Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verpflichtungsklage; (hilfsweise) Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbescheid; Antragsgegenstand; Mastschweinestall im Außenbereich; entgegenstehende öffentliche Belange; schädliche Umwelteinwirkungen; gemeindliche Bauleitplanung; Ammoniakbelastung
- Judicialis
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; BayBO 1998 Art. 75; ; BayBO 2008 Art. 71; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Verpflichtungsklage; (hilfsweise) Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbescheid; Antragsgegenstand; Mastschweinestall im Außenbereich; entgegenstehende öffentliche Belange; schädliche Umwelteinwirkungen; gemeindliche Bauleitplanung; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslegung eines Vorbescheidsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Genehmigung eines Vorbescheidsantrags hinsichtlich der bau(planungs)rechtlichen Zulässigkeit eines Schweinemastbetriebs auf einem im baulichen Außenbereich gelegenen Grundstück; Art und Umfang der Auslegung eines Vorbescheidsantrags; Unzumutbare Immissionen durch einen ...
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 12.02.2004 - B 2 K 03.481
- VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98
Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Die vom Kläger im Berufungsverfahren hilfsweise erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BVerwG vom 28.4.1999 - BVerwGE 109, 74; vom 21.10.2004 Az. 4 B 76/04, juris), bleibt ebenfalls erfolglos. - BVerwG, 21.10.2004 - 4 B 76.04
Revisionszulassung bezüglich der Frage eines Rechtsschutzinteresses im Rahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Die vom Kläger im Berufungsverfahren hilfsweise erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BVerwG vom 28.4.1999 - BVerwGE 109, 74; vom 21.10.2004 Az. 4 B 76/04, juris), bleibt ebenfalls erfolglos. - BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71
Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Offen bleiben kann ferner, ob das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan B*********** zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bereits einen solchen Planungsstand erreicht hatte, dass die gemeindlichen Planungsabsichten schon seinerzeit - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - dem Vorhaben als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstanden (vgl. zu diesem Problemkreis auch BayVGH vom 17.9.2007 Az. 25 B 05.368, juris; BVerwG vom 8.2.1974 BayVBl 1974, 535).
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 1 C 04.2381
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Eine Feststellungs- oder Fortsetzungsfeststellungsklage ist hinsichtlich des Streitwerts ebenso zu bewerten wie eine auf das vergleichbare Ziel gerichtete Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Januar 1996, DVBl 1996, 605, Abschn. I Nr. 5; BayVGH vom 24.10.2005 Az. 1 C 04.2381). - BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01
Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Dass zur Beurteilung der Zumutbarkeit der von Schweineställen verursachten Gerüche insbesondere auf die in der VDI 3471 enthaltenen Abstandsregelungen - ungeachtet des fehlenden Rechtsnormcharakters dieser Richtlinie -jedenfalls als "Orientierungshilfe" zurückgegriffen werden kann, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerwG vom 2.8.2005 ZfBR 2005, 806; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114; BayVGH vom 1.7.2005 BayVBl 2006, 71; vom 27.11.2006 Az. 15 BV 06.422 - juris; vom 17.9.2007 Az. 15 BV 07.142 - juris; vom 24.11.2008 Az. 1 ZB 08.1516 - juris). - BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
So kann sich der Vorbescheidsantrag auch auf die Frage der grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens (sog. Bebauungsgenehmigung) beschränken, auch wenn es nur in groben Umrissen nach Art und Umfang bestimmt ist und seine Ausführung im Einzelnen späterer Prüfung vorbehalten bleibt (vgl. BVerwG vom 23.5.1975 - BVerwGE 48, 242; vom 3.4.1987 NVwZ 1987, 884 - juris RdNr. 13). - BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99
Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Weder der Umstand, dass der Kläger seinen Vorbescheidsantrag schon zu einem Zeitpunkt gestellt hatte als die Beigeladene noch keinerlei konkrete Planungsabsichten für die nunmehr überplanten Flächen hatte, noch das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verleihen dem Nutzungswunsch des Klägers eine Rechtsposition, die sich in diesem Nutzungs- und Interessenkonflikt gegenüber der Wohnbebauung durchsetzen würde (vgl. BVerwG vom 28.7.1999 Az. 4 B 38/99, juris; vom 5.9.2000 ZfBR 2001, 68 f.). - BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Weder der Umstand, dass der Kläger seinen Vorbescheidsantrag schon zu einem Zeitpunkt gestellt hatte als die Beigeladene noch keinerlei konkrete Planungsabsichten für die nunmehr überplanten Flächen hatte, noch das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verleihen dem Nutzungswunsch des Klägers eine Rechtsposition, die sich in diesem Nutzungs- und Interessenkonflikt gegenüber der Wohnbebauung durchsetzen würde (vgl. BVerwG vom 28.7.1999 Az. 4 B 38/99, juris; vom 5.9.2000 ZfBR 2001, 68 f.). - BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72
Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
So kann sich der Vorbescheidsantrag auch auf die Frage der grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens (sog. Bebauungsgenehmigung) beschränken, auch wenn es nur in groben Umrissen nach Art und Umfang bestimmt ist und seine Ausführung im Einzelnen späterer Prüfung vorbehalten bleibt (vgl. BVerwG vom 23.5.1975 - BVerwGE 48, 242; vom 3.4.1987 NVwZ 1987, 884 - juris RdNr. 13). - BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Für eine derartige Klage kommt es wie bei der Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung grundsätzlich darauf an, ob im Zeitpunkt der (letzten) gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsanspruch auf den begehrten Vorbescheid besteht (…vgl. Eyermann/Schmidt, VwGO, 12. Aufl. 2006, Rd.Nr. 53 zu § 113; BVerwG vom 13.3.2003 BayVBl 2003, 757 = juris, RdNr. 26). - VGH Bayern, 27.11.2006 - 15 BV 06.422
Schweinemast, landwirtschaftlicher Betrieb (eigene Futtergrundlage), Grenzlage …
- VGH Bayern, 17.09.2007 - 15 BV 07.142
Bauplanungsrecht: Immissionsabstand bei Schweinehaltung im Dorfgebiet // …
- BVerwG, 13.05.2008 - 4 BN 10.08
Annahme einer Divergenz bei einem zur bundesverwaltungsgerichtlichen …
- VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516
Berufungszulassung (abgelehnt); Begriff der "ernstlichen Zweifel"; Verstoß gegen …
- VGH Bayern, 11.12.2007 - 2 N 07.293
- VG München, 24.03.2021 - M 29 K 19.5525
Vorbescheid, übergeleitetes Bauliniengefüge, rückwärtige Baugrenze, Einfügen …
Für eine zulässige Vorbescheidsfrage ist dabei ein konkreter Vorhabensbezug erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 14 ff.).Für eine zulässige Vorbescheidsfrage ist ein konkreter Vorhabensbezug erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 14 ff.).
- VG München, 13.02.2023 - M 8 K 20.2177
Nachbarklage gegen Vorbescheid für Schulerweiterung
Wie der Vorbescheid selbst klarstellt (vgl. S. 10 des Bescheides), wird nicht angenommen, dass die streitgegenständliche Planung vorbehaltlos bauplanungsrechtlich zulässig ist, sondern dass noch Konkretisierungsbedarf besteht und Detailfragen insbesondere zur Lärmbelastung im Baugenehmigungsverfahren behandeln werden sollen (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 9 ZB 17.1283 - juris Rn. 9;… B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15;… zur "grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit" BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - juris Rn. 24; BayVGH U.v. 15.12.1992 - 2 B 92.88 - juris; U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris). - VGH Bayern, 06.02.2025 - 1 ZB 24.1687
Anforderungen an einen Antrag auf Erlass eines Vorbescheids nach der BayBO
Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen hängt insofern von der bzw. den gestellten Fragen des Bauvorhabens ab (vgl. § 5 BauVorlV; BayVGH, U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 23).
