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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22980
BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23 (https://dejure.org/2023,22980)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23 (https://dejure.org/2023,22980)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2023 - 2 BvR 1239/23 (https://dejure.org/2023,22980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Auslieferungssache mangels Darlegungen zur Fristwahrung sowie wegen Subsidiarität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 32 IRG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Auslieferungssache mangels Darlegungen zur Fristwahrung sowie wegen Subsidiarität

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung eines aserbaidschanischen Staatsangehörigen nach Aserbaidschan trotz dortiger Verfolgung auf Basis eines Strafbefehls; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichtwahrung der Subsidiarität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 32 ; BVerfGG § 93
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung eines aserbaidschanischen Staatsangehörigen nach Aserbaidschan trotz dortiger Verfolgung auf Basis eines Strafbefehls; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichtwahrung der Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Auslieferungssache mangels Darlegungen zur Fristwahrung sowie wegen Subsidiarität

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23
    Rn. 9 a) Der aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abgeleitete Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23
    Deswegen ist dem Subsidiaritätsgrundsatz nicht genügt, wenn im Instanzenzug ein Mangel nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23
    Rn. 9 a) Der aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abgeleitete Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23
    Deswegen ist dem Subsidiaritätsgrundsatz nicht genügt, wenn im Instanzenzug ein Mangel nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23
    Rn. 9 a) Der aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abgeleitete Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden …

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23
    Es ist deshalb nicht möglich, zu prüfen, ob die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG gewahrt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19 -, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23
    Deswegen ist dem Subsidiaritätsgrundsatz nicht genügt, wenn im Instanzenzug ein Mangel nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 28.06.2024 - 2 BvQ 49/24

    Erfolgreicher Eilantrag eines deutschen Staatsangehörigen gegen seine …

    Vor dem Hintergrund der konkreten zeitlichen Abläufe war es ihm vorliegend nicht zumutbar (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 99, 202 ; 110, 177 ), gegenüber dem Kammergericht nach dem Ergehen der Zulässigkeitsentscheidung auf eine erneute Entscheidung nach § 33 IRG hinzuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2023 - 2 BvR 1239/23 -, Rn. 10).
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