 BS 284/04 - Beschl. v. 19.8.2004, LKV 2005, 455, 456) bedarf die Prüfung des Vorliegens eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung oder Fortführung einer Klassenstufe grundsätzlich einer Abwägung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. - OVG Sachsen, 12.11.2010 - 2 B 248/10
Mittelschule, öffentliches Bedürfnis, bauliche Besonderheiten, Schulweg, …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.8.2004 - 2 BS 284/04 - Beschl. v. 19.8.2004, LKV 2005, 455, 456; Beschl. v. 14.9.2010 - 2 B 234/10 -, juris) bedarf die Prüfung des Vorliegens eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Klassenstufe grundsätzlich einer Abwägung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. - OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 B 244/10
Mittelschule, öffentliches Bedürfnis, Schulweg, besondere pädagogische Gründe
Nachder ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.8.2004 - 2 BS 284/04 - Beschl. v. 19.8.2004, LKV 2005, 455, 456; Beschl. v. 14.9.2010 - 2 B 234/10 -, juris) bedarf die Prüfung des Vorliegens eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Klassenstufe grundsätzlich einer Abwägung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. - VG Leipzig, 16.08.2005 - 4 K 687/05 Insoweit wird auf den dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bereits bekannten Beschluss des SächsOVG vom 19.8.2004 - 2 BS 326/04 - verwiesen.
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