- VG Augsburg, 25.09.2019 - Au 4 K 18.1609
Erfolglose Klage wegen Bauvorbescheid zur Erweiterung einer Anwaltskanzlei
Welche Fragen zur Zulässigkeit des Vorhabens gestellt werden, unterliegt der Dispositionsbefugnis des Antragstellers (vgl. BayVGH, U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 23). - VG Würzburg, 19.10.2010 - W 4 K 07.1422
Mastschweinestall im Außenbereich; Geruchsimmissionen; Geruchsimmissionen auf …
Inhalt des Vorbescheidsantrags sind somit bestimmte Fragen der Zulässigkeit des Vorhabens, wobei der Dispositionsbefugnis des Bauherrn nur durch die Beschränkung des Prüfungsumfangs Grenzen gesetzt sind (vgl. auch BayVGH, U.v. 14.10.2008, 2 BV 04.863, ; s.a. Simon/Busse, Art. 71, RdNr. 34). - VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Nachbarklage gegen Bauvorbescheid
Vielmehr hat es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein beantragter Vorbescheid über die "grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks in der vorgesehenen Form" zu erteilen ist, wenn das Vorhaben durch die Art der baulichen Gestaltung und durch technische Vorkehrungen im Einklang mit den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme ausgeführt werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884 ff. = juris Rn. 24;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Art. 71 Rn. 75;… vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8;… B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.2230 - juris Rn. 14;… B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15; U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 23), darauf abgestellt, dass noch nicht die komplette bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens vorbehaltlos geklärt werden sollte, sondern nach den vorgelegten Bauakten hinsichtlich der vorgelegten Pläne noch Konkretisierungsbedarf bestand. - VGH Bayern, 17.02.2020 - 9 ZB 17.1283
Planungsrechtliche Zulässigkeit - hier: Zulassung der Berufung einer Nachbarklage …
Vielmehr hat es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein beantragter Vorbescheid über die "grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks in der vorgesehenen Form" zu erteilen ist, wenn das Vorhaben durch die Art der baulichen Gestaltung und durch technische Vorkehrungen im Einklang mit den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme ausgeführt werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884 ff. = juris Rn. 24;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Art. 71 Rn. 75;… vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8;… B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.2230 - juris Rn. 14;… B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15; U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 23), darauf abgestellt, dass noch nicht die komplette bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens vorbehaltlos geklärt werden sollte, sondern nach den vorgelegten Bauakten hinsichtlich der vorgelegten Pläne noch Konkretisierungsbedarf bestand. - VGH Bayern, 11.09.2020 - 1 ZB 19.2052
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich bei geplantem mehrgeschossigen …
Der Kläger übersieht dabei, dass die Fragestellung zur Zulässigkeit eines Vorhabens Bedeutung für die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen hat (vgl. BayVGH, U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 23) und dem Vorbescheidsantrag sowohl das Vorhaben, dessen Zulässigkeit geprüft werden soll, als auch der Umfang, in dem die Prüfung begehrt wird, entnommen werden können muss. - VG München, 04.07.2011 - M 8 K 11.907
Baunachbarklage; qualifizierter Bebauungsplan; Atriumhaus; Befreiung von der Zahl …
Den Umfang der bauaufsichtlichen Prüfung und damit die Bindungswirkung des Vorbescheids bestimmt dabei der Bauherr durch die Vorgabe einzelner Fragen der Zulässigkeit des Vorhabens gemäß Art. 71 Satz 1 BayBO (BayVGH vom 14.10.2008, Az.: 2 BV 04.863 - juris). - VG Ansbach, 11.05.2023 - AN 9 K 21.1830
Baurechtliches Verfahren auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung von …
Die vorweg entschiedenen Fragen sind im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr zu prüfen (BayVGH, B.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863). - VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 17 K 21.01744
Erfolglose baurechtliche Nachbarklage gegen einen Vorbescheid zur Errichtung …
- VGH Bayern, 15.12.2022 - 2 ZB 21.2125
Vorbescheid für rückwärtige Bebauung
- VG München, 19.10.2022 - M 29 K 21.1505
Erfolglose Klage gegen einen einem staatlichen Bauamt erteilten Vorbescheid für …
- VG München, 30.01.2012 - M 8 K 10.6072
Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Zulässigkeit von Vorbescheidsfragen; …
- VG Würzburg, 01.02.2011 - W 4 K 09.1066
Nachbarrechtsbehelf; Baurechtlicher Vorbescheid; Hinreichende Bestimmtheit des …
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