Rechtsprechung
| BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 2102/01 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 30.03.2000 - 14 K 67/95
- BFH, 05.09.2001 - I R 55/00
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 2102/01
Wird zitiert von ...
- BFH, 18.05.2010 - I B 204/09
Unternehmen als wirtschaftlicher Arbeitgeber im Abkommensrecht - Auslegung eines …
Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, dass "Unternehmen" i.S. des Art. 15 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 9. Mai 1974 (BGBl II 1977, 489, BStBl I 1977, 341) --DBA-Zypern-- nur ein Unternehmen i.S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern sein kann, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt, und dass dieses Unternehmen zugleich wirtschaftlicher Arbeitgeber des Besatzungsmitglieds im Sinne des Abkommensrechts sein muss (Senatsurteile vom 10. November 1993 I R 53/91, BFHE 173, 53, BStBl II 1994, 218; vom 5. September 2001 I R 55/00, BFH/NV 2002, 478 [zu der dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerde s. den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003 2 BvR 2102/01, nicht veröffentlicht]; s. auch Senatsbeschluss vom 26. April 2005 I B 86/04, juris; zu anderen --aber insoweit inhaltsgleichen-- Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung s. Senatsurteile vom 11. Februar 1997 I R 36/96, BFHE 182, 565, BStBl II 1997, 432, und vom 8. Februar 1995 I R 42/94, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405).
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