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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,217
BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83 (https://dejure.org/1987,217)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1987 - 2 BvL 5/83 (https://dejure.org/1987,217)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1987 - 2 BvL 5/83 (https://dejure.org/1987,217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Verfahrensordnung für Höfesachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewaltenteilung - Landwirtschaftsgericht - Höfe-Erfassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 100
  • NJW 1988, 405
  • NVwZ 1988, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als "Rechtsprechung" anzusehen ist, hängt wesentlich von der verfassungsrechtlichen, traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierung ab (BVerfGE 22, 49 [76 ff.]; 64, 175 [179]).

    Nicht alles, was zu den Aufgaben der Gerichte gehört, ist materielle Rechtsprechung, die nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2, 92 GG den Richtern vorbehalten ist (BVerfGE 22, 49 [78]).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 34/79

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung auf Familiengerichte - …

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als "Rechtsprechung" anzusehen ist, hängt wesentlich von der verfassungsrechtlichen, traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierung ab (BVerfGE 22, 49 [76 ff.]; 64, 175 [179]).

    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, Aufgaben, die nicht ohne weiteres zu den regelmäßigen und typischen Aufgaben der Gerichte gehören, dem Richter anzuvertrauen, sofern das Grundgesetz deren Wahrnehmung nicht einer anderen Gewalt vorbehält (BVerfGE 64, 175 [179]; speziell für die freiwillige Gerichtsbarkeit BVerfGE 21, 139 [144]).

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 [106]; 59, 36 [46]; 66, 248 [256 f.]; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, Aufgaben, die nicht ohne weiteres zu den regelmäßigen und typischen Aufgaben der Gerichte gehören, dem Richter anzuvertrauen, sofern das Grundgesetz deren Wahrnehmung nicht einer anderen Gewalt vorbehält (BVerfGE 64, 175 [179]; speziell für die freiwillige Gerichtsbarkeit BVerfGE 21, 139 [144]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 [106]; 59, 36 [46]; 66, 248 [256 f.]; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Bremer Vollstreckungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Der Beschluß hat sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 [316]; 66, 265 [269 f.]).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Entscheidungserheblich ist eine Norm nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (BVerfGE 50, 108 [113] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Der Beschluß hat sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 [316]; 66, 265 [269 f.]).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 [106]; 59, 36 [46]; 66, 248 [256 f.]; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt deshalb in ständiger Rechtsprechung die Befugnis der Fraktionen an, auch Rechte des Bundestages in eigenem Namen geltend zu machen (BVerfGE 2, 142 [160]; 45, 1 [28 f.]; 76, 100 [125]; 68, 1 [65]; 70, 324 [351]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn das vorlegende Gericht die Möglichkeit hat, die zur Prüfung gestellte Vorschrift verfassungskonform auszulegen (vgl. BVerfGE 76, 100 ).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Es hat sich im Einzelnen mit der Rechtslage auseinanderzusetzen, auf nahe liegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte einzugehen und die in Schrifttum und Rechtsprechung - insbesondere derjenigen des Bundesverfassungsgerichts - entwickelten, für die vorgelegte Frage bedeutsamen Rechtsauffassungen ebenso zu verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. etwa BVerfGE 65, 308 ; 76, 100 ; 77, 259 ; 125, 175 ; 127, 335 ; 131, 88 ).
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