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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20779
OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12.Z (https://dejure.org/2013,20779)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.01.2013 - 2 Bf 98/12.Z (https://dejure.org/2013,20779)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - 2 Bf 98/12.Z (https://dejure.org/2013,20779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 Abs 1 BauGB
    Entscheidung über eine Ausnahme im Vorbescheidsverfahren; Berechtigungen des Grundstückseigentümers an einer einem Bauherrn erteilten Baugenehmigung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 31 Abs. 1; HBauO §§ 58 Abs 2, 63, 72.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treffen einer Entscheidung über eine Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB i.R.e. Vorbescheids nach § 63 HBauO ohne nachbarlicher Belange in Form des Rücksichtnahmegebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Treffen einer Entscheidung über eine Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB i.R.e. Vorbescheids nach § 63 HBauO ohne nachbarlicher Belange in Form des Rücksichtnahmegebots

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12
    Zugleich erfordert die rechtliche Wirkung eines Vorbescheids für das weitere Baugenehmigungsverfahren, die eine verbindliche Vorwegnahme jenes Teils der bauaufsichtlichen Prüfung darstellt (BVerwG, Urt. v. 17.3.1989, DVBl. 1989, 673 ff.), eine - auf ein konkretes Bauvorhaben bezogene - Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über eine beantwortungsfähige Vorbescheidsfrage.

    Die konstitutive Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB bildete im Verhältnis zu den Beigeladenen insofern allein diese Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.3.1989, DVBl. 1989, 673, 674).

  • VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10

    Vorbescheid: Bescheidungsfähigkeit einer Voranfrage für die Errichtung einer …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12
    Rn. 14 Am 6. September 2010 hat die Klägerin Klage gegen die Widerspruchsbescheide vom 5. August 2010 erhoben (Az. 11 K 2635/10).

    Rn. 17 Mit einer am 28. Juli 2011 erhobenen Klage hat die Klägerin ihr Begehren auf Erteilung einer Nachtragsgenehmigung unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide weiter verfolgt (Az. 11 K 1767/11).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12
    Rn. 28 aa) Entgegen der Auffassung der Klägerin kann eine Entscheidung nach § 31 Abs. 1 BauGB über die Erteilung einer Ausnahme regelmäßig nicht gleichsam abstrakt und insbesondere ohne Berücksichtigung nachbarlicher Belange in Form der Wahrung des Rücksichtnahmegebots des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO getroffen werden, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (…vgl. hierzu z.B. BVerwG, Urt. v. 25.1.2007, BVerwGE 128, 118, 120; Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343, 345;… Roeser in : Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl. Stand 11.2012, § 31 Rn. 6;… Dürr in: Brügelmann, BauGB, Stand 2012, § 31 Rn. 19;… Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 31, Rn. 15).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12
    Rn. 28 aa) Entgegen der Auffassung der Klägerin kann eine Entscheidung nach § 31 Abs. 1 BauGB über die Erteilung einer Ausnahme regelmäßig nicht gleichsam abstrakt und insbesondere ohne Berücksichtigung nachbarlicher Belange in Form der Wahrung des Rücksichtnahmegebots des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO getroffen werden, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Urt. v. 25.1.2007, BVerwGE 128, 118, 120;… Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343, 345;… Roeser in : Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl. Stand 11.2012, § 31 Rn. 6;… Dürr in: Brügelmann, BauGB, Stand 2012, § 31 Rn. 19;… Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 31, Rn. 15).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12
    Rn. 31 Die von der Klägerin zum Beleg ihrer Rechtsauffassung angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 3.4.1987, DVBl. 1987, 903 f.) betraf bereits nicht die Entscheidung über eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB, sondern § 34 Abs. 1 BBauG.
  • VGH Bayern, 15.02.2006 - 22 CS 06.166
    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12
    Insoweit ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (VGH München, Urt. v. 15.2.2006, NVwZ 2006, 1201; OVG Greifswald, Beschl. v. 4.11.2009, BRS 74 (2009) Nr. 161) davon ausgegangen, dass zur Errichtung der Anlage (und zu Änderungsanträgen bezüglich der erteilten Baugenehmigung) allein der in der Genehmigung benannte Bauherr oder ein Rechtsnachfolger berechtigt ist.
  • OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06

