Rechtsprechung
| BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvL 45/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBesG § 19 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 2
Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsregelung beim Kinderzuschlag für ein eheliches Kind - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 03.09.1971 - I E 95/71
- BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvL 45/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 34, 48
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.06.1970 - II C 25.68
Besoldungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Kinderzuschlags
Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvL 45/71
Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat berichtet, er habe in seinem Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG II C 25.68 - die angegriffene Vorschrift für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, sei aber nach Kenntnisnahme von der Vorlage des Verwaltungsgerichts Darmstadt in der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Vorschrift nicht mehr einig. - BAG, 09.12.1968 - 3 AZR 340/67
Kinderzuschlag - Besoldungsrechtlicher Anspruch - Eheliches Kind - …
Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvL 45/71
Dieses Ergebnis schon im Wege einer verfassungskonformen Auslegung zu gewinnen, wie es das Bundesarbeitsgericht für möglich gehalten hat (RiA 1969, S. 116 f.), hält das Verwaltungsgericht wegen des eindeutigen Wortlauts der angegriffenen Vorschrift rechtlich nicht für zulässig. - BVerwG, 20.08.1964 - VI C 149.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvL 45/71
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, daß er in seinem Urteil vom 20. August 1964 - BVerwG VI C 149.61 - § 19 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BBesG als eine lediglich die Zahlungsweise ordnende und damit der Verwaltungsvereinfachung dienende Regelung für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten habe.
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