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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.12.1998 - 2 BvQ 36/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14112
BVerfG, 09.12.1998 - 2 BvQ 36/98 (https://dejure.org/1998,14112)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 2 BvQ 36/98 (https://dejure.org/1998,14112)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 2 BvQ 36/98 (https://dejure.org/1998,14112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Keine Verfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung gegen strafgerichtliche Zwischenentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1998 - 2 BvQ 36/98
    Bei der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die mit der Verfassungsbeschwerde nicht selbständig anfechtbar ist (vgl. BVerfGE 1, 9 f.).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06

    Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde …

    Unzulässig ist danach eine Verfassungsbeschwerde, die - wie hier - gegen einen Eröffnungsbeschluss nach § 203 StPO (Beschlüsse vom 22. März 2001 - VerfGH 63/00 - und 30. August 2002 - VerfGH 106/02, 106 A/02 - vgl. auch BayVerfGH, NJW 2000, 3705) oder gegen die Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung und die Terminsladung nach §§ 213, 214 StPO (BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 BvQ 36/98 -, juris; NStZ-RR 2002, 113) gerichtet ist.
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