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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,67
BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66 (https://dejure.org/1967,67)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1967 - 2 BvL 1/66 (https://dejure.org/1967,67)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 (https://dejure.org/1967,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; WDO § 6 Abs. 1 § 43 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben Kriminalstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdisziplinarordnung - Disziplinarstrafen - Verbot der Doppelbestrafung - Laufbahnstrafe

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 391
  • NJW 1967, 1654
  • MDR 1967, 903
  • DVBl 1967, 722
  • DÖV 1967, 679
  • JR 1967, 668
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
    Der Gesetzgeber hat die Tatbesta nde nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen möglichst genau zu normieren (vgl. BVerfGE 11, 234 [237]; 14, 174 [185] und 245 [251]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
    Der Gesetzgeber hat die Tatbesta nde nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen möglichst genau zu normieren (vgl. BVerfGE 11, 234 [237]; 14, 174 [185] und 245 [251]).
  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 6/64

    Tötungserlaubnis von Hunden und Katzen nach niedersächsischem Jagdrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
    Aus dem Gesaminhalt des Beschlusses (vgl. BVerfGE 18, 305 [308]) ist aber zu schließen, daß das Gericht gerade eine "nicht reinigende" Laufbahnstrafe als an sich angemessen betrachtet.
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    (2) Das Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 GG bezieht sich nur auf die Anwendung der allgemeinen Strafgesetze, das heißt des Kriminalstrafrechts (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 43, 101 ; 66, 337 ).

    103 Abs. 3 GG knüpft an das mit einer Strafe verbundene autoritative Unwerturteil über die schuldhafte Verletzung eines allgemein gewährleisteten Rechtsgutes und die Störung des allgemeinen Rechtsfriedens an (vgl. BVerfGE 21, 391 ; 43, 101 ).

    Nach dem dokumentierten Willen des Verfassungsgebers (…vgl. Wortprotokoll der 8. Sitzung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege vom 7. Dezember 1948, abgedruckt in: Büttner/Wettengel, Der Parlamentarische Rat, Bd. 13/2, 2002, S. 1449 ) ist hierunter allein das "eigentliche" Strafrecht im Sinne des Strafgesetzbuches und seiner Nebengesetze im Gegensatz zum Dienst-, Disziplinar-, Ordnungs-, Polizei- und Berufsstrafrecht zu verstehen (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 28, 264 ; 43, 101 ; 66, 337 ).

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Neben ihrer Aufgabe abzuschrecken und zu resozialisieren, stellt sie eine Antwort auf strafrechtlich verbotenes Verhalten dar (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 45, 187 ; 95, 96 ; 110, 1 ).

    Bei der Beurteilung des Strafcharakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; 110, 1 ).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Zur Begründung einer Vorlage bedarf es zwar nach § 80 Abs. 2 S 1 BVerfGG nicht der Bezeichnung einzelner Absätze und Buchstaben oder der wörtlichen Anführung der Teile der Vorschrift, die das Gericht für verfassungswidrig hält (BVerfGE 16, 306 [316]); eine Umschreibung ohne ausdrückliche Nennung der Vorschrift reicht aus (BVerfGE 21, 391 [398]).
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