Rechtsprechung
| BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 12.12.2000 - 9 U 99/00
- BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Es ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 65, 293 ; 85, 386 ).Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 40, 101 ; 65, 293 ).
Rn. 18 Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 13, 132 ; 42, 364 ), namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren, Entscheidungen (BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ).
Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ; 65, 293 ; 70, 288 ).
- BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Rn. 18 Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 13, 132 ; 42, 364 ), namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren, Entscheidungen (BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ).Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ; 65, 293 ; 70, 288 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Rn. 17 1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Es ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 65, 293 ; 85, 386 ). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Rn. 17 1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ; 65, 293 ; 70, 288 ). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Daher hätte das Oberlandesgericht über die von ihm als bestritten angesehene Behauptung der Beschwerdeführer, das Mietverhältnis der Parteien sei einvernehmlich aufgelöst worden, den hierfür angebotenen Zeugenbeweis erheben müssen und die Beschwerdeführer insoweit nicht als beweisfällig behandeln dürfen (zum Gehörsverstoß durch Übergehen von Beweisantritten vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ; 65, 293 ; 70, 288 ). - BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Rn. 18 Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 13, 132 ; 42, 364 ), namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren, Entscheidungen (BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 189/01
Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 42, 364 ; 47, 182 ; 65, 293 ; 70, 288 ). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56
Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO
- FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21
Befugnis eines Bevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in …
Rn. 37 Soweit das Gericht die Beweisantritte übergehen sollte, müssten diese als wahr dem Urteil zu Grunde gelegt werden (Art. 103 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 14.12.2001 2 BvR 189/01 Rn. 16ff.; vom 09.10.2007 2 BvR 1268; vom 18.01.2011 1 BvR 2441/10; vom 24.01.2012 1 BvR 1819/10; vom 14.08.2013 1 BvR 3157/11; vom 06.05.2015 1 BvR 2724/14 sowie BFH-Entscheidungen vom 06.11.2007 VIII B 25/07, vom 10.10.2007 IV B 130, IV B 131/06, vom 08.06.2007 II B 60/06; vom 07.02.1995 IX R 54/92; vom 27.11.1997 V R 48/97; vom 21.01.1993 XI R 25/92, 28/92, 29/92; vom 16.02.1998 VIII B 46/97; vom 29.01.1997 XI R 70/96; vom 19.06.1997 V R 54/96, vom 22.03.1995 IV B 68/94, vom 23.02.1994 III R 65/93; vom 29.01.1997 II R 67/94; vom 09.05.1996 V R 24/95; vom 26.01.1989 IV R 71/87 und vom 07.11.1995 III R 46/93 sowie pointiert BGH-Beschluss vom 23.08.2016 VIII ZR 178/15 - s. unter A) VI. der Klagebegründung vom 25.11.2021). - FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1828/21
Befugnis eines Bevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in …
Rn. 37 Soweit das Gericht die Beweisantritte übergehen sollte, müssten diese als wahr dem Urteil zu Grunde gelegt werden (Art. 103 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 14.12.2001 2 BvR 189/01 Rn. 16ff.; vom 09.10.2007 2 BvR 1268; vom 18.01.2011 1 BvR 2441/10; vom 24.01.2012 1 BvR 1819/10; vom 14.08.2013 1 BvR 3157/11; vom 06.05.2015 1 BvR 2724/14 sowie BFH-Entscheidungen vom 06.11.2007 VIII B 25/07, vom 10.10.2007 IV B 130, IV B 131/06, vom 08.06.2007 II B 60/06; vom 07.02.1995 IX R 54/92; vom 27.11.1997 V R 48/97; vom 21.01.1993 XI R 25/92, 28/92, 29/92; vom 16.02.1998 VIII B 46/97; vom 29.01.1997 XI R 70/96; vom 19.06.1997 V R 54/96, vom 22.03.1995 IV B 68/94, vom 23.02.1994 III R 65/93; vom 29.01.1997 II R 67/94; vom 09.05.1996 V R 24/95; vom 26.01.1989 IV R 71/87 und vom 07.11.1995 III R 46/93 sowie pointiert BGH-Beschluss vom 23.08.2016 VIII ZR 178/15 - s. unter A) VI. der Klagebegründung vom 25.11.2021). - BAG, 24.01.2008 - 6 AZN 1193/06
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG 14. Dezember 2001 - 2 BvR 189/01 - WuM 2002, 140).
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