Rechtsprechung
| BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02, 2 BvR 1705/02, 2 BvR 1698/02, 2 BvR 1699/02, 2 BvR 1700/02, 2 BvR 1701/02, 2 BvR 1702/02, 2 BvR 1703/02, 2 BvR 1704/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 03.06.2002 - 51 Gs 580/02
- LG Bonn, 23.08.2002 - 37 Qs 48/02
- LG Bonn, 17.09.2002 - 37 Qs 49/02
- LG Bonn, 17.09.2002 - 37 Qs 50/02
- LG Bonn, 17.09.2002 - 37 Qs 52/02
- LG Bonn, 17.09.2002 - 37 Qs 53/02
- LG Bonn, 17.09.2002 - 37 Qs 55/02
- LG Bonn, 17.09.2002 - 37 Qs 56/02
- LG Bonn, 17.09.2002 - 37 Qs 57/02
- LG Bonn, 17.09.2002 - 37 Qs 61/02
- BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02, 2 BvR 1705/02, 2 BvR 1698/02, 2 BvR 1699/02, 2 BvR 1700/02, 2 BvR 1701/02, 2 BvR 1702/02, 2 BvR 1703/02, 2 BvR 1704/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02
Rn. 2 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Richter bei der Gestattung der Durchsuchung gemäß §§ 102, 105 Abs. 1 StPO den nachfolgenden Eingriff der Exekutive in das Recht aus Art. 13 Abs. 1 GG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend genau umgrenzen; nur so bleibt der Eingriff messbar und kontrollierbar (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).Deshalb reicht die bloße Bezeichnung des Wortlauts des Straftatbestands oder eine schlagwortartige Tatbezeichnung im Allgemeinen nicht aus (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
Hierzu kann - je nach Erkenntnisstand des Ermittlungsverfahrens - eine Umschreibung mit beispielhaften Angaben ausreichend sein (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
Ein Durchsuchungsbefehl, der weder tatsächliche Angaben zum Inhalt des Tatvorwurfs enthält noch die Art und den denkbaren Inhalt der gesuchten Beweismittel bezeichnet, genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn solche Mitteilungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne Weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02
Dem würde ein Ausspruch nicht genügen, dass bestimmte Personen und Räume durchsucht werden dürfen, wobei das Ziel und Ausmaß der Durchsuchung dem Ermessen der Beamten überlassen wird (vgl. BVerfGE 20, 162 ).Eine weitere Konkretisierung der gesuchten Sachbeweise war nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02
Rn. 2 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Richter bei der Gestattung der Durchsuchung gemäß §§ 102, 105 Abs. 1 StPO den nachfolgenden Eingriff der Exekutive in das Recht aus Art. 13 Abs. 1 GG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend genau umgrenzen; nur so bleibt der Eingriff messbar und kontrollierbar (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02
Rn. 2 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Richter bei der Gestattung der Durchsuchung gemäß §§ 102, 105 Abs. 1 StPO den nachfolgenden Eingriff der Exekutive in das Recht aus Art. 13 Abs. 1 GG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend genau umgrenzen; nur so bleibt der Eingriff messbar und kontrollierbar (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02
Ein Durchsuchungsbefehl, der weder tatsächliche Angaben zum Inhalt des Tatvorwurfs enthält noch die Art und den denkbaren Inhalt der gesuchten Beweismittel bezeichnet, genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn solche Mitteilungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne Weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85
Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02
Ein Durchsuchungsbefehl, der weder tatsächliche Angaben zum Inhalt des Tatvorwurfs enthält noch die Art und den denkbaren Inhalt der gesuchten Beweismittel bezeichnet, genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn solche Mitteilungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne Weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02
Ein Durchsuchungsbefehl, der weder tatsächliche Angaben zum Inhalt des Tatvorwurfs enthält noch die Art und den denkbaren Inhalt der gesuchten Beweismittel bezeichnet, genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn solche Mitteilungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne Weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02
Ein Durchsuchungsbefehl, der weder tatsächliche Angaben zum Inhalt des Tatvorwurfs enthält noch die Art und den denkbaren Inhalt der gesuchten Beweismittel bezeichnet, genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn solche Mitteilungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne Weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
- BGH, 17.09.2024 - KRB 101/23
Verjährungsbeginn bei verbotenen Submissionsabsprachen
Nicht nur ist die Strafbarkeit von wettbewerbsbeschränkenden Submissions- und Preisabsprachen als solche verfassungsrechtlich unbeanstandet geblieben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 1697/02 bis 1705/02, juris; vom 17. Februar 2014 - 2 BvQ 4/14, WuW/E DE-R 3632 ). - LG Bonn, 12.10.2006 - 37 Qs 41/06 Aufgrund der Höhe der Bußgelddrohung von bis zu 500.000,00 EUR und über diesen Betrag hinaus bis zur dreifachen Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses ist eine weitere einzelfallbezogene Darlegung in aller Regel nicht veranlasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.12.2002, Az.: 2 BvR 1697/02).
- LG Bonn, 09.06.2004 - 37 Qs 14/04
Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses wegen des Verdachts von …
Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil eine entsprechende Mitteilung weitere Ermittlungsmaßnahmen gefährden kann und aus diesem Grund auch eine Akteneinsicht der Verteidigung vor Abschluss der Ermittlungen versagt werden kann (vgl.: BVerfG, 2 BvR 1697-1705/02).
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