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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6805
OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03 (https://dejure.org/2003,6805)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2003 - 2 Bs 439/03 (https://dejure.org/2003,6805)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 2 Bs 439/03 (https://dejure.org/2003,6805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mobilfunkanlagen in Wohngebieten zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Mobilfunkbasisstation im Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fernmeldetechnische Nebenanlagen (Basisstation für Mobilfunknetz) als den Wohnbedürfnissen i.S.v. § 10 Abs. 4 Baupolizeiverordnung (BPVO) dienende Anlagen; Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen in Wohngebieten von übergeleiteten hamburgischen Baustufenplänen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 709
  • BauR 2004, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96

    Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03
    Zwar kommt den Gebietsfestsetzungen eines Baustufenplans nachbarschützende Wirkung zu (ständige Rechtsprechung seit BVerwGE 101 S. 364; Urt. d. Senats v. 10.4.1997, NordÖR 1999 S. 354, 355).

    Dabei ist der Begriff der Wohnbedürfnisse weit auszulegen, und es bedarf deshalb eines geeigneten Maßstabes zur Konkretisierung dieser Festsetzung (Urteile d. Senats v. 13.2.2002 - 2 Bf22/97 - und v. 10.4.1997, NordÖR 1999 S. 354, 355 ff. …sowie Urteil des BVerwG vom 17.12.1998, BVerwGE 108, S. 190 auch zum folgenden).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03
    Zwar kommt den Gebietsfestsetzungen eines Baustufenplans nachbarschützende Wirkung zu (ständige Rechtsprechung seit BVerwGE 101 S. 364; Urt. d. Senats v. 10.4.1997, NordÖR 1999 S. 354, 355).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines …

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03
    Dabei ist der Begriff der Wohnbedürfnisse weit auszulegen, und es bedarf deshalb eines geeigneten Maßstabes zur Konkretisierung dieser Festsetzung (Urteile d. Senats v. 13.2.2002 - 2 Bf22/97 - und v. 10.4.1997, NordÖR 1999 S. 354, 355 ff. sowie Urteil des BVerwG vom 17.12.1998, BVerwGE 108, S. 190 auch zum folgenden).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (z.B. BVerwGE 67 S. 334 ff., Urt. d. Senats v. 17.1.2002, NordÖR 2002 S. 454, 457; Beschl. d. Senats v. 5.6.2003 - 2 Bs 182/03 -).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03
    Das Bundesverfassungsgericht (3. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 28.2.2002, NJW 2002 S. 1638, 1639; siehe auch VGH Mannheim, Beschl. v. 19.4.2002, NVwZ-RR 2003 S. 27, 28), dem der Senat folgt, hat in Bezug auf Mobilfunkanlagen ausgeführt, dass die Auffassung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, dass der Verordnungsgeber im Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gegenwärtig nicht verpflichtet sei, die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV zu verschärfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 3 S 590/02

    Mobilfunkstation - Nutzungsuntersagung - sofortige Vollziehung

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03
    Das Bundesverfassungsgericht (3. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 28.2.2002, NJW 2002 S. 1638, 1639; siehe auch VGH Mannheim, Beschl. v. 19.4.2002, NVwZ-RR 2003 S. 27, 28), dem der Senat folgt, hat in Bezug auf Mobilfunkanlagen ausgeführt, dass die Auffassung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, dass der Verordnungsgeber im Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gegenwärtig nicht verpflichtet sei, die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV zu verschärfen.
  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (z.B. BVerwGE 67 S. 334 ff., Urt. d. Senats v. 17.1.2002, NordÖR 2002 S. 454, 457; Beschl. d. Senats v. 5.6.2003 - 2 Bs 182/03 -).
  • OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00

    Private Schwimmhalle in reinem Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03
    Zu den Wesensmerkmalen einer untergeordneten Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gehört, dass die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich gegenständlich (optisch) dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet ist (…BVerwG, Urt. v. 17.12.1976, BRS 30 Nr. 117; Urt. d. Senats v. 30.7.2003 - 2 Bf 427/00 -).
  • VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fernmeldedienstgebäudes mit Sendefunkanlage …

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1.11.1999, Buchh. 406.12 § 14 BauNVO Nr. 15 m.w.N.; so auch VGH München, Beschl. v. 8.7.1997, BRS 59 Nr. 181), an die der Senat jedenfalls im vorliegenden Zusammenhang anknüpft, sind nämlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nur solche Nebenanlagen gemeint, deren (Hilfs-)Funktion sich auf einzelne Baugrundstücke - was hier nicht in Betracht kommt - oder auf das konkrete Baugebiet beschränkt.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LC 236/05

