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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 1089/09   

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https://dejure.org/2009,80487
BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 1089/09 (https://dejure.org/2009,80487)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2009 - 2 BvR 1089/09 (https://dejure.org/2009,80487)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2009 - 2 BvR 1089/09 (https://dejure.org/2009,80487)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 15.09.2026 - 2 BvR 71/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung zu einer …

    Dabei ist es angezeigt, die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich festzustellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstandes näher zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2009 - 2 BvR 1089/09 -, juris, Rn. 4).

    Genügt ein Strafnachlass nach einer Gesamtabwägung der maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 46, 159 ) ausnahmsweise nicht, kann die notwendig werdende Kompensation einen Umfang erreichen, der die Tatschuld vollständig ausgleicht; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet dann, das Verfahren ohne strafrechtliche Sanktionierung zu beenden (vgl. BVerfGK 2, 239 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2009 - 2 BvR 1089/09 -, juris, Rn. 5).

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses: …

    Rn. 23 Darüber hinaus können aber auch Fehler bei der Verfahrensgestaltung zu einem Verfahrenshindernis von Verfassungs wegen führen, wenn dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht mehr durch angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen der Sachentscheidung, sondern nur noch durch Einstellung des Verfahrens angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG, 2 BvR 1089/09 v. 04.09.2009 - Rn. 5 n. juris; 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ; BGH, 2 StR 232/00 v. 25.10.2000 - BGHSt 46, 159, 171 ; Liebhart NStZ 2017, 254, 262 mwN.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. MRK Art. 6 Rn. 9 mwN.).

    Sie ist aber auch mit dem verfassungsrechtlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege nicht zu vereinbaren, da unnötige Verfahrensverzögerungen die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage stellen und das verfassungsrechtlich abgesicherte öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung beeinträchtigen (vgl. BVerfG, 2 BvR 1089/09 v. 04.09.2009 - Rn. 3 n. juris; 2 BvR 2044/07 v. 15.01.2009 - BVerfGE 122, 248 ).

  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung; …

    In extrem gelagerten Fällen kann wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses eine Einstellung in Betracht kommen, wenn unter Berücksichtigung des bisherigen und des noch zu erwartenden Verfahrensverlaufs, des noch im Raum stehenden Vorwurfs und gegebenenfalls besonderer persönlicher Umstände des Beschuldigten dessen weitere Belastung mit dem Verfahren selbst unter der Voraussetzung, dass sich die Tatvorwürfe später bestätigen, nicht mehr verhältnismäßig wäre (BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 BvR 1089/09 - juris Rn. 6 für das Strafverfahren).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
    Darüber hinaus können aber auch Fehler bei der Verfahrensgestaltung zu einem Verfahrenshindernis von Verfassungs wegen führen, wenn dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht mehr durch angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen der Sachentscheidung, sondern nur noch durch Einstellung des Verfahrens angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG, 2 BvR 1089/09 v. 04.09.2009 - Rn. 5 n. juris; 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ; BGH, 2 StR 232/00 v. 25.10.2000 - BGHSt 46, 159, 171 ; Liebhart NStZ 2017, 254, 262 mwN.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 60. Aufl. MRK Art. 6 Rn. 9 mwN.).

    Sie ist aber auch mit dem verfassungsrechtlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege nicht zu vereinbaren, da unnötige Verfahrensverzögerungen die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage stellen und das verfassungsrechtlich abgesicherte öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung beeinträchtigen (vgl. BVerfG, 2 BvR 1089/09 v. 04.09.2009 - Rn. 3 n. juris; 2 BvR 2044/07 v. 15.01.2009 - BVerfGE 122, 248 ).

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
    Darüber hinaus können aber auch Fehler bei der Verfahrensgestaltung zu einem Verfahrenshindernis von Verfassungs wegen führen, wenn dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht mehr durch angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen der Sachentscheidung, sondern nur noch durch Einstellung des Verfahrens angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG, 2 BvR 1089/09 v. 04.09.2009 - Rn. 5 n. juris; 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ; BGH, 2 StR 232/00 v. 25.10.2000 - BGHSt 46, 159, 171 ; Liebhart NStZ 2017, 254, 262 mwN.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 60. Aufl. MRK Art. 6 Rn. 9 mwN.).