    Verfahrensrecht - Streitwert von Baunachbarklagen

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12
    Rn. 48 Bei einer Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung ist der Streitwert nach der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts einem Rahmen von 7.500 bis 30.000 Euro zu entnehmen (Beschl. v. 29.11.2006, NordÖR 2007, 137).
  • OVG Hamburg, 26.04.1990 - Bf II 51/89

    Baugenehmigung; Rechtsnachfolger; Verfügungsberechtigter; Parkplatz

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12
    Anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Berufungsgerichts aus dem Jahre 1990 (Urt. v. 26.4.1990, Bf II 51/89, DVBl. 1991, 220).
  • VG Hamburg, 31.08.2026 - 12 K 1517/25
    Der Vorbescheid stellt seinem Wesen nach einen vorweggenommenen Ausschnitt aus dem feststellenden Teil einer späteren Baugenehmigung dar und entfaltet insoweit Bindungswirkung für ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.2.1984, 4 C 39.82, juris, Rn. 9 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z , juris, Rn. 28 ;… OVG Münster, Urt. v. 23.4.1996, 10 A 620/91, juris, Rn. 18).

    Der Umfang dieser Bindungswirkung wird dabei durch den Regelungsgehalt der Antworten auf die Vorbescheidsfragen bestimmt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2013, a.a.O., Rn. 30).

    Da sich eine Vorbescheidsfrage und damit auch ein Vorbescheid stets auf ein konkretes Vorhaben beziehen muss (vgl. § 63 Abs. 1 Satz 1 HBauO 2005 ["zu einzelnen Fragen des Vorhabens"]; siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z , juris, Rn. 28 ["eine - auf ein konkretes Bauvorhaben bezogene - Entscheidung"]), ist die Bindungswirkung des Vorbescheids auf ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren beschränkt, dem das im Wesentlichen gleiche Vorhaben zugrunde liegt (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2022, 2 Bf 147/20.Z , juris, Rn. 35 ).

  • VG Hamburg, 31.08.2026 - 12 K 2851/26
    Er nimmt hinsichtlich der durch ihn entschiedenen Fragen einen Teil der späteren Baugenehmigung vorweg und entfaltet insoweit Bindungswirkung für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.2.1984, 4 C 39.82, juris Rn. 9 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z , juris Rn. 28 ;… OVG Münster, Urt. v. 23.4.1996, 10 A 620/91, juris Rn. 18).

    Der Umfang dieser Bindungswirkung wird dabei durch den Regelungsgehalt der Antworten auf die Vorbescheidsfragen bestimmt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z , juris Rn. 30 ).

    Da sich eine Vorbescheidsfrage und damit auch ein Vorbescheid stets auf ein konkretes Vorhaben beziehen muss (vgl. § 63 Abs. 1 Satz 1 HBauO 2005 ["zu einzelnen Fragen des Vorhabens"]; siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z , juris Rn. 28 ["eine - auf ein konkretes Bauvorhaben bezogene - Entscheidung"]), ist die Bindungswirkung des Vorbescheids auf ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren beschränkt, dem das im Wesentlichen gleiche Vorhaben zugrunde liegt (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2022, 2 Bf 147/20.Z , juris Rn. 35 ).

  • OVG Hamburg, 11.04.2019 - 2 E 10/16

    Erlaubtes Größenverhältnis zwischen der Festsetzung eines Fremdkörpers und dem …

    Aus ihr ergibt sich die "dingliche Wirkung" der Baugenehmigung (…OVG Hamburg, Urt. v. 11.11.2009, 2 Bf 201/06, NordÖR 2010, 29, juris Rn. 34; zu deren Reichweite: Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z, juris Rn. 42), auf die sich jeder Betriebsnachfolger bei Beibehaltung der genehmigten Nutzung berufen kann.
  • OVG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Bs 265/13

    Nachbarrechtsstreit mit Denkmaleigentümer; Denkmalschutzrecht und vereinfachtes …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts ist der Streitwert für Nachbarklagen einem Rahmen von 7.500 bis 30.000 Euro zu entnehmen (Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z, juris; Beschl. v. 29.11.2006, NordÖR 2007, 137).
  • VG Hamburg, 27.02.2026 - 7 K 2400/24

    Zur Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Billwerder Ausschlag 7 (teilweise …

    Gegenstand des Vorbescheidsverfahrens nach § 63 HBauO 2005 kann vielmehr nur eine auf ein (im Hinblick auf das angesprochene rechtliche Prüfprogramm) konkretes Vorhaben bezogene Frage sein (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z , n.v.;… VG Hamburg, a.a.O.).
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