    Abstandsrechtliche Beurteilung der Errichtung und des Betriebs einer Basisstation …

    Durch die tatbestandliche Einschränkung auf "Nebenanlagen" soll lediglich ausgeschlossen werden, dass in dem Baugebiet die Haupt(sende)anlage untergebracht wird (…in diese Richtung wohl auch Reimer, NVwZ 2004, 146, 154 sowie Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. 2004, RdNR. 1261; so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2003 - 2 Bs 439/03 -, NordÖR 2004, 110, 112, Leitsatz in BauR 2004, 377).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2004 - 1 ME 256/04

    Umfang des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Nachbareilantrag gegen eine …

    Durch die tatbestandliche Einschränkung auf "Nebenanlagen" soll lediglich ausgeschlossen werden, dass in dem Baugebiet die Haupt(sende)anlage untergebracht wird (…in diese Richtung wohl auch Reimer, NVwZ 2004, 146, 154 sowie Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. 2004, RdNR. 1261; so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2003 - 2 Bs 439/03 -, NordÖR 2004, 110, 112, Leitsatz in BauR 2004, 377).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2005 - 7 B 2752/04

    Mobilfunkstation in reinem Wohngebiet?

    auch: Hess. VGH, Urteil vom 6.12.2004 - 9 UE 2582/03 -, a.a.O., unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, Beschluss vom 8.12.2003 - 2 Bs 439/03 -, NordÖR 2004, 110 = JURIS.
  • VGH Hessen, 06.12.2004 - 9 UE 2582/03

    Mobilfunkbasisstation im reinen Wohngebiet

    In diesem Sinne kommt einer Basisstation nur eine Hilfsfunktion zu, die der eines Telefonverteilerkastens einschließlich der von diesem zu den Nutzern führenden Leitungen entspricht (so ausdrücklich OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2003 - 2 Bs 439/03 -).
  • VG Hamburg, 22.11.2011 - 11 K 1237/09

    Zuordnung eines Bordells zu den Vergnügungsstätten iSv § 8 Abs. 3 Nr. 3 …

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (OVG Hamburg, Beschluss vom 08.12.2003 - 2 Bs 439/03, MMR 2004, 709 (712)).
  • VGH Bayern, 30.03.2004 - 21 CS 03.1053
    Bis heute liegen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkennt-nisse über athermisch bedingte pathogene Auswirkungen von Mobilfunkanlagen, die den Anforderungen der 26. BImSchV entsprechen vor, die das Schutzniveau dieser Verordnung als völlig unzureichend erscheinen lassen könnten (so auch OVG RhPf vom 13.1.2004 Az.: 8 B 11939/03.OVG; OVG Hamburg vom 8.12.2003 Az.: 2 Bs 439/03 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 8 B 11939/03

    Eilantrag gegen Mobilfunkanlage abgelehnt

    Bis heute liegen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über athermisch bedingte pathogene Auswirkungen von Mobilfunkanlagen, die den Anforderungen der 26. BImSchV entsprechen, vor, die das Schutzniveau dieser Verordnung als völlig unzureichend erscheinen lassen könnten (s. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 08. Dezember 2003, - 2 Bs 439/03-, S. 4 BA sowie Nds. OVG, Beschluss vom 19. Januar 2001, BRS 64 Nr. 136 mit zahlreichen Nachweisen).
  • VG Hamburg, 22.05.2012 - 11 K 3222/10

    Aufhebung einer Baugenehmigung auf den Widerspruch eines Nachbarn

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2003, 2 Bs 439/03, MMR 2004, 709 (712)).
  • VG Saarlouis, 22.06.2006 - 5 F 13/06

    Nutzungsuntersagung für eine Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet

    In diesem Sinne kommt einer Basisstation nur eine Hilfsfunktion zu, die der eines Telefonverteilerkastens einschließlich der von diesem zu den Nutzern führenden Leitungen entspricht (so ausdrücklich OVG Hamburg, Beschluss vom 08.12.2003 - 2 Bs 439/03 -).
  • VG Hamburg, 30.12.2005 - 11 E 3265/05

    TA Lärm nicht auf Kindertagesstätte anwendbar; Reichweite des …

    Als solcher Maßstab kann - wenn auch nicht schematisch - die jeweils geltende Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe herangezogen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2003, MMR 2004, 709).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2004 - 7 A 450/03
  • VG Saarlouis, 26.04.2006 - 5 K 132/04

    Nutzung von Mobilfunkanlagen in Allgemeinen Wohngebieten nur aufgrund …

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