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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19663
BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20 (https://dejure.org/2021,19663)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20 (https://dejure.org/2021,19663)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 2 BvR 1306/20 (https://dejure.org/2021,19663)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 17 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 113 StVollzG; § 115 Abs. 4 Satz 1 StVollzG; § 86 HmbSVVollzG
    Einklagbarer Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben im Vollzug der Sicherungsverwahrung (Petitionsrecht; Gewährleistung der Durchführung eines Verfahrens; Recht auf abschließende Entscheidung in angemessener Frist; Rechtsweggarantie; Recht auf effektiven Rechtsschutz; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 17 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 SichVVollzG HA, § 108 StVollzG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch eines Betroffenen und Sicherungsverwahrten auf Verbescheidung seiner Anregungen und Beschwerden als Eingabe gegenüber der Justizvollzugsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanspruch eines Betroffenen und Sicherungsverwahrten auf Verbescheidung seiner Anregungen und Beschwerden als Eingabe gegenüber der Justizvollzugsanstalt

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art. 17 und Art. 19 Abs. 4 GG

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Petitionsrecht - und die Rechtsweggarantie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 324
  • StV 2023, 107
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Da die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts bereits wegen des Verstoßes gegen Art. 17 und Art. 19 Abs. 4 GG keinen Bestand haben, kann offenbleiben, ob sie weitere Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzen (vgl. BVerfGE 128, 226 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Daraus folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    a) Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zumindest die Art der Erledigung schriftlich mitteilt (vgl. BVerfGE 2, 225 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Die Gerichte sind verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    b) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung …

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • OLG Naumburg, 04.01.2013 - 2 Ws 225/12

    Strafvollzug: Anspruch des Strafgefangenen auf abschließende Bescheidung seiner …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2023 - 6 A 1822/21

    Umsetzung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; …

    Unergiebig ist der Hinweis der Klägerin darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8.6.2021- 2 BvR 1306/20 -, NStZ-RR 2021, 324 = juris Rn. 21) die Gerichte verpflichtet sind, angefochtene Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 3 MB 23/21

    Zum Recht der Einwohner und Einwohnerinnen, sich mit Anregungen und Beschwerden …

    Die vorstehenden Maßgaben halten sich im Übrigen auch im Einklang mit dem, was das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie nachfolgend die obergerichtliche Rechtsprechung zu dem verfassungsrechtlich in Art. 17 GG verbrieften Petitionsrecht (sowie zu weiteren kommunalen Petitionsrechten) ausgeführt haben (…vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 22.04.1953 - 1 BvR 162/51 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 29 und Beschl. v. 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90 -, juris 16 f. sowie Kammerbeschl. v. 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20 -, juris Rn. 20;… BVerwG, Urt. v. 22.05.1980 - 7 C 73.78 -, juris Rn. 20 …und Beschl. v. 13.11.1990 - 7 B 85.90 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 5;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.01.2008 - 11 PA 399/07 -, juris Rn. 4, 6;… vgl. ferner OVG Münster, Urt. v. 23.02.1993 - 15 A 2273/92 -, juris Rn. 27 m. w. N.).

    Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet das Petitionsrecht unter anderem das Recht der oder des Einzelnen zur Teilhabe an dem jeweiligen Verfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20 -, juris Rn. 20).

  • BayObLG, 06.09.2023 - 203 VAs 57/23

    Anspruch auf Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde

    Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zumindest die Art der Erledigung schriftlich mitteilt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1306/20 -, juris Rn. 20; BVerfG…, Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51 -, BVerfGE 2, 225, 230 - juris Rn. 24 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 13. November 1990 - 7 B 85/90 -, juris Rn. 5 Jesse a.a.O. Vorb. § 296 Rn. 88).
  • VG Arnsberg, 23.02.2022 - 9 K 1619/20
    Rn. 50 vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1306/20 -, juris Rn. 20,.
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 28-IV-22
    Es verbürgt die Durchführung eines Verfahrens, nicht jedoch die Durchsetzung des mit der Petition verfolgten Anliegens (vgl. zu Art. 17 GG: BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1306/20 - juris Rn. 20).
  • BayObLG, 24.03.2026 - 203 StObWs 119/26

    Rechtsbeschwerde, Prozesskostenhilfe, Untätigkeitsantrag, Verpflichtungsantrag, …

    Das Übergehen eines eigentlichen Antragsbegehrens kann sowohl einen Verstoß gegen das sachliche Recht als auch gegen das in § 113 StVollzG geregelte Verfahrensrecht darstellen (vgl. OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 1985 - 3 Ws 257/85, BeckRS 1985, 762; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1306/20, BeckRS 2021, 16955 Rn. 24).
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