Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 9 Abs 1 Nr 1 BBauG, § 9 Abs 1 Nr 2 BBauG, § 9 Abs 1 Nr 15 BBauG, § 31 Abs 2 Nr 1 BauGB, § 10 Abs 4 Abschn W BauPolV HA
Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen für Generalkonsulat - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BBauG § 9 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 15; BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 1; BauPolV HA § 10 Abs. 4 Abschn. W.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPVO § 10 Abs. 4 Abschn. W; BauGB § 31 Abs. 2
Möglichkeit einer Befreiung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit für die Errichtung und Nutzung einer baulichen Anlage zu Bürozwecken eines Konsulats - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Möglichkeit einer Befreiung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit für die Errichtung und Nutzung einer baulichen Anlage zu Bürozwecken eines Konsulats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 22.06.2012 - 7 E 1178/12
- OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Papierfundstellen
- DVBl 2013, 240
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen
Auszug aus OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Rn. 28 An einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot fehlt es in der Regel, wenn ein Bauvorhaben auf eigenem Grund die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gegenüber den angrenzenden Nachbargrundstücken einhält (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).Auch im Übrigen ist deren unzumutbare Beeinträchtigung nicht ersichtlich, selbst wenn die Interessen des planwidrig handelnden Bauherrn im Rahmen des § 31 Abs. 2 BauGB tendenziell ein geringeres Gewicht als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung besitzen (…BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343, 347 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2011, NordÖR 2012, 84, 85; Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).
- BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Rn. 24 Soweit die Antragstellerin zu 1) dazu geltend macht, die "Erforderlichkeit" des Erweiterungsbaus als solche sei nicht ausreichend dargetan, weil nicht ersichtlich sei, weshalb Platz für 23 weitere Büroarbeitsplätze, weitere Repräsentationsräume und zwei Wohnungen geschaffen werden müsse, stellt dies die Erforderlichkeit i.S. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, NVwZ 2011, 748, 751;… Urt. v. 9.6.1978, BVerwGE 56, 71, 76 f.) nicht in Frage. - BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Auch im Übrigen ist deren unzumutbare Beeinträchtigung nicht ersichtlich, selbst wenn die Interessen des planwidrig handelnden Bauherrn im Rahmen des § 31 Abs. 2 BauGB tendenziell ein geringeres Gewicht als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung besitzen (BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343, 347 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2011, NordÖR 2012, 84, 85; Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).
- BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75
Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und …
Auszug aus OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Rn. 24 Soweit die Antragstellerin zu 1) dazu geltend macht, die "Erforderlichkeit" des Erweiterungsbaus als solche sei nicht ausreichend dargetan, weil nicht ersichtlich sei, weshalb Platz für 23 weitere Büroarbeitsplätze, weitere Repräsentationsräume und zwei Wohnungen geschaffen werden müsse, stellt dies die Erforderlichkeit i.S. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, NVwZ 2011, 748, 751; Urt. v. 9.6.1978, BVerwGE 56, 71, 76 f.) nicht in Frage. - BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Nur wenn ein Bauvorhaben von drittschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans abweicht, hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (grundlegend BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998, NVwZ-RR 1999, 8; Beschl. v. 23.8.1996, BRS 58 Nr. 159; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, 2 Bs 165/12). - OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08
Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden
Auszug aus OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, dass der der Festsetzung "W" in § 10 Abs. 4 BPVO zugrundeliegende Begriff der Wohnbedürfnisse weit auszulegen ist und auch solche einschließt, die in einem Wohngebiet allgemein erwartet werden oder jedenfalls mit ihm verträglich sind, sofern sie nicht durch weitergehende Schutzvorschriften im Bebauungsplan selbst ausgeschlossen sind (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 69 m.w.N.). - OVG Hamburg, 07.09.2012 - 2 Bs 165/12
Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem hamburgischen Baustufenplan
Auszug aus OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Nur wenn ein Bauvorhaben von drittschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans abweicht, hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (grundlegend BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998, NVwZ-RR 1999, 8; Beschl. v. 23.8.1996, BRS 58 Nr. 159; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, 2 Bs 165/12). - OVG Hamburg, 16.08.2011 - 2 Bs 132/11
Pflicht zur Einhaltung einer im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze; bei …
Auszug aus OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Auch im Übrigen ist deren unzumutbare Beeinträchtigung nicht ersichtlich, selbst wenn die Interessen des planwidrig handelnden Bauherrn im Rahmen des § 31 Abs. 2 BauGB tendenziell ein geringeres Gewicht als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung besitzen (…BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343, 347 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2011, NordÖR 2012, 84, 85; Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74). - BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 261.94
Auszug aus OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12
Den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplans Othmarschen 2 lässt sich entgegen der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass die für die Grundstücke dieser Antragsteller getroffene Festsetzung "Fläche für Land- und Forstwirtschaft (private Gärtnerei)" vom Plangeber in einer bewussten konzeptionellen Wechselbezüglichkeit zu den Festsetzungen im benachbarten Wohngebiet getroffen worden ist und deshalb eine Ausnahme zu dem im Regelfall auf die Grundstücke innerhalb eines (einzigen) Baugebiets beschränkten nachbarlichen Austauschverhältnisses darstellen könnte (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 21.12.1994, 4 B 261/94, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2007, 2 Bs 220/07 verneinend im Bereich des Bebauungsplans Othmarschen 6; Beschl. v. 15.11.2006, 2 Bs 298/06).
- VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13
Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im …
Weicht ein Bauvorhaben von drittschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans ab, hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (…BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, a.a.O).Für den Nachbarn bedeutet das, dass er ein Bauvorhaben, für das eine Befreiung erteilt wurde, in diesem Fall nur dann mit Erfolg angreifen kann, wenn dieses ihm gegenüber rücksichtslos ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, a.a.O, Rn. 29).
Wenn ein Bauvorhaben auf eigenem Grund die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gegenüber den angrenzenden Nachbargrundstücken einhält, fehlt es in der Regel an einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.2012, 2 Bs 169/12, juris, Rn. 28, m.w.N.).
- VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 2713/16
Gebietserhaltungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben
Weicht ein Bauvorhaben von drittschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans ab, hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (…BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, a.a.O).Für den Nachbarn bedeutet das, dass er ein Bauvorhaben, für das eine Befreiung erteilt wurde, in diesem Fall nur dann mit Erfolg angreifen kann, wenn dieses ihm gegenüber rücksichtslos ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, a.a.O, Rn. 29).
Wenn ein Bauvorhaben auf eigenem Grund die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gegenüber den angrenzenden Nachbargrundstücken einhält, fehlt es in der Regel an einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.2012, 2 Bs 169/12, juris, Rn. 28, m.w.N.).
- VG Hamburg, 24.06.2014 - 9 K 1839/11
Geltungsdauer eines Bauvorbescheids bei Einlegung eines Nachbarrechtsbehelfs
Weicht ein Bauvorhaben von drittschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans ab, hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (…BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, a.a.O).Für den Nachbarn bedeutet das, dass er ein Bauvorhaben, für das eine Befreiung erteilt wurde, in diesem Fall nur dann mit Erfolg angreifen kann, wenn dieses ihm gegenüber rücksichtslos ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, a.a.O, Rn. 29).
Wenn ein Bauvorhaben auf eigenem Grund die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gegenüber den angrenzenden Nachbargrundstücken einhält, fehlt es in der Regel an einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.2012, 2 Bs 169/12, juris, Rn. 28, m.w.N.).
- OVG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Bs 265/13
Nachbarrechtsstreit mit Denkmaleigentümer; Denkmalschutzrecht und vereinfachtes …
Rn. 30 Vor dem Hintergrund der Einhaltung der gesetzlich geforderten Abstände auf eigenem Grund (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.2012, DVBl 2013, 240) sind die geltend gemachten weiteren Beeinträchtigungen wie eine rücksichtslose Verschattung oder eine ebensolche Verschlechterung der Belüftung auf dem Grundstück der Antragstellerin nicht zu befürchten. - VG Hamburg, 13.11.2015 - 9 E 2858/15
Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen durch Großgarage eines Krankenhauses
Wenn ein Bauvorhaben - wie das vorliegende - auf eigenem Grund die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gegenüber den angrenzenden Nachbargrundstücken einhält, fehlt es in der Regel an einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.2012, 2 Bs 169/12, juris, Rn. 28, m.w.N.). - VG Hamburg, 12.12.2013 - 9 K 2327/13
Zur Zulässigkeit einer Einrichtung der Sterbebegleitung (Hospiz) in einem …
Wenn ein Bauvorhaben auf eigenem Grund die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gegenüber den angrenzenden Nachbargrundstücken einhält, fehlt es in der Regel an einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.2012, 2 Bs 169/12, juris, Rn. 28, m.w.N.). - VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25
Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …
Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots unter den genannten Gesichtspunkten scheidet regelhaft aus, wenn - wovon hier aufgrund der genehmigten Bauvorlagen auszugehen ist - die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen in Bezug auf das betroffene Nachbargrundstück eingehalten werden (…BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, 4 B 128/98, juris Rn. 4;… VGH München, Beschl. v. 4.10.2022, 1 CS 22.1871, juris Rn. 10; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.2012, 2 Bs 169/12 , juris Rn. 28 ;… Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris Rn. 8). - VG Hamburg, 27.01.2026 - 12 E 9435/25
Zur drittschützenden Wirkung einzelner bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher …
Rn. 61 Die Verletzung dieses Gebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtnahmemöglichkeiten scheidet in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlich nach § 6 HBauO 2005 erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, juris Rn. 6; Beschl. v. 17.9.2012, 2 Bs 169/12 , juris Rn. 28 ). - VG Hamburg, 20.01.2025 - 12 E 5737/24
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für den Neubau …
Rn. 52 Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots unter den genannten Gesichtspunkten scheidet regelhaft aus, wenn - was hier unstreitig der Fall ist - die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen in Bezug auf das betroffene Nachbargrundstück eingehalten werden (…BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, 4 B 128/98, juris, Rn. 4;… VGH München, Beschl. v. 4.10.2022, 1 CS 22.1871, juris, Rn. 10; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.9.2012, 2 Bs 169/12 , juris, Rn. 28 ;… Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O., Rn. 8 m.w.N.). - VG Hamburg, 27.01.2026 - 12 E 9371/25
Zur drittschützenden Wirkung einzelner bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher …
Rn. 69 Die Verletzung dieses Gebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtnahmemöglichkeiten scheidet in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlich nach § 6 HBauO 2005 erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, juris Rn. 6; Beschl. v. 17.9.2012, 2 Bs 169/12 , juris Rn. 28 ). - VG Hamburg, 12.07.2019 - 9 E 1603/19
Kein Nachbarschutz Dritter durch Baugrenzen oder private Grünflächen
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".