Rechtsprechung
| BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Unbegründetes Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsverfahren: keine Besorgnis der Befangenheit des Bundesverfassungsrichters Müller hinsichtlich der Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns bzw der CDU innerhalb Bayerns
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§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Unbegründetes Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsverfahren: keine Besorgnis der Befangenheit des Bundesverfassungsrichters Müller hinsichtlich der Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns bzw der CDU innerhalb Bayerns - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründetheit eines Richterablehnungsgesuchs im Wahlprüfungsverfahren; Frühere amtliche Tätigkeit eines Richters; Anforderungen an im Berichterstatterschreiben erteilte rechtliche Hinweise
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Unbegründetes Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsverfahren: keine Besorgnis der Befangenheit des Bundesverfassungsrichters Müller hinsichtlich der Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns bzw der CDU innerhalb Bayerns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
- BVerfG, 18.06.2020 - 2 BvC 11/19
Papierfundstellen
- BVerfGE 154, 312
- NVwZ-RR 2020, 809
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Rn. 13 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 142, 302 ).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 142, 302 ).
Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74
Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.Der Beschwerdeführer verkennt, dass mit dem Berichterstatterschreiben nur rechtliche Hinweise im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung gegeben werden (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. August 2017 - 2 BvC 67/14 -, Rn. 3) und dabei nur auf die aus der Sicht des Berichterstatters wesentlichen Fragen eingegangen werden muss, hingegen nicht auf jedwede Argumentation.
Ein solcher Hinweis des Richters Müller, der der rechtlichen Klärung dient, liegt im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärung und ist nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; 142, 182 ).
- BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ordnungsgemäße Besetzung des Senats und offensichtlich unzulässige …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Ein solcher Vortrag, der auf reinen Vermutungen beruht, ist ungeeignet, eine Besorgnis der Befangenheit eines Richters zu begründen (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvC 15/18 -, Rn. 4).Zwar können Zweifel an der Objektivität eines Richters bestehen, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer mit Engagement geäußerten politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ).
- BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92
Herzog
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Der Vergleich mit einer Entscheidung zur Mitwirkung des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herzog (BVerfGE 89, 359 ff.) mache jedoch deutlich, dass hier Grenzen überschritten seien.Rn. 18 Schließlich führt auch der vom Beschwerdeführer gezogene Vergleich zu einer Entscheidung über die Befangenheit des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herzog (vgl. BVerfGE 89, 359 ff.) zu keinem anderen Ergebnis.
- BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Der Beschwerdeführer verkennt, dass mit dem Berichterstatterschreiben nur rechtliche Hinweise im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung gegeben werden (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. August 2017 - 2 BvC 67/14 -, Rn. 3) und dabei nur auf die aus der Sicht des Berichterstatters wesentlichen Fragen eingegangen werden muss, hingegen nicht auf jedwede Argumentation.Ein solcher Hinweis des Richters Müller, der der rechtlichen Klärung dient, liegt im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärung und ist nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; 142, 182 ).
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 142, 302 ). - BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Bloße politische Äußerungen zu aktuellen politischen Themen hingegen stellen, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten, keinen Anlass dar, eine Besorgnis der Befangenheit zu hegen (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ). - BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Rn. 13 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 142, 302 ). - BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Rn. 13 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 142, 302 ). - BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit
Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Bloße politische Äußerungen zu aktuellen politischen Themen hingegen stellen, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten, keinen Anlass dar, eine Besorgnis der Befangenheit zu hegen (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ). - BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht
- BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …
- BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
Verwerfung (a-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren - Keine …
- BVerfG, 15.08.2017 - 2 BvC 67/14
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das …
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das …
- BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
Ausschluss eines Richter des Bundesverfassungsgerichts von der Ausübung seines …
- BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14
Zur Mitwirkung mehrerer von der Besetzungsrüge betroffenen Richter an der …
- BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
- BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvC 5/19
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf …
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Befangenheitsantrag Wallrabenstein
Rn. 21 1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13). - BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
Rn. 19 (1) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19
Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Müller) im Verfahren über den Ausschluss …
Rn. 16 1. a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Rn. 17 b) Die Kundgabe politischer Meinungen, die ein Richter oder eine Richterin zu einer Zeit geäußert hat, als er oder sie noch nicht Mitglied des Bundesverfassungsgerichts war und daher den besonderen Anforderungen dieses Richteramts noch nicht Rechnung zu tragen hatte, rechtfertigt grundsätzlich eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; 154, 312 ).
Jedenfalls bleibt es dem Senat unbenommen, abweichend von der Einschätzung des Berichterstatters oder der Berichterstatterin zu entscheiden (vgl. BVerfGE 154, 312 m.w.N.).
