Rechtsprechung
| BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20, 2 BvR 307/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien mangels hinreichender Begründung unzulässig - Anordnung der Auslagenerstattung für das eA-Verfahren sowie insoweit Gegenstandsfestsetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 12 IRG, § 32 IRG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien mangels hinreichender Begründung unzulässig - Anordnung der Auslagenerstattung für das eA-Verfahren sowie insoweit Gegenstandsfestsetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien mangels hinreichender Begründung unzulässig; Anordnung der Auslagenerstattung für das eA-Verfahren sowie insoweit Gegenstandsfestsetzung
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien mangels hinreichender Begründung; Voraussetzungen für eine Aktivierung der Identitätskontrolle
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien mangels hinreichender Begründung unzulässig - Anordnung der Auslagenerstattung für das eA-Verfahren sowie insoweit Gegenstandsfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 2 AuslA 243/19
- BVerfG, 06.02.2020 - 2 BvQ 9/20
- BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20, 2 BvR 307/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 2 AuslA 243/19
Auslieferung zum Zecke der Strafvollstreckung nach Rumänien
Auszug aus BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20
die Vollziehung der mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Januar 2020 - 2 Ausl A 243/19 - für zulässig erklärten Auslieferung nach Rumänien bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers auszusetzen,.den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Januar 2020 - 2 Ausl A 243/19 -.
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
Auszug aus BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20
Rn. 2 2. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie weder den allgemeinen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an ihre Begründung (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ) noch den strengen Voraussetzungen für eine Aktivierung der Identitätskontrolle (vgl. BVerfGE 140, 137 ) genügt. - BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische …
Auszug aus BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20
Rn. 2 2. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie weder den allgemeinen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an ihre Begründung (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ) noch den strengen Voraussetzungen für eine Aktivierung der Identitätskontrolle (vgl. BVerfGE 140, 137 ) genügt. - BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
Auszug aus BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20
Rn. 3 Deshalb muss offenbleiben, ob das Oberlandesgericht in dem angegriffenen Beschluss Bedeutung und Tragweite der Menschenwürde des Beschwerdeführers aus Art. 1 Abs. 1 GG verkannt hat, indem es den einseitigen, hinsichtlich der konkreten Haftbedingungen nicht näher ausdifferenzierten Vorbehalt in der angekündigten Bewilligungsentscheidung rechtlich gleich einer Zusicherung behandelt und für ausreichend erachtet hat (vgl. BVerfGK 13, 557 ), obwohl das Gericht zuvor ergänzende Informationen der rumänischen Behörden hinsichtlich der den Beschwerdeführer nach seiner Überstellung wahrscheinlich erwartenden Haftbedingungen nicht eingeholt hat.
- VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22
Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des …
Grundsätzlich müssen daher auch die Schriftsätze aus dem Ausgangsverfahren vorgelegt werden, ohne deren Kenntnis das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht dahingehend überprüft werden kann, ob dem Gebot der Rechtswegerschöpfung und dem Subsidiaritätserfordernis Genüge getan worden ist (…VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69VI-17 - juris Rn. 32;… BayVBl 2022, 407 Rn. 50;… vgl. auch BVerfG vom 19.6.2019 - 2 BvR 2579/17 - juris Rn. 19; vom 12.3.2020 - 2 BvQ 9/20 u. a. - juris Rn. 2). - VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
Rn. 32 Außerdem müssen innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist grundsätzlich auch die Schriftsätze aus dem Ausgangsverfahren vorgelegt werden, ohne deren Kenntnis das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht dahingehend überprüft werden kann, ob dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität Genüge getan worden ist (…BVerfG vom 19.6.2019 - 2 BvR 2579/17 - juris Rn. 19; vom 12.3.2020 - 2 BvQ 9/20 - juris Rn. 2), hier also jedenfalls der Antrag auf Zulassung der Berufung. - VerfGH Bayern, 14.01.2025 - 63-VI-22
Verwaltungsgerichte, Verfassungsbeschwerdeverfahren, Unzulässige …
Rn. 42 c) Unabhängig davon hat es der Beschwerdeführer versäumt, innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist diejenigen Schriftsätze aus dem Ausgangsverfahren vorzulegen, anhand derer der Verfassungsgerichtshof überprüfen könnte, ob dem aus Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG folgenden verfassungsprozessualen Grundsatz der materiellen Subsidiarität (…vgl. VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39) Genüge getan worden ist (…vgl. VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 32;… vom 3.5.2024 - Vf. 65-VI-21 - juris Rn. 21;… BVerfG vom 19.6.2019 - 2 BvR 2579/17 - juris Rn. 19; vom 12.3.2020 - 2 BvQ 9/20 - juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 06.02.2020 - 2 BvQ 9/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer Auslieferung des Beschwerdeführers an Rumänien - Bekanntgabe der Entscheidung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG ohne Begründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG
Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer Auslieferung des Beschwerdeführers an Rumänien - Bekanntgabe der Entscheidung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG ohne Begründung - Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer Auslieferung des Beschwerdeführers an Rumänien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer Auslieferung des Beschwerdeführers an Rumänien - Bekanntgabe der Entscheidung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG ohne Begründung
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 2 AuslA 243/19
- BVerfG, 06.02.2020 - 2 BvQ 9/20
- BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 2 AuslA 243/19
Auslieferung zum Zecke der Strafvollstreckung nach Rumänien
Auszug aus BVerfG, 06.02.2020 - 2 BvQ 9/20
die Vollziehung der mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Januar 2020 - 2 AuslA 243/19 - für zulässig erklärten Auslieferung nach Rumänien bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers auszusetzen,.
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