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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,15285
BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20 (https://dejure.org/2025,15285)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.2025 - 2 BvE 3/20 (https://dejure.org/2025,15285)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 (https://dejure.org/2025,15285)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Anträge der AfD-Fraktion zur Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unzulässige Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Fragen der Beschlussfähigkeit des Bundestags - ua Verfristung bzw mangelnde Darlegungen zur beanstandeten Maßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 26 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 64 Abs 2 BVerfGG, § 64 Abs 3 BVerfGG
    Unzulässige Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Fragen der Beschlussfähigkeit des Bundestags - ua Verfristung bzw mangelnde Darlegungen zur beanstandeten Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussfähigkeit des Bundestages III

  • rechtsportal.de

    Beschlussfähigkeit des Bundestages III

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Fragen der Beschlussfähigkeit des Bundestags - ua Verfristung bzw mangelnde Darlegungen zur beanstandeten Maßnahme

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Anträge der AfD-Fraktion zur Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um Beschlussfähigkeit des Bundestags: AfD scheitert mit unzulässigen Anträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die AfD - und die Beschlussfähigkeit des Bundestags

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beschlussfähigkeit des Bundestages: AfD-Fraktion scheitert mit Organklage

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (45)

  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
    Gegen welche Person oder Institution der Antrag zu richten ist, hängt davon ab, wer die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung verursacht hat und rechtlich verantworten muss (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 140, 115 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 18. September 2024 - 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21 -, Rn. 77).

    Der Antragsteller muss schlüssig dartun, dass der Antragsgegner die Verantwortung für die Maßnahme oder Unterlassung trägt (vgl. BVerfGE 140, 115 ; 143, 101 ).

    Rn. 57 aa) Der Begriff der Maßnahme umfasst hierbei nicht nur Rechts-, sondern auch Realakte (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 140, 115 ).

    Die Maßnahme muss jedoch rechtserheblich sein, da sie nur dann geeignet ist, die Rechtsstellung des Antragstellers zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 140, 115 ; 166, 93 ).

    Dies können auch parlamentsinterne Organisationsmaßnahmen sein, durch die verfassungsrechtliche Positionen der Antragsteller eines Organstreits betroffen sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 140, 115 ).

    Dabei kann offenbleiben, ob ein Organklageantrag auch dann zulässig sein kann, wenn der Antragsteller von einer gerügten Maßnahme lediglich vom Hörensagen berichten kann (vgl. BVerfGE 140, 115 ).

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
    Die Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; 166, 93 - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung).

    Rn. 39 Die Wahrung der Frist ist für jeden einzelnen (Haupt- und/oder Hilfs-)Antrag gesondert festzustellen (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 118, 277 ).

    Zwar beginnt die Sechs-Monats-Frist erst mit der Verkündung des Gesetzes zu laufen, wenn sich der Antrag gegen den Erlass eines Gesetzes richtet (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 92, 80 ; 118, 277 ; 140, 1 ).

    Wird - wie hier - lediglich ein Einzelakt des mehrgliedrigen Normsetzungsverfahrens (vgl. BVerfGE 118, 277 ) beanstandet, spielt die spätere Verkündung des Gesetzes für den Fristlauf keine Rolle (…vgl. Bethge, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 64 Rn. 132 ).

    Gegen welche Person oder Institution der Antrag zu richten ist, hängt davon ab, wer die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung verursacht hat und rechtlich verantworten muss (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 140, 115 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 18. September 2024 - 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21 -, Rn. 77).

  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Redefreiheit und Ordnungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
    Rn. 50 Die mögliche Rechtsverletzung, deren Feststellung der Antragsteller mit der Organklage begehrt, muss sich aus seinem Sachvortrag ergeben (vgl. BVerfGE 2, 347 ; 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 134, 141 ).

    Zumindest muss sie sich zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 60, 374 ; 97, 408 ; 120, 82 ; 138, 45 ).

    Rn. 62 aa) Organstreitverfahren, die sitzungsleitende Entscheidungen im Rahmen der Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages zum Gegenstand haben, sind gegen den Präsidenten oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages zu richten (vgl. zur Ausübung der Ordnungs- und Disziplinargewalt BVerfGE 60, 374 ; zur Zulassung eines Wahlvorschlags BVerfGE 160, 368 - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages - Vorschlagsrecht).

    Rn. 63 Der Präsident des Deutschen Bundestages ist dabei auch dann der richtige Antragsgegner, wenn es um die Maßnahme eines Stellvertreters geht, da die Stellvertreter als "amtierende Präsidenten" (§ 8 Abs. 1 GO-BT) an seiner Stelle handeln (vgl. BVerfGE 60, 374 ; 160, 368 ).

  • BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22

    Erfolglose Organklage gegen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag

    Jedoch kann nur eine objektiv vorliegende Maßnahme oder Unterlassung Gegenstand eines Organstreits nach § 64 Abs. 1 BVerfGG sein (vgl. BVerfGE 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 66 - Beschlussfähigkeit des Bundestages III).

    Rn. 57 aa) Den Erlass der 2G+-Regel verantworten beide Antragsgegner gemeinsam (zur Relevanz der Verantwortlichkeit im Organstreit vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 118, 277 ; 140, 115 ; 170, 1 - Wahl/Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 53).

    Rn. 58 bb) Diese gemeinschaftliche Anordnung der 2G+-Regel ist eine rechtserhebliche Maßnahme (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGE 140, 115 ; 166, 93 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 57).

    Auf Grundlage seines Sachvortrags (vgl. hierzu BVerfGE 2, 347 ; 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 134, 141 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 50) erscheint es möglich, dass er in seinen ihm durch das Grundgesetz übertragenen Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet war (vgl. § 64 Abs. 1 BVerfGG).

  • BVerfG, 27.01.2026 - 2 BvE 14/25

    Otto-Wels-Saal - Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des …

    Damit hat er abschließend eine rechtserhebliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 140, 115 ; 166, 93 - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 57 - Beschlussfähigkeit des Bundestages III) getroffen.

    Er hat den angegriffenen Beschluss weder gefasst noch zu verantworten (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 140, 115 ; 170, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 53).

  • BVerfG, 27.01.2026 - 2 BvE 11/23

    Parlamentarisches Fragerecht (Substantiierung) III - Unzulässiger Antrag im …

    Das Bundesverfassungsgericht muss aus der Antragsschrift heraus den Sachverhalt erkennen können, aus dem sich die behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung eines organschaftlichen Rechts nachvollziehbar ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 49 ff. - Beschlussfähigkeit des Bundestages III).

    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, sich den Sachverhalt durch Recherchieren aus vorgelegten Unterlagen zu erschließen oder verfassungsrechtlich Relevantes herauszusuchen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 50 ff.).

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2026 - VerfGH 30/25

    Staats- und Verfassungsrecht; Organstreitverfahren

    Handelt es sich um Verfahrensabläufe im Parlament, muss der Antragsteller den für den Antragsgegenstand relevanten Ablauf des parlamentarischen Geschehens entsprechend dem Sitzungsprotokoll vollständig und widerspruchsfrei darstellen, um sich auf dieser Grundlage mit der angegriffenen Maßnahme oder Unterlassung auseinandersetzen zu können (BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, juris Rn. 50).
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