Rechtsprechung
| BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvL 9/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 S. 1 der niedersächsischen Bauordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 40, 261
- NJW 1976, 141
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvL 9/74
Das Grundgesetz hat die Materie "Baurecht" nicht insgesamt der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes zugewiesen (BVerfGE 3, 407 (415 f.)).Auch mit den Gesichtspunkten des "Sachzusammenhangs", des "Wandels der Verhältnisse" und der "Natur der Sache" läßt sich eine umfassende Bundeszuständigkeit nicht begründen (BVerfGE 3, 407 (423)).
Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits früher entschieden (BVerfGE 3, 407 (434)).
- BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung, …
Damit ist zugleich der Rechtsbegriff des (Bau-)Grundstücks, soweit er im Bauplanungsrecht verwendet wird, als Bestandteil dieses nach Art. 74 Nr. 18, 72 GG zum Bundesrecht gehörenden Rechtsgebiets selbst bundesrechtlich festgelegt (vgl. auch BVerfGE 40, 261 ).Den Ländern steht es zwar frei, besondere bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Baugrundstück zu stellen und es insoweit abweichend vom bundesrechtlichen Grundstücksbegriff zu definieren (vgl. BVerfGE 40, 261 ff.).
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06
Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des …
Hieran anknüpfend heißt es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 261 ), das Bauordnungsrecht enthalte Vorschriften über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. - VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Teilweise Verfassungswidrigkeit einer Werbeanlagensatzung
Dazu gehören die Vorschriften über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (vgl. BVerfG vom 28.10.1975 = BVerfGE 40, 261/265 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09
Windenergieanlage; Rückbausicherheit
Für diesen Teil des Baurechts besteht keine Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 - BVerfGE 40, 261 ). - BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zu Ausgleichsbeträgen für Stellplätze nach …
Das Bauordnungsrecht ist aber einer bundesgesetzlichen Regelung nicht zugänglich (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 40, 261 ). - OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 1 MN 118/14
Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Festsetzung; Grenzabstand; Ausnahme von …
Denn den Ländern steht es nicht zu, im Rahmen ihrer Kompetenz zur Gefahrenabwehr den bodenrechtlich motivierten Regelungen des Bundesrechts zuwiderzuhandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.10.1975 - 2 BvL 9/74 -, juris Rn. 26 = BVerfGE 40, 261); die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen werden - soweit eine Kollisionslage besteht - nach dem Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" (Art. 31 GG) derogiert (vgl. zutreffend Schulte, BauR 2007, 1514 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 10 A 4924/05
Doppelgleisige Zulässigkeitsprüfung bei Werbeanlagen
Rn. 43 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 -, BVerfGE 40, 261, 266. - VerfG Hamburg, 06.09.2024 - HVerfG 1/23
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" überwiegend durchzuführen - Verstoß gegen Art …
In Abgrenzung zum Bauplanungsrecht dient das den Landesgesetzgebern zugewiesene Bauordnungsrecht objektbezogen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen (BVerfG, Beschl. v. 28.10.1975, 2 BvL 9/74, BVerfGE 40, 261, juris Rn. 21). - VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 43/10
Genehmigung einer Windenergieanlage unter der aufschiebenden Bedingung der …
Für diesen Teil des Baurechts besteht keine Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 - BVerfGE 40, 261 ).Das Bauordnungsrecht enthält Vorschriften über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 - a.a.O. S. 266).
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 902/04
Gesetz zur Zulassung eines Bauvorhabens und Bodenrecht; Bindung der …
Demgegenüber haben etwa Vorschriften zur baulichen Nutzung, die der Abwehr von Gefahren dienen oder ästhetische Belange verfolgen, nicht unmittelbar die rechtliche Ordnung des Bodens selbst zum Gegenstand; als "Baupolizeirecht" fällt diese Materie vielmehr gemäß Art. 70 Abs. 1 GG in die Zuständigkeit der Länder (vgl. BVerfGE 3, 407, 430 ff; 40, 261, 265 ff; BVerwGE 40, 94, 96; Beschl. v. 10.7.1997 - 4 NB 15.97 -, Buchholz 406.11, Nr. 85). - VG Halle, 12.07.2011 - 4 A 29/10
Sicherheitsleistung für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage
- VG München, 08.05.2012 - M 1 K 12.1061
Rückbauanordnung für auf dem Dach angebrachte, aufgeständerte Solaranlage
- VG München, 08.05.2012 - M 1 K 12.1156
Rückbauanordnung für auf dem Dach angebrachte, aufgeständerte Solaranlage; …
- VG Frankfurt/Oder, 10.08.1994 - 7 D 248/92
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses; …
- BVerwG, 24.10.1977 - 4 B 194.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Irrevisibilität von …
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