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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2342
BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99 (https://dejure.org/1999,2342)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99 (https://dejure.org/1999,2342)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 (https://dejure.org/1999,2342)
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Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der nicht eingreift, wenn ein anderer zumutbarer Weg zur Verfügung steht, auf dem die Beseitigung oder Verhütung des behaupteten Verfassungsverstoßes ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden kann (stRspr; vgl. BVerfGE 74, 102 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. hierzu: BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der nicht eingreift, wenn ein anderer zumutbarer Weg zur Verfügung steht, auf dem die Beseitigung oder Verhütung des behaupteten Verfassungsverstoßes ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden kann (stRspr; vgl. BVerfGE 74, 102 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. hierzu: BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor.
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Rn. 6 Nach ständiger, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. z.B. BVerwG, ZBR 1981, S. 228 und BVerwGE 68, 109 ).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 22.79

    Voraussetzungen für die Ernennung eines Soldaten zum Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Rn. 6 Nach ständiger, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. z.B. BVerwG, ZBR 1981, S. 228 und BVerwGE 68, 109 ).
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - …

    Des ungeachtet widerspricht es nicht Art. 33 Abs. 2 GG, wenn die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einengt (BVerfG 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - zu 2 der Gründe;… vgl. BVerwG 21. Oktober 2010 - 1 WB 18/10 - Rn. 31, BVerwGE 138, 70).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …

    Rn. 11 Nach ständiger, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, ZBR 2000, S. 377).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Approbation als psychologischer Psychotherapeut als Voraussetzung für die Stelle …

    Rn. 17 Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist die öffentliche Verwaltung aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden; eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt kann deshalb nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, ZBR 2000, S. 377;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, Rn. 11).
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