Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79592
BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10 (https://dejure.org/2011,79592)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 2 BvC 11/10 (https://dejure.org/2011,79592)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 (https://dejure.org/2011,79592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,79592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93 Abs 2 BVerfGG
    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93 Abs 2 BVerfGG
    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 48 Abs. 1
    Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten zu einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10
    Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten ist im Hinblick darauf unbedenklich, dass das Wahlprüfungsverfahren primär dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient (vgl. BVerfGE 34, 81 < 96>; 79, 47 < 48>).

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.; 16, 128 < 130>; 22, 277 < 281>; 28, 214 < 219>; 29, 18 f.; 34, 81 < 94>; 74, 96 < 101>; 83, 156 f.).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10
    Rn. 3 Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der vom Gesetz geforderte Beitritt weiterer 100 Wahlberechtigter innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein muss (BVerfGE 1, 430 < 432>; 21, 359 < 361>; 46, 201 < 202>; 58, 170 < 171>; 66, 232 < 233>; 311 < 312>; 79, 47 < 48>; zu der entsprechenden Regelung des § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz vgl. BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 31. Mai 2005 - 2 BvC 1/05 - und vom 18. Oktober 2010 - 2 BvC 3/10 -, juris).

    Denn sie ist eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumnis im Hinblick auf den primär objektivrechtlichen Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde sowie das öffentliche Interesse an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 21, 359 < 361>;… vgl. Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 36;… vgl. Schmidt/Bleibtreu, in: Maunz/ Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Bd. 1, § 48 Rn. 35 <März 2006>;… Aderhold, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 48 Rn. 34).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10
    Rn. 3 Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der vom Gesetz geforderte Beitritt weiterer 100 Wahlberechtigter innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein muss (BVerfGE 1, 430 < 432>; 21, 359 < 361>; 46, 201 < 202>; 58, 170 < 171>; 66, 232 < 233>; 311 < 312>; 79, 47 < 48>; zu der entsprechenden Regelung des § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz vgl. BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 31. Mai 2005 - 2 BvC 1/05 - und vom 18. Oktober 2010 - 2 BvC 3/10 -, juris).

    Dessen hätte es bedurft, da Art. 19 Abs. 4 GG dem gesetzlichen Verlangen nach Beitritt zu einem Rechtsbehelf von vornherein nicht entgegenstehen kann, wenn eine Betroffenheit in subjektiven Rechten nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 1, 430 < 432>).

  • BVerfG, 30.08.2016 - 2 BvC 26/14

    503 Service Unavailable

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit mehrfach das öffentliche Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments betont (BVerfGE 85, 148 zu der Anforderung, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen; BVerfG Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris, Rn. 7 zu der fehlenden Möglichkeit der Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist).
  • BVerfG, 05.06.2024 - 2 BvC 15/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und Wahlprüfungsbeschwerde wegen des …

    Rn. 20 Die Anknüpfung des Fristbeginns an die bloße Beschlussfassung statt an die Zustellung des Bundestagsbeschlusses trägt dem besonderen Charakter des Wahlprüfungsverfahrens Rechnung, in dem es zügiger Gewissheit über die Gültigkeit einer Wahl bedarf, weshalb der Gesetzgeber Unsicherheiten über eine mögliche Fristversäumnis vermeiden will (…vgl. BTDrucks 12/3628, S. 12; vgl. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7).

    Einer analogen Anwendung der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Bestimmung des § 93 Abs. 2 BVerfGG steht der Zweck der in § 48 Abs. 1 BVerfGG normierten zweimonatigen Beschwerdefrist entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7).

    Denn sie ist eine Ausschlussfrist (vgl. BVerfGE 58, 172 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7), bei deren Versäumnis im Hinblick auf den primär objektivrechtlichen Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde sowie das öffentliche Interesse an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand generell nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7; vgl. auch bereits BVerfGE 21, 359 ).

  • BVerfG, 18.02.2026 - 2 BvC 4/25

    Unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde

    Einer analogen Anwendung der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Bestimmung des § 93 Abs. 2 BVerfGG steht entgegen, dass die in § 48 Abs. 1 BVerfGG normierte zweimonatige Beschwerdefrist eine Ausschlussfrist ist (vgl. BVerfGE 58, 172 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7).

    Bei deren Versäumnis kommt im Hinblick auf den primär objektivrechtlichen Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde sowie das öffentliche Interesse an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand generell nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7;… Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Juni 2024 - 2 BvC 15/20 -, Rn. 23 - Europawahl 2019 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 84/16

    Ortschaftsratswahl Bottmersdorf

    Die Ausgestaltung der Frist des § 50 Abs. 2 KWG LSA als zwingende gesetzliche Ausschlussfrist ohne Möglichkeit einer Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Fristversäumnis rechtfertigt sich durch den primär objektivrechtlichen Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde sowie das öffentliche Interesse an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit der Wahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 21-V-20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September …

    Statthaft ist die Wahlprüfungsbeschwerde dagegen für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 68-V-17; Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [e.A.]; SaarlVerfGH…, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 16/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …

    Rn. 5 2. Soweit die Beschwerdeführerin eine rechtzeitige Absendung der Nichtanerkennungsbeschwerde und einen überraschend langen Postweg nachweist, sieht das Gesetz - wie bei der Ausschlussfrist des § 48 Abs. 1 BWahlG (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7) und allgemein im Wahlverfahren (§ 54 Abs. 1 Satz 2 BWahlG) - im Hinblick auf die Frist des § 96a Abs. 2 BVerfGG keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor.
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17

    Unstatthafte Wahlprüfungsbeschwerde hinsichtlich der Dauer des …

    Die Wahlprüfungsbeschwerde ist statthaft für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [eA]; SaarlVerfGH…, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 2/23

    Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl 2022 erfolglos

    (vgl. zu § 48 BVerfGG: BVerfG Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris Rn. 7, und zu § 34 Abs. 2 LVerfGG SA: LVerfG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 5. September 2022 - LVG 12/22 -, juris Rn. 20).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.09.2022 - LVG 12/22

    Wahlprüfungsbeschwerde, keine Wiedereinsetzung

    Es handelt es sich bei § 34 Abs. 2 LVerfGG um eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumnis im Hinblick auf den primär objektivrechtlichen Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (vgl. zu § 48 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -).
  • VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23

    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität …

    Die Vorschrift ist Ausdruck eines allgemeinen, im verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip wurzelnden Grundsatzes (…vgl. auch: BVerfG, Beschl. v. 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18 -, BVerfGE 149, 378-382, juris Rn. 9;… Beschl. v. 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18 -, BVerfGE 149, 374-378, juris Rn. 8; Beschl. v. 18.10.2011 - 2 BvC 11/10 -, juris Rn. 10, alle jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 112-V-17
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 4 A 14.387

    Die Frist für die Wahlprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof beginnt mit der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht