Rechtsprechung
| BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Anträge der AfD-Fraktion zur Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages
- rechtsinformationen.bund.de
Unzulässige Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Fragen der Beschlussfähigkeit des Bundestags - ua Verfristung bzw mangelnde Darlegungen zur beanstandeten Maßnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 26 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 64 Abs 2 BVerfGG, § 64 Abs 3 BVerfGG
Unzulässige Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Fragen der Beschlussfähigkeit des Bundestags - ua Verfristung bzw mangelnde Darlegungen zur beanstandeten Maßnahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschlussfähigkeit des Bundestages III
- rechtsportal.de
Beschlussfähigkeit des Bundestages III
- datenbank.nwb.de
Unzulässige Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Fragen der Beschlussfähigkeit des Bundestags - ua Verfristung bzw mangelnde Darlegungen zur beanstandeten Maßnahme
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Anträge der AfD-Fraktion zur Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages
- lto.de (Kurzinformation)
Streit um Beschlussfähigkeit des Bundestags: AfD scheitert mit unzulässigen Anträgen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die AfD - und die Beschlussfähigkeit des Bundestags
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Beschlussfähigkeit des Bundestages: AfD-Fraktion scheitert mit Organklage
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
- BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (45)
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Gegen welche Person oder Institution der Antrag zu richten ist, hängt davon ab, wer die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung verursacht hat und rechtlich verantworten muss (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 140, 115 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 18. September 2024 - 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21 -, Rn. 77).Der Antragsteller muss schlüssig dartun, dass der Antragsgegner die Verantwortung für die Maßnahme oder Unterlassung trägt (vgl. BVerfGE 140, 115 ; 143, 101 ).
Rn. 57 aa) Der Begriff der Maßnahme umfasst hierbei nicht nur Rechts-, sondern auch Realakte (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 140, 115 ).
Die Maßnahme muss jedoch rechtserheblich sein, da sie nur dann geeignet ist, die Rechtsstellung des Antragstellers zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 140, 115 ; 166, 93 ).
Dies können auch parlamentsinterne Organisationsmaßnahmen sein, durch die verfassungsrechtliche Positionen der Antragsteller eines Organstreits betroffen sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 140, 115 ).
Dabei kann offenbleiben, ob ein Organklageantrag auch dann zulässig sein kann, wenn der Antragsteller von einer gerügten Maßnahme lediglich vom Hörensagen berichten kann (vgl. BVerfGE 140, 115 ).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Die Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; 166, 93 - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung).Rn. 39 Die Wahrung der Frist ist für jeden einzelnen (Haupt- und/oder Hilfs-)Antrag gesondert festzustellen (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 118, 277 ).
Zwar beginnt die Sechs-Monats-Frist erst mit der Verkündung des Gesetzes zu laufen, wenn sich der Antrag gegen den Erlass eines Gesetzes richtet (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 92, 80 ; 118, 277 ; 140, 1 ).
Wird - wie hier - lediglich ein Einzelakt des mehrgliedrigen Normsetzungsverfahrens (vgl. BVerfGE 118, 277 ) beanstandet, spielt die spätere Verkündung des Gesetzes für den Fristlauf keine Rolle (…vgl. Bethge, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 64 Rn. 132 ).
Gegen welche Person oder Institution der Antrag zu richten ist, hängt davon ab, wer die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung verursacht hat und rechtlich verantworten muss (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 140, 115 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 18. September 2024 - 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21 -, Rn. 77).
- BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Redefreiheit und Ordnungsrecht
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Rn. 50 Die mögliche Rechtsverletzung, deren Feststellung der Antragsteller mit der Organklage begehrt, muss sich aus seinem Sachvortrag ergeben (vgl. BVerfGE 2, 347 ; 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 134, 141 ).Zumindest muss sie sich zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 120, 82 ; 138, 45 ).
