Rechtsprechung
| BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Besitz; Besitzeinweisung; Sofortige Vollziehung; Verfassungsmäßigkeit; Vollzug, sofortiger; Vorläufige Besitzeinweisung
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Vorläufige Besitzeinweisung/Vollzug, sofortiger; Vorläufige Besitzeinweisung/Verfassungsmäßigkeit; Vollzug, sofortiger/Vorläufige Besitzeinweisung; Sofortige Vollziehung; Besitz/Besitzeinweisung
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80
Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 GG gewährleistet die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe im Verwaltungsprozeß aber nicht schlechthin (BVerfGE 35, 382 (402); ständige Rechtsprechung).Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes bedarf es insoweit freilich eines besonderen Interesses, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vergleiche BVerfGE 35, 382 (402)).
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80
Dabei mag dahinstehen, ob und inwieweit ein Beschwerdeführer im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 80 Absatz 5 VwGO überhaupt die Verfassungswidrigkeit des in der Hauptsache angegriffenen Akts geltend machen kann (vergleiche BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1979, EuGRZ 1980, Seite 57 (63) = BVerfGE 53, 30). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80
Die für den Regelfall vorgeschriebene aufschiebende Wirkung ist grundsätzlich auch eine sachgerechte Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (BVerfGE 35, 263 (272)). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80
Es kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (BVerfGE 22, 267 (274); ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80
Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 (220); ständige Rechtsprechung).
- VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Die Wegnahme von geschützten Flächen im Sinn von § 45 FlurbG kann ein grobes …
Es dürfen deshalb an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auch keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, B.v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65;… Schmidt in Eyermann, a.a.O., § 80 Rn. 43).Angesichts der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung (BVerfG, B.v. 7.10.1980 a.a.O.) ist es jedoch im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie nicht geboten, dass sich die Begründung mit jedem einzelnen Einlageflurstück gesondert auseinandersetzt.
- VGH Bayern, 05.09.2019 - 13 AS 19.820
Kein Erfordernis einer Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung
Es dürfen deshalb an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auch keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, B.v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG;… vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 17).Angesichts der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung (BVerfG, B.v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG) ist es jedoch im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie nicht geboten, dass sich die Begründung mit jedem einzelnen Einlageflurstück gesondert auseinandersetzt.
- OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09
Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36 …
Hinsichtlich der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung erachtet es der Senat deshalb in Fällen einer Flurbereinigung nach §§ 87 ff. FlurbG für ausreichend, wenn die Flurbereinigungsbehörde - wie hier - maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die Baumaßnahme des Vorhabenträgers zeitnah bevorsteht (vgl. Senatsbeschluss vom 7. März 2008 - 15 MF 22/07 -, RdL 2008, 208 = AUR 2008, 383; Bay. VGH, Beschluss vom 4. Januar 1982 - 13 AS 81 A.1266, A.1268 -, RzF § 61 S. 9 [10]; für den Fall der vorläufigen Besitzeinweisung BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1068/80 -, RzF § 65, S. 43; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 13 AS 07.168 -, juris; Senatsbeschluss vom 26. August 2008 - 15 MF 15/08 -, RdL 2008, 293 = NL-BzAR 2008, 471).
- OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer …
Hinsichtlich der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung erachtet es der Senat deshalb in Fällen einer Flurbereinigung nach § 87 ff. FlurbG für ausreichend, wenn die Flurbereinigungsbehörde - wie hier - maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die Baumaßnahme des Vorhabenträgers zeitnah bevorsteht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4. Januar 1982 - 13 AS 81 A.1266/A.1268 -, RzF § 61 S. 9 [10]; für den Fall der vorläufigen Besitzeinweisung BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1068/80 -, RzF § 65, S. 43; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 13 AS 07.168 -, juris; Senatsbeschluss vom 26. August 2008 - 15 MF 15/08 -, RdL 2008, 293 = NL-BzAR 2008, 471). - OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem …
Dass hier die Gründe, die die vorläufige Besitzeinweisung und ihre Änderung für geboten erscheinen lassen, mit denen, die die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen, im Wesentlichen übereinstimmen, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken, weil an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in einem solchen Fall keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1068/80 -, RzF § 65, S. 43; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 13 AS 07.168 -, juris). - OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
Auslegung; Bekanntgabe; Bekanntgabewille; vorläufige Besitzeinweisung; Eingriff …
Dass sich die Begründung der sofortigen Vollziehung mit den Gründen für die Anordnung der Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung selbst überschneidet, unterliegt keinen Bedenken, weil an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in einem solchen Fall keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG;… Senatsbeschlüsse v. 11.12.2008 - 15 MF 19/18 - juris Rn. 9;… v. 26.2.2009 - 15 MF 6/09 - juris Rn. 16 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 15 MF 15/08
Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem …
Dass hier die Gründe, die die vorläufige Besitzeinweisung und ihre Änderung für geboten erscheinen lassen, mit denen, die die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen, im Wesentlichen übereinstimmen, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken; es dürfen an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in einem solchen Fall keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1068/80 -, RzF § 65, S. 43; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 13 AS 07.168 -, juris). - OVG Niedersachsen, 15.01.2016 - 15 MF 21/15
Androhung; Anpflanzung; Anpflanzungsgebot; Duldungsverfügung; Ersatzpflanzung; …
Dass sich die Begründung der sofortigen Vollziehung mit den Gründen für den Erlass der Anordnung selbst überschneidet, ist unschädlich (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 21.10.2015 - 15 MF 13/15 -, juris, unter Bezug auf BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG sowie Senatsbeschl. v 26.2.2009 - 15 MF 6/09 -, juris, Rn. 16, m. w. N.). - BVerwG, 19.10.1994 - 11 C 7.93
Anforderungen an die Durchführung eines verbundenen …
Vielmehr werden durch die vorläufige Besitzeinweisung regelmäßig gerade keine Tatsachen geschaffen, die im weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1068/80 -, RzF 65, 43; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1988 - BVerwG 5 C 1.86 - ). - VGH Bayern, 12.03.2013 - 13 AS 13.493
Unternehmensflurbereinigung; vorläufige Anordnung; sofortige Vollziehung; …
Die besondere Dringlichkeit, die zur Erreichung dieses Gesetzeszwecks erforderlich ist und welche die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigt, kann durch die baldige Umsetzung des zugrunde liegenden Vorhabens - etwa durch den Baubeginn - begründet sein (NdsOVG, B.v. 7.3.2008 - 15 MF 22/07 - RdL 2008, 208; HessVGH, U.v. 16.2.2005 - 23 F 404/05 - RdL 2005, 96; BayVGH, B.v. 4.1.1982 - 13 AS 81 A.1266, A.1268 - RzF 4 zu § 61; für den Fall der vorläufigen Besitzeinweisung: BVerfG, B. v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65; BayVGH, B.v. 28.2.2007 - 13 AS 07.168 - juris). - BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 1.86
Vorläufige Besitzeinweisung - Befristete Planaufstellung - Anhörungstermin - …
- OVG Niedersachsen, 21.10.2015 - 15 MF 13/15
Wertgleiche Abfindung; Existenzgefährdung; Gemüseanbau; …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2025 - 15 MF 10/25
Vorläufige Besitzeinweisung; vereinfachte Flurbereinigung; Hochwasserschutz; …
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