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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,561
BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83 (https://dejure.org/1983,561)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83 (https://dejure.org/1983,561)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 (https://dejure.org/1983,561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausweisung eines ausländischen Ehegatten wegen einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Ausländische Ehefrau - Trennung von der Familie - Straffällig gewordener Ausländer - Ausweisung - Aburteilung - Dauerhaftes Aufenthaltsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 667
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83
    Gegen die zugrunde gelegte Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG , der die Ausweisung eines wegen einer Straftat verurteilten Ausländers zulässt, bestehen - da es sich um eine Ermessensregelung handelt - keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 51, 386 >396<).

    Im Aufenthaltsrecht gibt dieser Schutz schon nicht dem ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen die Gewissheit, in keinem Fall ausgewiesen und abgeschoben zu werden (vgl. BVerfGE 51, 386 >396 f.<).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83
    Diese fachgerichtliche Feststellung und Würdigung des Tatbestandes im Lichte des einfachen Rechts wird vom Bundesverfassungsgericht nur darauf hin überprüft, ob ihr eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung oder der Tragweite der Grundrechte des Beschwerdeführers oder sonstiger auch seinem Schutze dienender Verfassungsgrundsätze zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Grundschulauflösung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83
    Diese fachgerichtliche Würdigung steht mit dem Grundgedanken des Art. 19 Abs. 4 GG in Einklang, dass die den Grundsatz bildende aufschiebende Wirkung anfechtender verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelfe nur dort zurücktreten darf, wo unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege geleitet werden müssen (vgl. BVerfGE 51, 268 >284 f.<).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen …

    Bei der notwendigen Bewertung neuer, nachfolgender Aktivitäten kann weiterhin auf das gesamte Verhalten des Ausländers zurückgegriffen werden (…Discher, a.a.O., Rn. 391; BVerfG, Beschluss vom 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83 -, NVwZ 1983, 667; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 24.10.2013 - OVG 3 N 169.12 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 18 B 486/14

    Anforderungen an die Annahme der nachhaltigen Integration eines Ausländers

    Rn. 6 Vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 -, NVwZ 1987, 403 und vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 -, NVwZ 1983, 667, OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Oktober 2009 - 18 B 920/09 -, juris und vom 24. Februar 1998 - 18 B 1466/96 -, InfAuslR 1998, 389, OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 2 M 234/06 -, juris, Nds. OVG, Beschluss vom 17. August 2001 - 11 MA 2457/01 -, InfAuslR 2002, 13, BayVGH, Beschluss vom 17. November 2000 - 24 ZS 00.3111 -, juris, Hambg.OVG, Beschluss vom 13. Januar 1998 - Bs VI 74/97 -, InfAuslR 1998, 222.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 [396 f.]; Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 - NVwZ 1983, 667 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 188 [192 ff.]; 69, 359 [361]; 71, 228 [233]) gewährt Art. 6 GG allerdings nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.

    In diesem Umfang decken sich die Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG und diejenigen des - auch im übrigen zu beachtenden - rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. zur Ausweisung BVerfG, Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 - a.a.O.).

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