Rn. 62 aa) Organstreitverfahren, die sitzungsleitende Entscheidungen im Rahmen der Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages zum Gegenstand haben, sind gegen den Präsidenten oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages zu richten (vgl. zur Ausübung der Ordnungs- und Disziplinargewalt BVerfGE 60, 374 ; zur Zulassung eines Wahlvorschlags BVerfGE 160, 368 - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages - Vorschlagsrecht).
Rn. 63 Der Präsident des Deutschen Bundestages ist dabei auch dann der richtige Antragsgegner, wenn es um die Maßnahme eines Stellvertreters geht, da die Stellvertreter als "amtierende Präsidenten" (§ 8 Abs. 1 GO-BT) an seiner Stelle handeln (vgl. BVerfGE 60, 374 ; 160, 368 ).
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Frist- und Formerfordernisse
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Zwar beginnt die Sechs-Monats-Frist erst mit der Verkündung des Gesetzes zu laufen, wenn sich der Antrag gegen den Erlass eines Gesetzes richtet (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 92, 80 ; 118, 277 ; 140, 1 ).Rn. 47 Neben der Vorgabe des § 64 Abs. 2 BVerfGG, dass im Antrag die Bestimmung des Grundgesetzes zu bezeichnen ist, gegen die durch die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners verstoßen wird, gilt auch für das Organstreitverfahren die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 23 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 157, 300 m.w.N. - Unterschriftenquoren Bundestagswahl).
Dies verlangt eine über die bloße Bezeichnung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 64 BVerfGG hinausgehende nähere Substantiierung der Begründung (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 157, 1 m.w.N. - CETA-Organstreit I).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Rn. 38 Mit dieser Ausschlussfrist sollen im Organstreitverfahren angreifbare Rechtsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 92, 80 ; 114, 107 ; 140, 1 ).Schlüssig ist die Behauptung einer Rechtsverletzung, wenn sie nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 129, 356 ; für weitere Verfahrensarten vgl. BVerfGE 93, 195 ; 102, 224 ).
Dies können auch parlamentsinterne Organisationsmaßnahmen sein, durch die verfassungsrechtliche Positionen der Antragsteller eines Organstreits betroffen sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 140, 115 ).
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Dies können auch parlamentsinterne Organisationsmaßnahmen sein, durch die verfassungsrechtliche Positionen der Antragsteller eines Organstreits betroffen sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 140, 115 ).In Betracht kommt etwa die konkrete Vorenthaltung geschäftsordnungsmäßiger Befugnisse (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 84, 304 ).
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Rn. 62 aa) Organstreitverfahren, die sitzungsleitende Entscheidungen im Rahmen der Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages zum Gegenstand haben, sind gegen den Präsidenten oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages zu richten (vgl. zur Ausübung der Ordnungs- und Disziplinargewalt BVerfGE 60, 374 ; zur Zulassung eines Wahlvorschlags BVerfGE 160, 368 - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages - Vorschlagsrecht).Rn. 63 Der Präsident des Deutschen Bundestages ist dabei auch dann der richtige Antragsgegner, wenn es um die Maßnahme eines Stellvertreters geht, da die Stellvertreter als "amtierende Präsidenten" (§ 8 Abs. 1 GO-BT) an seiner Stelle handeln (vgl. BVerfGE 60, 374 ; 160, 368 ).
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Rn. 50 Die mögliche Rechtsverletzung, deren Feststellung der Antragsteller mit der Organklage begehrt, muss sich aus seinem Sachvortrag ergeben (vgl. BVerfGE 2, 347 ; 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 134, 141 ).Zumindest muss sie sich zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 120, 82 ; 138, 45 ).
- BVerfG, 30.06.1953 - 2 BvE 1/52
Kehler Hafen
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Rn. 50 Die mögliche Rechtsverletzung, deren Feststellung der Antragsteller mit der Organklage begehrt, muss sich aus seinem Sachvortrag ergeben (vgl. BVerfGE 2, 347 ; 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 134, 141 ).Das Bundesverfassungsgericht ist an diese Begrenzung des Streitstoffs gebunden (vgl. BVerfGE 2, 347 ; 68, 1 ; 138, 102 ; 162, 207 - Äußerungsbefugnisse der Bundeskanzlerin; 165, 270 ; 166, 93 ).
