Rechtsprechung
| BVerfG, 12.09.1997 - 2 BvR 176/96 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Effektivität des Rechtsschutzes gegen prozessual überholten Entscheidungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Strafrecht - Tiertransporte - Schweine
Verfahrensgang
- AG Vechta, 02.10.1995 - 15 Gs 745/95
- AG Vechta, 02.10.1995 - 15 Gs 749/95
- LG Oldenburg, 15.12.1995 - II Qs 133/95
- BVerfG, 12.09.1997 - 2 BvR 176/96
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 12.09.1997 - 2 BvR 176/96
Dieses wird bei seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse, insbesondere das Erfordernis der eigenverantwortlichen Prüfung durch den Richter (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92 - m.w.N. - Umdruck liegt an) zu berücksichtigen haben. - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 12.09.1997 - 2 BvR 176/96
Rn. 14 a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 (2 BvR 817/90 u.a. - Umdruck liegt an) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche gerichtliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange (vgl. BVerfGE 49, 329 ff.), aufgegeben.
- BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
Darüber hinaus gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Annahme eines Rechtsschutzinteresses aber auch in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ;… vgl. auch Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 -, EuGRZ 1997, S. 372 ff., vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 -, EuGRZ 1997, S. 374 ff. und vom 12. September 1997 - 2 BvR 176/96 -, RdL 1997, S. 320 f.). - BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
Erschöpfung des Rechtswegs; Anforderungen an den einer Wohnungsdurchsuchung …
Aber auch hinsichtlich des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen beruht der Beschluss des Amtsgerichts Pfaffenhofen keineswegs ausschließlich auf vagen Vermutungen oder Gerüchten, die vom Gericht keiner eigenen Prüfung unterzogen worden wären (vgl. dazu den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 1997 - 2 BvR 176/96 -, RdL 1997, S. 320 f.). - BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1081/97
Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung
Rn. 8 1. a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 (BVerfGE 96, 27 ) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche gerichtliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange, aufgegeben (vgl. auch Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 - EuGRZ 1997, 372 ff., vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 - EuGRZ 1997, 374 ff. und vom 12. September 1997 - 2 BvR 176/96 - RdL 1997, 320 f.). - BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1263/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
Zwar entspricht die Rechtsauffassung des Landgerichts und des Oberlandesgerichts der nach § 70h Abs. 1 FGG in Verbindung mit den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen ( PsychKG NW) angeordneten vorläufigen Unterbringung der Beschwerdeführerin wegen prozessualer Überholung unzulässig, nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 96, 27 [38 ff.]; ferner Beschlüsse der Zweiten Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 - EuGRZ 1997, 372 ff., vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 - EuGRZ 1997, 374 ff. und vom 12. September 1997 - 2 BvR 176/96 - RdL 1997, 320 f.). - OLG Jena, 29.12.1997 - 6 W 682/97 Es bleibt offen, ob im Hinblick auf die Beschlüsse des BVerfG v. 30.4.1997, 2 BvR 817/90, und v. 12.9.1997 2 BvR 176/96, es dabei verbleiben kann, dass in FGG-Sachen eine Fortsetzungsfeststellung nicht zulässig ist.
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