Rechtsprechung
| BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Schleswig-Holsteinisches Hochschulgesetz
- openjur.de
Schleswig-Holsteinisches Hochschulgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hochschulgremien - Sitzaufteilung - Hochschulassistent - Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sitzaufteilung der Hochschulgremien nach dem Hochschulgesetz Schleswig-Holstein
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 09.10.1981 - 9 A 163/81
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Papierfundstellen
- BVerfGE 66, 270
- NVwZ 1984, 574 (Ls.)
- DVBl 1984, 721
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, sind die Bestimmung und Abgrenzung der einzelnen Gruppen im System der Gruppenuniversität nach "Maßgabe der verschiedenen Funktionen und Interessen grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers anheimgegeben" (BVerfGE 39, 247 [255 f.]).Die sich daraus ergebende Änderung des Erfolgswertes seiner Stimmen muß der Einzelne hinnehmen (BVerfGE 39, 247 [255 f.]).
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Rn. 73 Ob den wissenschaftlichen Mitarbeitern bei der Wahrnehmung ihrer Amtsaufgaben, wie sie das Hochschulrahmengesetz beschreibt, das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in gleicher Weise zusteht wie den wissenschaftlichen Mitarbeitern vor dem Erlaß des Hochschulrahmengesetzes (hierzu BVerfGE 35, 79 [125]) und heute den Hochschulassistenten, bedarf keiner Entscheidung.Die Zulässigkeit solcher Differenzierungen wurde schon im Hochschulurteil (BVerfGE 35, 79 [135, 138, 140]) grundsätzlich anerkannt.
- BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
Beamtenwitwe
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Rn. 67 b) Bei der Auslegung jeder rahmengesetzlichen Vorschrift ist die beschränkte Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu berücksichtigen, die im Zweifel dafür spricht, daß eine Vorschrift auf eine Ausfüllung durch den Landesgesetzgeber hin angelegt ist (vgl. BVerfGE 25, 142 [152]).Zwar darf der Bundesgesetzgeber beim Erlaß von Rahmenvorschriften für einzelne Teile einer Gesetzgebungsmaterie auch eine Vollregelung mit unmittelbarer Wirkung namentlich dann treffen, wenn an der einheitlichen Regelung dieser Frage ein besonders starkes und legitimes Interesse besteht, sofern die Einzelregelung im Zusammenhang eines Gesetzeswerkes steht, das -- als Ganzes gesehen -- dem Landesgesetzgeber noch Spielraum läßt und darauf angelegt ist, von ihm aufgrund eigener Entschließung ausgefüllt zu werden (BVerfGE 4, 115 [128 f.]; 7, 29 [41 f.]; 25, 142 [152]; 33, 52 [64]; 36, 193 [202]; 43, 291 [343]).
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
Wahlverfahren Präsidialrat
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Rn. 79 Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Gedanken auch in anderem Zusammenhang Raum gegeben, als es für den Bereich der Wahlen zu den Präsidialräten der verschiedenen Gerichtszweige dem Gesetzgeber eine nur durch den allgemeinen Gleichheitssatz beschränkte Gestaltungsfreiheit einräumte: Der Grundsatz der formalen Gleichheit der Wahl, wie er für die allgemeinen politischen Wahlen zu den Parlamenten gelte, könne nicht unbesehen auf Wahlen zu den Richtervertretungen übertragen werden; der besondere Zweck der Wahl lasse vielmehr in großem Umfang Differenzierungen zu, die bei Anwendung des Grundsatzes der formalen Wahlrechtsgleichheit nicht zulässig wären (vgl. BVerfGE 41, 1 [11-13]). - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Gebührengesetz NRW
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Rn. 53 Das Bundesverfassungsgericht legt hinsichtlich der Entscheidungserheblichkeit diese Ansicht des vorlegenden Gerichts zugrunde, weil sie jedenfalls nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 46, 268 [283]; 48, 1 [17]; 48, 29 [35]; 48, 210 [220 f.]; 48, 367 [372]; 50, 108 [112]; 50, 217 [225]; st. Rspr.). - BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Zwar darf der Bundesgesetzgeber beim Erlaß von Rahmenvorschriften für einzelne Teile einer Gesetzgebungsmaterie auch eine Vollregelung mit unmittelbarer Wirkung namentlich dann treffen, wenn an der einheitlichen Regelung dieser Frage ein besonders starkes und legitimes Interesse besteht, sofern die Einzelregelung im Zusammenhang eines Gesetzeswerkes steht, das -- als Ganzes gesehen -- dem Landesgesetzgeber noch Spielraum läßt und darauf angelegt ist, von ihm aufgrund eigener Entschließung ausgefüllt zu werden (BVerfGE 4, 115 [128 f.]; 7, 29 [41 f.]; 25, 142 [152]; 33, 52 [64]; 36, 193 [202]; 43, 291 [343]). - BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Zwar darf der Bundesgesetzgeber beim Erlaß von Rahmenvorschriften für einzelne Teile einer Gesetzgebungsmaterie auch eine Vollregelung mit unmittelbarer Wirkung namentlich dann treffen, wenn an der einheitlichen Regelung dieser Frage ein besonders starkes und legitimes Interesse besteht, sofern die Einzelregelung im Zusammenhang eines Gesetzeswerkes steht, das -- als Ganzes gesehen -- dem Landesgesetzgeber noch Spielraum läßt und darauf angelegt ist, von ihm aufgrund eigener Entschließung ausgefüllt zu werden (BVerfGE 4, 115 [128 f.]; 7, 29 [41 f.]; 25, 142 [152]; 33, 52 [64]; 36, 193 [202]; 43, 291 [343]). - BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
Steuerliche Ausnahme
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Rn. 53 Das Bundesverfassungsgericht legt hinsichtlich der Entscheidungserheblichkeit diese Ansicht des vorlegenden Gerichts zugrunde, weil sie jedenfalls nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 46, 268 [283]; 48, 1 [17]; 48, 29 [35]; 48, 210 [220 f.]; 48, 367 [372]; 50, 108 [112]; 50, 217 [225]; st. Rspr.). - BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
Journalisten
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Zwar darf der Bundesgesetzgeber beim Erlaß von Rahmenvorschriften für einzelne Teile einer Gesetzgebungsmaterie auch eine Vollregelung mit unmittelbarer Wirkung namentlich dann treffen, wenn an der einheitlichen Regelung dieser Frage ein besonders starkes und legitimes Interesse besteht, sofern die Einzelregelung im Zusammenhang eines Gesetzeswerkes steht, das -- als Ganzes gesehen -- dem Landesgesetzgeber noch Spielraum läßt und darauf angelegt ist, von ihm aufgrund eigener Entschließung ausgefüllt zu werden (BVerfGE 4, 115 [128 f.]; 7, 29 [41 f.]; 25, 142 [152]; 33, 52 [64]; 36, 193 [202]; 43, 291 [343]). - BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74
Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Rn. 53 Das Bundesverfassungsgericht legt hinsichtlich der Entscheidungserheblichkeit diese Ansicht des vorlegenden Gerichts zugrunde, weil sie jedenfalls nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 46, 268 [283]; 48, 1 [17]; 48, 29 [35]; 48, 210 [220 f.]; 48, 367 [372]; 50, 108 [112]; 50, 217 [225]; st. Rspr.). - BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72
Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in …
- BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54
Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78
Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes
- BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56
Pressedelikte
- BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78
Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
Hessisches Pressegesetz
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Art. 100 Abs. 1 Satz 2 (2. Alternative) GG bei der Prüfung von Landesrecht am Maßstab des Bundesrechts die bundesrechtlichen Normen ständig selbst ausgelegt (BVerfGE 25, 142 [ 149 ff. ]; 66, 270 [ 282 ff. ]; 66, 291 [307 ff.]). - BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Rn. 232 a) Da es sich bei dem Hochschulrahmengesetz um fortgeltendes Rahmenrecht des Bundes handelt (vgl. Art. 125b Abs. 1 Satz 1 GG), das nur ausnahmsweise in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen enthalten darf (vgl. Art. 75 Abs. 2 GG a.F.), ist auch bei seiner Auslegung die begrenzte Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zu berücksichtigen, die im Zweifel dafür spricht, dass eine rahmengesetzliche Vorschrift auf eine Ausfüllung durch den Landesgesetzgeber hin angelegt ist (vgl. BVerfGE 66, 270 ). - BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
Rn. 108 Schon vor der Grundgesetzänderung des Jahres 1994 hat das Bundesverfassungsgericht auf die sich aus dem Zusammenspiel von begrenzendem Wortlaut, Rahmencharakter und Erforderlichkeitsprüfung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG ergebende Verfassungsrechtslage hingewiesen und festgehalten, dass der Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Hochschulwesens mehrfach Grenzen gesetzt seien und dass deshalb, soweit überhaupt eine Erforderlichkeit nach Art. 72 Abs. 2 GG bestehe, der Bund in einem Rahmengesetz nur die Grundsätze für das Hochschulwesen regeln dürfe, die ihrerseits wiederum nur allgemeiner Natur sein dürften (vgl. BVerfGE 66, 270 ).