- BVerfG, 19.10.2021 - 1 BvR 854/21
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs im Verfassungsbeschwerdeverfahren - …
Das ist auch dann der Fall, wenn die vorgebrachten Ablehnungsgründe bereits in einem anderen Verfahren gewürdigt wurden, in dem ein im Wesentlichen vergleichbares Ablehnungsgesuch gestellt war (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvC 35/18 -, Rn. 3 mit Bezug auf BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 14 ff.). - BGH, 19.10.2022 - RiSt 1/21
Offensichtliche Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche
Das ist auch der Fall, wenn die vorgebrachten Ablehnungsgründe bereits in einem anderen Verfahren gewürdigt worden sind, in dem ein im Wesentlichen vergleichbares Ablehnungsgesuch gestellt war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvC 35/18, juris Rn. 3 mit BVerfGE 154, 312, 316 ff.;… Beschluss vom 19. Oktober 2021, aaO). - BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17
Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Müller) im Organstreitverfahren der NPD …
Rn. 14 1. a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Rn. 15 b) Die Kundgabe politischer Meinungen, die ein Richter oder eine Richterin zu einer Zeit geäußert hat, als er oder sie noch nicht Mitglied des Bundesverfassungsgerichts war und daher den besonderen Anforderungen dieses Richteramts noch nicht Rechnung zu tragen hatte, rechtfertigt grundsätzlich eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; 154, 312 ).
Jedenfalls bleibt es dem Senat unbenommen, abweichend von der Einschätzung des Berichterstatters oder der Berichterstatterin zu entscheiden (vgl. BVerfGE 154, 312 m.w.N.).
- BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere …
Es gibt seine vorläufige Rechtsauffassung in sachlicher Form wieder und ist als im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffene Maßnahme üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; 154, 312 ).Rn. 6 Soweit der Beschwerdeführer auf die frühere politische Berufstätigkeit und die Parteizugehörigkeit des Richters Müller verweist, kann weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfGE 154, 312 ) - eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.
Auch ändert daran nichts, dass die jeweilige Partei - was hier ohnehin fernliegt - gegebenenfalls ein Interesse am Ausgang des Verfahrens hat (vgl. BVerfGE 154, 312 ).
Um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen, ist zudem regelmäßig erforderlich, dass zwischen den angeführten politischen Äußerungen und dem Streitgegenstand des Verfahrens ein inhaltlicher Zusammenhang besteht, der darauf hindeutet, dass der abgelehnte Richter hinsichtlich der dem Verfahren zugrundeliegenden Rechtsfrage voreingenommen sein könnte (vgl. BVerfGE 154, 312 ).
- BVerfG, 12.05.2025 - 2 BvR 246/23
Ordnungsgemäße Besetzung der 1. Kammer des Zweiten Senats und erfolglose …
Rn. 21 Ihr weiteres Vorbringen, Richter Frank sei gezielt mit Blick auf die von ihr angestrengten Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden, erschöpft sich in haltlosen Mutmaßungen und ist daher zur Begründung ihres Ablehnungsgesuchs gleichermaßen gänzlich ungeeignet (vgl. BVerfGE 154, 312 - Richterablehnung - BVR Müller). - StGH Bremen, 25.06.2026 - St 3/25
Ein "linkes Meinungsbild" reicht nicht für einen Befangenheitsantrag!
b) Auch die Kundgabe politischer Meinungen, die ein Richter oder eine Richterin zu einer Zeit geäußert hat, als er oder sie noch nicht Mitglied des Staatsgerichtshofs war und daher den besonderen Anforderungen dieses Richteramtes noch nicht Rechnung zu tragen hatte, rechtfertigt grundsätzlich eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht (…vgl. BVerfGE 142, 9, 14 Rn. 17;… 142, 18, 21 Rn. 14;… 148, 1, 7 Rn. 18; 154, 312, 316 Rn. 15). - BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 …
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ; 102, 192 ; 142, 302 ; 154, 312 ). - BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
Verworfene Wahlprüfungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 34/18
A-limine-Abweisung: Parallelentscheidung
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 36/18
A-limine-Abweisung: Parallelentscheidung
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 35/18
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das …
- BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvC 28/23
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und verworfene Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 06.03.2025 - 2 BvC 46/23
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 38/18
A-limine-Abweisung: Parallelentscheidung
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 33/18
A-limine-Abweisung: Parallelentscheidung
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 6/19
A-limine-Abweisung: Parallelentscheidung
- BVerfG, 12.12.2024 - 2 BvC 6/24
Verworfenes Ablehnungsgesuch und verworfene Wahlprüfungsbeschwerde
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| BVerfG, 18.06.2020 - 2 BvC 11/19 |
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Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
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