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Rn. 39 Die Wahrung der Frist ist für jeden einzelnen (Haupt- und/oder Hilfs-)Antrag gesondert festzustellen (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 118, 277 ).In Betracht kommt etwa die konkrete Vorenthaltung geschäftsordnungsmäßiger Befugnisse (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 84, 304 ).
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …
- BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Rechtsverletzung durch Unterlassen
- BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15
Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …
- BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51
Geschäftsordnungsautonomie
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 18.09.2024 - 2 BvE 1/20
Erfolglose Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wegen der Wahl und …
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11
Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei …
- BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und …
- BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
- BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvE 3/14
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren wegen …
- BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07
Afghanistan-Einsatz
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18
Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers
- BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …
- BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar
- BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61
Fragestunde
- BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 2/51
Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen
- BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98
Gysi I
- BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
Auslagenerstattung Hamburger Organstreit
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11
"ESM/Euro-Plus-Pakt"
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97
Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen …
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos
- BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
Fraktionsmitarbeiter Untersuchungsausschuss
- BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19
§§ 44a, 44b AbgG gewähren nur bei eigener Betroffenheit des jeweiligen …
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Bundestagsauflösung II
- BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Erfolglose Organklage gegen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag
Jedoch kann nur eine objektiv vorliegende Maßnahme oder Unterlassung Gegenstand eines Organstreits nach § 64 Abs. 1 BVerfGG sein (vgl. BVerfGE 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 66 - Beschlussfähigkeit des Bundestages III).Rn. 57 aa) Den Erlass der 2G+-Regel verantworten beide Antragsgegner gemeinsam (zur Relevanz der Verantwortlichkeit im Organstreit vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 118, 277 ; 140, 115 ; 170, 1 - Wahl/Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 53).
Rn. 58 bb) Diese gemeinschaftliche Anordnung der 2G+-Regel ist eine rechtserhebliche Maßnahme (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGE 140, 115 ; 166, 93 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 57).
Auf Grundlage seines Sachvortrags (vgl. hierzu BVerfGE 2, 347 ; 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 134, 141 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 50) erscheint es möglich, dass er in seinen ihm durch das Grundgesetz übertragenen Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet war (vgl. § 64 Abs. 1 BVerfGG).
- BVerfG, 27.01.2026 - 2 BvE 14/25
Otto-Wels-Saal - Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des …
Damit hat er abschließend eine rechtserhebliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 140, 115 ; 166, 93 - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 57 - Beschlussfähigkeit des Bundestages III) getroffen.Er hat den angegriffenen Beschluss weder gefasst noch zu verantworten (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 140, 115 ; 170, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 53).
- BVerfG, 27.01.2026 - 2 BvE 11/23
Parlamentarisches Fragerecht (Substantiierung) III - Unzulässiger Antrag im …
Das Bundesverfassungsgericht muss aus der Antragsschrift heraus den Sachverhalt erkennen können, aus dem sich die behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung eines organschaftlichen Rechts nachvollziehbar ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 49 ff. - Beschlussfähigkeit des Bundestages III).Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, sich den Sachverhalt durch Recherchieren aus vorgelegten Unterlagen zu erschließen oder verfassungsrechtlich Relevantes herauszusuchen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 50 ff.).
- VerfGH Thüringen, 01.07.2026 - VerfGH 30/25
Staats- und Verfassungsrecht; Organstreitverfahren
Handelt es sich um Verfahrensabläufe im Parlament, muss der Antragsteller den für den Antragsgegenstand relevanten Ablauf des parlamentarischen Geschehens entsprechend dem Sitzungsprotokoll vollständig und widerspruchsfrei darstellen, um sich auf dieser Grundlage mit der angegriffenen Maßnahme oder Unterlassung auseinandersetzen zu können (BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, juris Rn. 50).
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