Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 Abs. 1 BauGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 35 Abs. 1
Beeinträchtigung der Arbeiten im Obstanbau durch eine Windenergieanlage) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage; Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils; Verletzung des grundrechtlich geschützten Eingentums durch ein Regelungsdefizit; Annahme gesundheitsgefährdender ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 30.05.2000 - 4 VG 1873/00
- OVG Hamburg, 28.08.2000 - 2 Bs 180/00
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 98
- ZfBR 2001, 69 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 25.11.1999 - 2 Bf 7/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.01539
Klage gegen Windräder bei Lichtenau
Die Rechtsprechung sehe keine fundierten Zweifel an der Verträglichkeit von WKA und landwirtschaftlichen Betrieben, da beide gleichberechtigt im Außenbereich privilegiert seien, so dass Schattenwurf auch für arbeitende Menschen auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich zumutbar sei (unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, 2 Bs 180/00).Eine unmittelbare Übertragung dieser Grundsätze auf Arbeitsplätze kann nicht erfolgen (OVG Hamburg, 2 Bs 180/00, juris).
- VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.1539
Verwaltungsgericht weist auch die letzte Klage gegen Windräder bei Lichtenau ab
Die Rechtsprechung sehe keine fundierten Zweifel an der Verträglichkeit von WKA und landwirtschaftlichen Betrieben, da beide gleichberechtigt im Außenbereich privilegiert seien, so dass Schattenwurf auch für arbeitende Menschen auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich zumutbar sei (unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, 2 Bs 180/00 ).Eine unmittelbare Übertragung dieser Grundsätze auf Arbeitsplätze kann nicht erfolgen (OVG Hamburg, 2 Bs 180/00 , juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer …
Rn. 148 - vgl. hierzu: HambOVG, Beschluss vom 28. August 2000 - 2 Bs 180/00 - BRS 63 Nr. 112 -,.
- OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
Rechtsmittel gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer …
Das wird, wie der 7. Senat des Nds. OVG in dem zitierten Beschluss (unter Hinweis auf die eben zitierte Entscheidung des OVG Münster sowie auf OVG Hamburg, B. v. 28.8.2000 - 2 Bs 180/00 -, NVwZ 2001, 98 = BRS 63 Nr. 112) zutreffend ausgeführt hat, regelmäßig zum Ergebnis haben, dass sich der Wohnnachbar nicht auf unzumutbare Beeinträchtigungen wird berufen können. - VG Karlsruhe, 14.10.2002 - 10 K 3208/02
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für Windenergieanlage
Auch die von einer Windkraftanlage ausgehenden Schallimmissionen sind nach - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung der Verwaltungsgerichte - einer Bewertung nach TA-Lärm zugänglich (vgl. etwa OVG Hamburg v. 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 - OVG Münster, Beschl. vom 03.09.1999 NVwZ 1999, 1360; OVG Greifswald v. 08.03.1999 -3 M 85/98-; VG Potsdam v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 - VG Gießen v. 25.04.2001 - 1 G 853/01 - jeweils zitiert nach Juris).Sollte der Grenzwert entgegen den Erwartungen bei der genehmigten Betriebsweise, etwa bei hohen Windgeschwindigkeiten, nicht eingehalten werden, dürfte es rechtlich und technisch möglich sein, den Betrieb so zu begrenzen, dass die Anlage schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten abgeschaltet wird (vgl. OVG Hamburg vom 28.08.2000 -2 Bs 180/00-; zit. nach Juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2141/00
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer …
Rn. 148 - vgl. hierzu: HambOVG, Beschluss vom 28. August 2000 - 2 Bs 180/00 - BRS 63 Nr. 112 -,. - VG Karlsruhe, 14.10.2002 - 10 K 3269/02
Nachbarschutz gegen Windenergieanlage
Auch die von einer Windkraftanlage ausgehenden Schallimmissionen sind nach - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung der Verwaltungsgerichte - einer Bewertung nach TA-Lärm zugänglich (vgl. etwa OVG Hamburg v. 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 - OVG Münster, Beschl. vom 03.09.1999 NVwZ 1999, 1360; OVG Greifswald v. 08.03.1999 -3 M 85/98-; VG Potsdam v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 - VG Gießen v. 25.04.2001 - 1 G 853/01 - jeweils zitiert nach Juris).Sollte der Grenzwert entgegen den Erwartungen bei der genehmigten Betriebsweise, etwa bei hohen Windgeschwindigkeiten, nicht eingehalten werden, dürfte es rechtlich und technisch möglich sein, den Betrieb so zu begrenzen, dass die Anlage schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten abgeschaltet wird (vgl. OVG Hamburg vom 28.08.2000 -2 Bs 180/00-; zit. nach Juris).
- VG Gießen, 16.04.2002 - 8 G 493/02
Windenergiepark; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung
Auch wenn sich die Forderung nach Mindestabständen nicht durchgesetzt hat (vgl. Hamb. OVG, NuR 2001, 52, 53; OVG Nds., NVwZ 1999, 444, 445, m.w.N.; B. v. 15.10.1998 - 1 M 3774/98 -, S. 3; VG Gießen, B. v. 20.03.2001 - 1 G 262/01 -, Juris; VG Potsdam, U. v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 -, Juris = BauR 2000, 1910 ), kann aber zumindest bei Einhaltung solcher Mindestabstände eine bedrängende Wirkung der Anlage nicht angenommen werden. - VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4807/01
Errichtung eines Windparks mit sieben Windkraftanlagen im Außenbereich
Rn. 49 Entsprechend hat das OVG Hamburg, das in einem Eilverfahren über einen Windpark innerhalb eines Obstanbaugebietes zu entscheiden hatte, in seinem Beschluss vom 28.08.2000 (NVwZ 2001, 98 f.) festgestellt, dass die Auffassung, der Betrieb einer Windenergieanlage verursache wesentliche Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Nutzung eines benachbarten Grundstücks, die Wertung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zumindest teilweise in Zweifel ziehe, nach der solche Anlagen mit der für den Außenbereich typischen landwirtschaftlichen Nutzung als verträglich bewertet worden seien.
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