Rechtsprechung
| BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgloser Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen mit Blick auf die Beschlussfähigkeit des Bundestages - Folgenabwägung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 45 Abs 2 S 1 BTGO, § 51 BTGO
Erfolgloser Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen mit Blick auf die Beschlussfähigkeit des Bundestages - Folgenabwägung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Ausfertigung von Gesetzen - datenbank.nwb.de
Erfolgloser Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen mit Blick auf die Beschlussfähigkeit des Bundestages - Folgenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos
- lto.de (Kurzinformation)
Zum "Hammelsprung" im Bundestag: AfD scheitert mit Eilantrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verweigerte nächtliche Hammelsprung
- spiegel.de (Pressemeldung, 24.09.2019)
Streit über Hammelsprung im Bundestag: AfD scheitert mit Eilantrag
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Eilantrag der AfD auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
AfD-Bundestagsfraktion zieht vors BVerfG: Die ganz große "Hammelsprung"-Nummer?
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Wie hoch müssen die Hammel springen? Zur Frage der Rechtmäßigkeit des verweigerten Hammelsprungs
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
- BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Papierfundstellen
- BVerfGE 152, 55
- NVwZ 2019, 1593
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ).Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; stRspr).
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 140, 225 ; stRspr).
- BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52
Deutschlandvertrag
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Für eine sich von diesem gesetzlich gezogenen Rahmen lösende Ausdehnung der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts ist kein Raum (vgl. schon BVerfGE 1, 396 ; 2, 341 ; 22, 293 ; 63, 73 ).Denn das Grundgesetz kennt grundsätzlich keine präventive Normenkontrolle, die einen solchen Zustand verhindern würde (vgl. BVerfGE 1, 396 ).
Soweit für Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen hiervon eine Ausnahme gilt, um eine sonst nur schwer revidierbare völkerrechtliche Bindung zu verhindern (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 2, 143 ; 35, 193 ; 36, 1 ), ist eine solche Situation hier nicht gegeben.
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Nordatlantik-Vertrag
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ).Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ).
Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; stRspr).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 140, 225 ; stRspr).
- BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ).Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; stRspr).
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ).Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ).
- BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73
Grundlagenvertrag
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Soweit für Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen hiervon eine Ausnahme gilt, um eine sonst nur schwer revidierbare völkerrechtliche Bindung zu verhindern (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 2, 143 ; 35, 193 ; 36, 1 ), ist eine solche Situation hier nicht gegeben. - BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Rn. 18 1. Dabei kann zunächst dahinstehen, dass sich aus der bisherigen Begründung des Antrags schon nicht in einer den Anforderungen des § 23 Abs. 1 BVerfGG genügenden Weise ergibt, welche organschaftliche Rechtsposition die Antragstellerin in einem etwaigen Organstreitverfahren gegen welchen Antragsgegner geltend zu machen gedenkt (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 123, 267 ). - BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12
Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Dass verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz grundsätzlich nachgelagerter, kassatorischer Rechtsschutz ist (vgl. nur BVerfGE 131, 47 ), ist nicht nur aus grundlegenden Erwägungen demokratischer Gewaltenteilung gerechtfertigt, sondern trägt vor allem der ausdrücklichen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Rechnung, wonach das Bundesverfassungsgericht die dem Bundespräsidenten vor der Ausfertigung (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG) obliegende Kompetenz zur Prüfung eines Gesetzes zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 131, 47 ). - BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
- BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
- BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63
EWG-Verordnungen
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine …
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren
- BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Grundvertrags mit der …
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Frist- und Formerfordernisse
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82
Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983
- BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und …
Die Norm verlangt eine über die bloße Bezeichnung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 64 Abs. 1 und Abs. 2 BVerfGG hinausgehende nähere Substantiierung der Begründung (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 123, 267 ; 152, 55 ). - BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
- BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20
Ablehnung eines eA-Antrags bzgl der Ratifizierung des "Übereinkommens zur …
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).
- BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Unzulässige Anträge der AfD-Fraktion zur Beschlussfähigkeit des Deutschen …
Mit Beschluss vom 17. September 2019 lehnte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts diesen Eilantrag ab (BVerfGE 152, 55 - Beschlussfähigkeit des Bundestages II). - BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet ua auf Neubesetzung der …
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 121/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Zurückweisung eines von der …
zu § 32 Abs. 1 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18, BVerfGE 150, 163 = juris, Rn. 10, vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19, BVerfGE 152, 55 = juris, Rn. 16, vom 22. Juli 2020 - 2 BvE 3/19, BVerfGE 155, 357 = juris, Rn. 37, und vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20, NVwZ 2021, 1368 = juris, Rn. 23).Gegenstand eines solchen Antrags kann allein die vorläufige Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts der Antragstellerin sein, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch die Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juli 1997 - 2 BvE 1/97, BVerfGE 96, 223 = juris, Rn. 23…, vom 29. März 2007 - 2 BvE 2/07, BVerfGE 118, 111 = juris, Rn. 28…, vom 14. Juni 2017 - 2 BvQ 29/17, BVerfGE 145, 348 = juris, Rn. 29…, vom 12. März 2019 - 2 BvQ 91/18, BVerfGE 151, 58 = juris, Rn. 15, vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19, BVerfGE 152, 55 = juris, Rn. 16…, vom 4. Mai 2020 - 2 BvE 1/20, BVerfGE 154, 1 = juris, Rn. 23…, vom 22. Juli 2020 - 2 BvE 3/19, BVerfGE 155, 357 = juris, Rn. 40…, vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20, juris, Rn. 24, …und vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20, NVwZ 2021, 1368 = juris, Rn. 26; VerfGH SN…, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 177-I-20 eA, juris, Rn. 22; VerfGH TH…, Beschluss vom 26. April 2021 - 11/21, juris, Rn. 24 f.; VerfGH BW…, Beschluss vom 25. Juni 2021 - 1 GR 69/21, juris, Rn. 45;… VerfGH BY, Entscheidung vom 28. September 2021 - Vf. 74-VIa-21, juris, Rn. 16).
- VerfGH Bayern, 06.05.2021 - 37-IVa-21
Erfolglose Eilanträge gegen die Masken- und Testpflicht im Landtag
Dies gilt insbesondere im Organstreitverfahren, da der Erlass einer einstweiligen Anordnung insoweit einen Eingriff in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (…vgl. VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 10;… BVerfG vom 30.10.2018 BVerfGE 150, 163 Rn. 10; vom 17.9.2019 BVerfGE 152, 55 Rn. 16). - VerfGH Bayern, 01.12.2020 - 90-IVa-20
Äußerungen einer Parlamentspräsidentin gegenüber einer Parlamentsfraktion auf …
Dies gilt insbesondere im Organstreitverfahren, da der Erlass einer einstweiligen Anordnung insoweit einen Eingriff in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (…vgl. BVerfG vom 30.10.2018 BVerfGE 150, 163 Rn. 10; vom 17.9.2019 BVerfGE 152, 55 Rn. 16). - BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvQ 91/21
Erfolgloser isolierter Eilantrag in einer Klageerzwingungssache - unzureichende …
Rn. 2 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; 152, 55 ; 154, 372 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2020 - 2 BvQ 61/20 -, Rn. 10; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.Rn. 3 Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; 152, 55 ; 154, 372 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; stRspr).
- BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvE 10/25
Alt-Bundestag VII - eA II - Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen …
Zudem begegne es - entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, für die die Antragstellenden auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2019 (BVerfGE 152, 55 - Beschlussfähigkeit des Bundestages II) verweisen - erheblichen verfassungsrechtlichen, vor allem rechtsstaatlichen Bedenken, dass das Grundgesetz grundsätzlich keine präventiven Maßnahmen gegen "nur" formell verfassungswidrige Gesetze kenne.Das Bundesverfassungsgericht hat danach die den anderen Verfassungsorganen - dem Bundestag, dem Bundesrat und dem Bundespräsidenten - obliegenden Kompetenzen, die auch die Prüfung eines Gesetzes umfassen, zu respektieren (vgl. BVerfGE 152, 55 m.w.N.).
- BVerfG, 04.12.2020 - 2 BvQ 94/20
Eilantrag in einer Klageerzwingungssache (§§ 171 ff StPO) erfolglos - …
- VerfGH Baden-Württemberg, 25.06.2021 - 1 GR 69/21
Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl einer polizeilichen …
- BVerfG, 20.11.2020 - 2 BvQ 86/20
Erfolgloser, da unzulässiger Eilantrag in einer Klageerzwingungssache (§ 172 …
- VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 74-IVa-21
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Aufrechterhaltung der …
- VerfGH Baden-Württemberg, 18.11.2019 - 1 GR 58/19
Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl der polizeilichen …
- BVerfG, 19.10.2020 - 2 BvQ 78/20
Ablehnung eines Eilantrags wegen Subsidiarität: unterbliebene Beschwerde gem § …
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