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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,607
BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73 (https://dejure.org/1976,607)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1976 - 2 BvL 5/73 (https://dejure.org/1976,607)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - 2 BvL 5/73 (https://dejure.org/1976,607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 24 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 344
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73
    Dem Verfassunggeber des Grundgesetzes kam es bei Abfassung dieser Kompetenzvorschrift darauf an, zu vermeiden, daß Sondergebiete gewerberechtlicher Art von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht erreicht würden (vgl. BVerfGE 5, 25 (29); 28, 119 (146)).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73
    Dem Verfassunggeber des Grundgesetzes kam es bei Abfassung dieser Kompetenzvorschrift darauf an, zu vermeiden, daß Sondergebiete gewerberechtlicher Art von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht erreicht würden (vgl. BVerfGE 5, 25 (29); 28, 119 (146)).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff des Gewerbes ebenfalls in einem umfassenden Sinne zu verstehen (vgl. BVerfGE 41, 344 (352)).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01

    Doppelte Pflichtmitgliedschaft eines Apothekers in IHK und Apothekerkammer - …

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon frühzeitig im Rahmen seiner Rechtsprechung zu der - weit auszulegenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.2.1996 - 2 BvL 5/73 -, BVerfGE 41, 344 ) - Kompetenzbestimmung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG betont und klargestellt, dass sich der freie Beruf und die gewerbliche Tätigkeit nicht immer ausschließen, da es nämlich sowohl gewerbliche wie nicht gewerbliche freie Berufe des Gesundheitswesens gebe, wobei der Apotheker zu den ersteren gehöre; vom Beruf des Arztes unterscheide ihn die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, während der Arzt persönliche Dienstleistungen höherer Art darbiete und deshalb einen nicht gewerblichen freien Beruf ausübe (siehe Urteil vom 30.5.1956 - 1 BvF 3/53 -, BVerfGE 5, 25 ; siehe auch Urteil vom 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 ; a.A. von Mangoldt/Klein/Pestalozza, Das Bonner Grundgesetz, Band 8, 3. Aufl. 1996, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 RdNrn.
  • BVerwG, 11.04.1978 - 1 C 70.76

    Nachrüstung einer Aufzugsanlage mit einer Fahrkorbtür wegen erheblicher Gefahren …

    Dabei ist zu bedenken, daß in § 1 Abs. 1 Satz 2 AufzV die Formulierung des § 24 Abs. 2 1. Halbsatz GewO übernommen wurde und daß § 24 Abs. 2 1. Halbsatz GewO - wie die in den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1976 - 2 BvL 5/73 - (BVerfGE 41, 344) entwickelte Entstehungsgeschichte der Vorschrift erkennen läßt - die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 Nr. 11 GG ausschöpft.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 41, 344 [BVerfG 24.02.1976 - 2 BvL 5/73] für den Geltungsbereich des Art. 74 Nr. 11 GG, der - wie oben dargetan - für das Aufzugsrecht in den hier interessierenden Bereich auch die Grenzen des § 24 Abs. 2 GewO und des § 1 AufzV markiert, dem Merkmal der wirtschaftlichen Unternehmung keine Bedeutung beigelegt, die im Verhältnis zwischen der Anlage einerseits und der Unternehmung andererseits mehr verlangt, als daß die eine in der anderen betrieben wird.

  • BVerwG, 19.10.1994 - 4 B 208.94

    Gerätesicherheit - Behindertenaufzug

    Die Ermächtigungsgrundlage für die Aufzugsverordnung (früher: § 24 Abs. 2 GewO , jetzt: § 1 a des Gerätesicherheitsgesetzes in der Fassung vom 26. August 1992, BGBl I S. 1564) gestattet keine Erstreckung der Aufzugsverordnung auf allein privaten Zwecken dienende (und arbeitsschutzmäßig irrelevante) Aufzugsanlagen; insoweit fehlt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Nr. 11 GG (vgl. BVerfGE 41, 344 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2025 - 13 B 1178/24

    Widerruf einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für den …

    Rn. 11 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1976 - 2 BvL 5/73 -, BVerfGE 41, 344 = juris, Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 C 3.93 -, BVerwGE 100, 187 = juris, Rn. 26.
  • BVerwG, 11.04.1978 - 1 C 35.75

    Pflicht zum Einbau einer Fahrkorbtür in einen Aufzug - Anforderungen an die …

    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 24. Februar 1976 - 2 BvL 5/73 - (BVerfGE 41, 344) die Ansicht des Berufungsgerichts bestätigt, daß der Bundesgesetzgeber gemäß Art. 74 Nr. 11 GG zuständig war, das Recht der Aufzüge in wirtschaftlichen Unternehmungen durch die Ermächtigungsvorschrift des § 24 Abs. 2 GewO zu regeln.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2003 - L 13 AL 2447/02
    Für gewerbliche Unternehmen erfolgt die Bestimmung in Anlehnung an die Gewerbeordnung, der Begriff des Wirtschaftsunternehmens ist dabei weiter (vgl. BVerfGE 41, 344 bis 356).
  • VG Berlin, 25.01.1989 - 1 A 275.86

    Rettungsdienst; Notfallrettungsdienst; Öffentliche Sicherheit; …

  • BVerwG, 11.04.1978 - 1 C 39.76

    Mietshaus als wirtschaftliche Unternehmung im Sinne des Aufzugsrechts - …

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