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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14535
VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567 (https://dejure.org/2009,14535)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2009 - 2 BV 08.2567 (https://dejure.org/2009,14535)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 2 BV 08.2567 (https://dejure.org/2009,14535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    1) Die sogenannte Überleitungserklärung nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (2008) kann auch noch während eines anhängigen Verpflichtungsklageverfahrens abgegeben werden.2) Die Bauaufsichtsbehörden dürfen den Bauantrag nicht deshalb wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BayBO Art. 83, 59, 68.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Voraussetzung für die Verneinung des Sachbescheidungsinteresses ist dabei, dass sich das Hindernis "schlechthin nicht ausräumen" lässt (BVerwG v. 24.10.1980 Az. 4 C 3/78; v. 12.8.1973 Az. 7 B 123/93; v. 30.6.2004 Az. 7 B 92/03, jeweils juris), wie dies etwa bei offensichtlichem Fehlen zur Ausführung des Vorhabens unerlässlicher zivilrechtlicher Befugnisse oder bei unanfechtbarer Versagung neben der beantragten (Bau-)Genehmigung erforderlicher weiterer öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse angenommen wird (vgl. Nachweise bei Wittrek, Das Sachbescheidungsinteresse im Verwaltungsverfahren, BayVBl 2004, 1993/1996 f.;… P. Stelkens/Schmitz, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., RdNrn. 144 ff. zu § 9).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Beziehung zwischen einem Antrag auf Bebauungsgenehmigung und vorhabenshinderlichen Vorschriften des Landesbaurechts ausgeführt, es wäre "ein Widerspruch in sich, wenn die Rechtsordnung den Bauwilligen zwar einerseits gestattete, ihren Genehmigungsantrag auf die Erteilung einer Bebauungsgenehmigung und damit auf die Prüfung nur der bebauungsrechtlichen Fragen zu beschränken, gleichzeitig aber bei einem derart beschränkten Genehmigungsantrag den Behörden erlaubt wäre, sich der Prüfung der zur Entscheidung gestellten bebauungsrechtlichen Fragen zu enthalten und die Genehmigung schon dann zu versagen, wenn ein das Landesbaurecht betreffender Mangel besteht..." (BVerwG v. 24.10.1980 a.a.O. RdNr. 16).

  • VGH Bayern, 26.05.2008 - 2 ZB 08.813

    Fehlende Zulassungsgründe; Verfahrenswahlrecht; Prüfprogramm; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Der Verwaltungsgerichtshof vertritt weiter die Auffassung, dass diese sog. Überleitungserklärung, wenn der Bauantrag nach bisherigem Recht abgelehnt worden ist, auch noch im anschließenden - oder bereits nach § 75 VwGO anhängigen - verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsklageverfahren abgegeben werden darf (vgl. BayVGH v. 26.5.2008 Az. 2 ZB 08.813).

    Andernfalls entstünde die prozessökonomisch unbefriedigende Situation, dass der Bauherr, dessen Antrag etwa wegen Verstoßes gegen eine zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr dem Prüfprogramm zugehörige Norm abgelehnt wurde, nach Rücknahme des bisherigen einen gleich lautenden Bauantrag neu einreichen müsste, wollte er von der Reduzierung des Prüfprogramms profitieren (vgl. BayVGH vom 26.5.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Das ist - anders als ein Verzicht auf die Prüfung, ob die bundesrechtlichen Vorschriften der §§ 30 ff. BauGB eingehalten sind (vgl. BVerwG v. 19.12.1985 Az. 7 C 65/82, juris) - mit Bundesrecht vereinbar (vgl. BVerwG v. 18.6.1997 Az. 4 B 238/96, juris).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Das ist - anders als ein Verzicht auf die Prüfung, ob die bundesrechtlichen Vorschriften der §§ 30 ff. BauGB eingehalten sind (vgl. BVerwG v. 19.12.1985 Az. 7 C 65/82, juris) - mit Bundesrecht vereinbar (vgl. BVerwG v. 18.6.1997 Az. 4 B 238/96, juris).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03

    Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Voraussetzung für die Verneinung des Sachbescheidungsinteresses ist dabei, dass sich das Hindernis "schlechthin nicht ausräumen" lässt (BVerwG v. 24.10.1980 Az. 4 C 3/78; v. 12.8.1973 Az. 7 B 123/93; v. 30.6.2004 Az. 7 B 92/03, jeweils juris), wie dies etwa bei offensichtlichem Fehlen zur Ausführung des Vorhabens unerlässlicher zivilrechtlicher Befugnisse oder bei unanfechtbarer Versagung neben der beantragten (Bau-)Genehmigung erforderlicher weiterer öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse angenommen wird (vgl. Nachweise bei Wittrek, Das Sachbescheidungsinteresse im Verwaltungsverfahren, BayVBl 2004, 1993/1996 f.;… P. Stelkens/Schmitz, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., RdNrn. 144 ff. zu § 9).
  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Dem ist für die hier vorliegende Fallkonstellation umso mehr beizupflichten (vgl. auch BayVGH v. 23.3.2006 BayVBl 2006, 537), als es die Ausklammerung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen aus dem Regelungsgehalt der Baugenehmigung schon von Gesetzes wegen ausschließt, dass die Baugenehmigung bauordnungswidrige Zustände gestattet (vgl. BVerwG v. 16.1.1997 Az. 4 B 244/96, juris).
  • BVerwG, 12.08.1993 - 7 B 123.93