    Sie ist aber auch mit dem verfassungsrechtlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege nicht zu vereinbaren, da unnötige Verfahrensverzögerungen die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage stellen und das verfassungsrechtlich abgesicherte öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung beeinträchtigen (vgl. BVerfG, 2 BvR 1089/09 v. 04.09.2009 - Rn. 3 n. juris; 2 BvR 2044/07 v. 15.01.2009 - BVerfGE 122, 248 ).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus …

    In Fällen extremer Überlänge kann wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses eine Einstellung in Betracht kommen, wenn unter Berücksichtigung des bisherigen und des noch zu erwartenden Verfahrensverlaufs, des noch im Raum stehenden Vorwurfs und gegebenenfalls besonderer persönlicher Umstände des Beschuldigten dessen weitere Belastung mit dem Verfahren selbst unter der Voraussetzung, dass sich die Tatvorwürfe später bestätigen, nicht mehr verhältnismäßig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 BvR 1089/09 - juris Rn. 6 für das Strafverfahren, und BGH…, Urteil vom 7. Dezember 2009 - StbSt (R) 2/09 - NJW 2010, 1155 = juris Rn. 15 für das berufsrechtliche Verfahren gegen Steuerberater).
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16

    Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung, …

    Etwas anderes eilt nur in außergewöhnlichen und extrem gelagerten Einzelfällen, in welchen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und die Dauer des Verfahrens zudem mit besonderen Belastungen für den Beschuldigten einhergegangen ist, so dass eine angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen einer Sachentscheidung nicht mehr in Betracht kommt, weil die erforderliche Kompensation im Wege der Anrechnung eines bezifferten Teils der verhängten Strafe die unter Berücksichtigung der Verfahrensdauer maximal noch zu erwartende Strafe ersichtlich übersteigen würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04, 09.2009 - 2 BvR 1089/09, juris Rn. 4 ff.;… BGHSt 35, 137 ff. - juris Rn. 49 ff.;… BGHSt 46, 159 ff. - juris Rn. 21 ff.;… Senatsbeschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 263/06 -, StV 2007, 178 ff., juris Rn. 11 ff.;… OLG Rostock StV 2011, 220 ff. - juris Rn. 12 ff.;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Art. 6 MRK Rn. 9, 9e).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens; …

    In extrem gelagerten Fällen kann wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses eine Einstellung in Betracht kommen, wenn unter Berücksichtigung des bisherigen und des noch zu erwartenden Verfahrensverlaufs, des noch im Raum stehenden Vorwurfs und gegebenenfalls besonderer persönlicher Umstände des Beschuldigten dessen weitere Belastung mit dem Verfahren selbst unter der Voraussetzung, dass sich die Tatvorwürfe später bestätigen, nicht mehr verhältnismäßig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 BvR 1089/09 - juris Rn. 6 für das Strafverfahren, und BGH…, Urteil vom 7. Dezember 2009 - StbSt (R) 2/09 - NJW 2010, 1155 = juris Rn. 15 für das berufsrechtliche Verfahren gegen Steuerberater).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 6t A 1292/08

    Vorstandsbeschluss der Ärztekammer als Wirksamkeitsvoraussetzung für Handlungen …

    Rn. 101 St. Rspr., vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. September 2009 - 2 BvR 1089/09 -, juris, vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 -, juris, und vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03 -, NJW 2003, 2228; Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 2005 - 6t A 595/04.T -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - 13 A 902/15
    Rn. 118 St. Rspr., vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. September 2009 - 2 BvR 1089/09 -, juris, Rn. 3, vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 -, juris, Rn. 30, und vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03 -, NJW 2003, 2228; Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Urteile vom 29. September 2010 - 6t A 1292/08.T -, juris, Rn. 11, und vom 22. Juni 2005 - 6t A 595/04.T -, juris; Rn. 23.
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 6t A 1292/08
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