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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.08.1984 - 2 BvR 187/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1715
BVerfG, 07.08.1984 - 2 BvR 187/84 (https://dejure.org/1984,1715)
BVerfG, Entscheidung vom 07.08.1984 - 2 BvR 187/84 (https://dejure.org/1984,1715)
BVerfG, Entscheidung vom 07. August 1984 - 2 BvR 187/84 (https://dejure.org/1984,1715)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 33
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion …

    Rn. 42 Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG <Vorprüfungsausschuss> Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Regelungen dieser Art sind mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar, unterliegen aber in ihrer Auslegung und Anwendung verfassungsrechtlichen Grenzen unter Beachtung ihres Ausnahmecharakters (vgl. BVerfG , Beschlüsse vom 7. August 1984 - 2 BvR 187/84 -, NVwZ 1985, S. 33 …und vom 15. August 1984 - 2 BvR 357/84 -, DVBl 1984, S. 1005; 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts…, Beschluß vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 f.; alle zu § 33 AsylVfG a.F.).
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …

    Auch das BVerfG hat die Aufforderung, eine Klage bzw eine Berufung zu begründen, als einen zulässigen Inhalt einer Betreibensaufforderung erachtet (BVerfG [Dreierausschuss] vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33 [34]; BVerfG [Dreierausschuss] vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - BayVBl 1984, 658 [659]).

    Es stellt keine unzumutbare, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung des Rechtsschutzes dar, wenn einem Berufungsführer angesonnen wird, die Gründe für die Einlegung seines Rechtsmittels darzutun, und das Verfahren als erledigt angesehen wird, wenn er innerhalb einer Frist von drei Monaten diesem Ansinnen nicht nachgekommen ist und auch nicht dargetan hat, warum er untätig geblieben ist (so ausdrücklich BVerfG [Dreierausschuss] vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33 [34]).

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