    Wasserrecht - Bescheidungsinteresse - Naßauskiesung - Schlechterdings nicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Voraussetzung für die Verneinung des Sachbescheidungsinteresses ist dabei, dass sich das Hindernis "schlechthin nicht ausräumen" lässt (BVerwG v. 24.10.1980 Az. 4 C 3/78; v. 12.8.1973 Az. 7 B 123/93; v. 30.6.2004 Az. 7 B 92/03, jeweils juris), wie dies etwa bei offensichtlichem Fehlen zur Ausführung des Vorhabens unerlässlicher zivilrechtlicher Befugnisse oder bei unanfechtbarer Versagung neben der beantragten (Bau-)Genehmigung erforderlicher weiterer öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse angenommen wird (vgl. Nachweise bei Wittrek, Das Sachbescheidungsinteresse im Verwaltungsverfahren, BayVBl 2004, 1993/1996 f.;… P. Stelkens/Schmitz, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., RdNrn. 144 ff. zu § 9).
  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 26 B 05.555

    Fehlen des grundsätzlich anzunehmenden Sachbescheidungsinteresses bei Hinderung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Dem ist für die hier vorliegende Fallkonstellation umso mehr beizupflichten (vgl. auch BayVGH v. 23.3.2006 BayVBl 2006, 537), als es die Ausklammerung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen aus dem Regelungsgehalt der Baugenehmigung schon von Gesetzes wegen ausschließt, dass die Baugenehmigung bauordnungswidrige Zustände gestattet (vgl. BVerwG v. 16.1.1997 Az. 4 B 244/96, juris).
  • VGH Bayern, 25.08.1989 - 14 B 87.03332
    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Weil das Bauvorhaben selbst unverändert ist und die Bauaufsichtsbehörde Gelegenheit hatte, sämtliche materielle Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen, kann sie durch eine auf eine schmälere Normengrundlage gestützte Sachentscheidung des Gerichts nicht beschwert sein (vgl. BayVGH v. 25.8.1989 BayVBl 1990, 597).
  • VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 B 00.1545
    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
    Die BayBO räumt den Bauaufsichtsbehörden nicht die Möglichkeit ein, die Baugenehmigung zu versagen, wenn Verstöße gegen im Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfende (öffentlich-rechtliche) Vorschriften festgestellt werden (so schon BayVGH vom 16.7.2002 Az. 2 B 00.1545, juris, zum Ausschluss der Prüfung möglicher Verkehrsgefährdungen durch Werbeanlagen).
  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 2 BV 08.2465

    Ablehnung des Bauantrages wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    Die Bauaufsichtsbehörde darf den Bauantrag nicht deshalb wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses ablehnen, weil dem Vorhaben ihrer Ansicht nach im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfende (bauordnungsrechtliche) Vorschriften entgegenstehen (Bestätigung von BayVGH vom 19.1.2009 Az. 2 BV 08.2567 BayVBl. 2009, 507).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 19. Januar 2009 Az. 2 BV 08.2567 ausgeführt hat, kann die sogenannte Überleitungserklärung nach Art. 83 Abs. 1 BayBO auch noch während eines anhängigen Verpflichtungsklageverfahrens abgegeben werden.

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse einem "an sich" bestehenden Genehmigungsanspruch - ausnahmsweise - mit Erfolg entgegengehalten werden kann, hat der Senat in seiner - zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens ergangenen - rechtskräftigen Entscheidung vom 19. Januar 2009 (a.a.O. RdNrn.

  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Vollprüfung der abstandsflächenrechtlichen Anforderungen würde vielmehr dem gesetzgeberischen Willen zur Einschränkung des Prüfungsumfangs zuwiderlaufen (vgl. hierzu bereits BayVGH, U. v. 19.1.2009 - 2 BV 08.2567 - BayVBl 2009, 507; U. v. 1.7.2009 - 2 BV 08.2465 - BayVBl 2009, 727).
  • OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 374/06

    Baugenehmigungsverfahren - bauordnungsrechtliche Anforderungen an die …

    Das entspricht mittlerweile auch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die unter bestimmten Voraussetzungen allenfalls eine Ablehnung des Bauantrags wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses für zulässig hält, wenn ein Vorhaben gegen Vorschriften außerhalb des Prüfungsprogramms verstößt (vgl. zum Meinungsstand: VGH Kassel, Beschl. v. 1.10.2010, 4 A 1907/10.Z, juris; VGH München, Beschl. v. 1.7.2009, BayVBl. 2009, 727 und v. 19.1.2009, BayVBl. 2009, 507;… OVG Koblenz, Urt. v. 22.10.2008, BauR 2009, 799;… VGH München, Urt. v. 23.3.2006, BayVBl. 2006, 537;… Schretter/Schenk in: Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004, Kap. 14 Rn. 24 f.;… Niere in: Alexejew, Hamburgisches Bauordnungsrecht, Stand August 2010, § 61 Rn. 78 ff.; Ionescu/Reiling/Stengel, VBlBW 2010, 380, 382 ff.; jew. m.w.N.).

    Es kann auch dann fehlen, wenn das Bauvorhaben anderen als den zum Prüfungsprogramm des vereinfachten Genehmigungsverfahrens gehörenden Anforderungen widerspricht und deshalb nicht verwirklicht werden darf (…vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 1.10.2010, a.a.O.;… OVG Koblenz, Urt. v. 22.10.2008, a.a.O.;… VGH München, Urt. v. 23.3.2006, a.a.O.;… Schretter/Schenk, a.a.O., Kap. 14 Rn. 24 ;… Ionescu/Reiling/Stengel, a.a.O., 383; jew. m.w.N.; a.A. VGH München, Beschl. v. 1.7.2009, a.a.O. und v. 19.1.2009, a.a.O.;… wohl auch Niere, a.a.O., § 61 Rn. 80).

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