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
Sie sollen die Hochschulorgane vielmehr nach den Maßstäben "der Qualifikation, Funktion, Verantwortung und Betroffenheit der Mitglieder" (§ 37 Abs. 1 Satz 2 HRG; § 61 Abs. 1 Satz 2 BbgHG 2014) organisieren (vgl. BVerfGE 66, 270 ).Solche Differenzierungen sind grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 39, 247 ; 66, 270 ).
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00
Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung - …
Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für funktionale Selbstverwaltungskörperschaften, wie hier die Handwerkskammer, anerkannt, dass die mit einer vorgegebenen Sitzverteilung verbundene Unterschiedlichkeit der jeweiligen Erfolgswerte der für die verschiedenen Gruppen und Gliederungen abgegebenen Wählerstimmen eine Einschränkung des Gebots der Erfolgswertgleichheit der bei demokratischen Wahlen abgegebenen Stimmen darstellt, die verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; E 39, 247 ; E 66, 270;… siehe insoweit auch Frentzel/Jäkel/Junge, aaO, 3 c, S. 241 bis 244, zu § 5 IHK-Gesetz und Tettinger, Kammerrecht, 1997, S. 109 und 113).In anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen von Hochschulen bzw. zu Richtervertretungen wird ausgeführt, dass wegen der nicht allgemein-politischen sondern organisationsspezifischen und gruppenbedingten Aufgaben dieser Selbstverwaltungskörperschaften nicht dem streng formalen Wahlrechtsgleichheitssatz sondern lediglich diesem Grundsatz in seiner einfachen Ausprägung genügen werde müsste (BVerfG, Urt. v. 28.03.1984 - BvL 2/82 -, BVerfGE 66, 270 = NVwZ 1984, 574 …und Urt. v. 09.04.1975 - 1 BvL 6/74 -, BVerfGE 39, 247 bzw. Urt. v. 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 -, BVerfGE 41, 1 = NJW 1976, 889).
- BVerwG, 31.05.1985 - 4 C 14.82
Waldwege - Freizeitreiten - Landschaftspflege - Erholungsfunktion
Bei der Auslegung einer rahmenrechtlichen Vorschrift ist die eingeschränkte Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes zu beachten (vgl. BVerfGE 25, 142 [BVerfG 21.01.1969 - 2 BvL 11/64]; 66, 270 [BVerfG 20.03.1984 - 1 BvL 23/83]). - VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (§ 19 Abs 2, § …
Nach den dargestellten Grundsätzen sind nicht lediglich Ungleichbehandlungen zwischen den einzelnen - tradierten - Mitgliedergruppen zulässig oder sogar geboten, sondern auch Differenzierungen innerhalb der einzelnen Gruppen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 9.4.1975 - 1 BvL 6/74 -, BVerfGE 39, 247, 256, Juris Rn. 31;… Beschluss des Ersten Senats vom 8.7.1980 - 1 BvR 1472/78 -, BVerfGE 54, 363, 387, Juris Rn. 80 …und Beschluss des Ersten Senats vom 12.5.2015 - 1 BvR 1501/13 u.a. -, BVerfGE 139, 148 Rn. 89, Juris Rn. 89 für Hochschullehrer; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28.3.1984 - 2 BvL 2/82 -, BVerfGE 66, 270, 290, Juris Rn. 67 f. für Hochschulassistenten).Rn. 70 (bb) Wahlen im Hochschulbereich dienen im Übrigen nicht der Herbeiführung einer demokratisch-egalitären Repräsentation, sondern der Organisation der Hochschulorgane nach den Maßstäben der Qualifikation, Funktion, Verantwortung und Betroffenheit der Mitglieder der Hochschule (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28.3.1984 - 2 BvL 2/82 -, BVerfGE 66, 270, 291, Juris Rn. 70;… Beschluss des Ersten Senats vom 12.5.2015 - 1 BvR 1501/13 u.a. -, BVerfGE 139, 148 Rn. 87, Juris Rn. 87).
- BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 2667/05
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und …
Im Zweifel ist Rahmenrecht aber so auszulegen, dass der Entscheidungsspielraum der Länder erhalten bleibt (vgl. BVerfGE 25, 142 ; 66, 270 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - 4 L 164/16
Ausschlussfrist für Verrechnung von Abwasserabgaben
Die eingeschränkte Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes spricht bei Rahmenrecht im Zweifel dafür, dass die Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht weiter eingeschränkt werden soll, als dies der Wortlaut der Rahmenvorschrift zwingend erfordert (vgl. BVerfGE 66, 270 ; 67, 1 ; 80, 137 ).Rn. 41 Soweit die Klägerin die Fragen aufwirft, ob der Landesgesetzgeber eine Ausschlussfrist anordnen kann und wie die betreffende Vorschrift verfassungskonform anzuwenden und auszulegen ist, so hätte es einer Darlegung der besonderen Schwierigkeiten bei der Beantwortung dieser Frage im vorliegenden Zusammenhang deshalb bedurft, weil bereits höchstrichterlich geklärt ist, dass Rahmenvorschriften - wie das AbwAG - ausfüllungsbedürftig und ausfüllungsfähig sind (vgl. BVerfGE 66, 270 ; 67, 1 ; 80, 137 ) und damit auch einer Fristbestimmung durch den Landesgesetzgeber grundsätzlich offenstehen (vgl. oben 1 b aa (2)).
- BVerwG, 18.09.2003 - 6 P 2.03
Jugendaufbauwerk Berlin; außerbetriebliche Berufsausbildung; Ausbildung im …
Doch war bereits unter der Geltung der alten Fassung des Art. 75 GG bei der Auslegung jeder rahmengesetzlichen Vorschrift die beschränkte Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu berücksichtigen, die im Zweifel dafür sprach, dass eine Vorschrift auf eine Ausfüllung durch die Landesgesetzgebung hin angelegt war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 1984 - 2 BvL 2/82 - BVerfGE 66, 270, 285). - VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188
Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit, …
- BVerfG, 06.03.2001 - 2 BvL 2/96
Über- oder außerbetriebliche Ausbildung - Keine Ausbildung für Aufgaben des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 1189/93
Korporationsrechtliche Zuordung bei Hochschulwahlen
- BVerfG, 17.01.1996 - 2 BvR 589/92
Verfassungsrechtliche Überprüfung der gerichtlichen Einziehung eines Tieres im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 6 A 1710/04
Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines …
- OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
Universität; Senat; Wahl; Grundordnung; Hochschullehrer; Gruppenuniversität; …
- BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2667/05
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung von Studiengängen auf Bachelor- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 15 A 2407/05
Beschränkung der Gewährung eines Ausgleichs für Studienverzögerungen wegen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 6 A 4501/03
Anspruch auf Ernennung zum Leitenden Gesamtschuldirektor im Beamtenverhältnis auf …
- BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 174.92
Auskunftssperre; Auskunftsverbot; Übermittlungssperre; Recht auf informationelle …
- BVerwG, 22.06.1990 - 4 NB 4.90
Landeskompetenz zur Einführung weiterer Waldkategorien
- BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 102.89
Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers, Abgabenbefreiung bei …
- BVerwG, 05.09.1985 - 7 C 85.84
Hochschulrecht - Hochschulgrade - Fachhochschuldiplom
- BVerwG, 03.06.1991 - 4 NB 15.91
Zulässige Begrenzung der Zahl von Großveranstaltungen auf einer durch …
- BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 103.89
Heranziehung zur Abwasserabgabe wegen Einleitung von Niederschlagswasser aus …
- OVG Sachsen, 22.07.2003 - 2 BS 176/03
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".