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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,105
BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94 (https://dejure.org/1994,105)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.1994 - 2 BvR 211/94 (https://dejure.org/1994,105)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 (https://dejure.org/1994,105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abweichung von der Rechtsprechung - Grundsätzliche Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 27
  • NVwZ-RR 1994, 27
 
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Wird zitiert von ... (126)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
    Sehen prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 Abs. 3 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.] und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, 465 f.).

    Die Berücksichtigung der Gründe des Beschlusses der erkennenden Kammer vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - (NVwZ 1993, S. 465 f.) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
    Sehen prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 Abs. 3 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.] und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, 465 f.).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
    Sehen prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 Abs. 3 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.] und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, 465 f.).
  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen des § 32 …

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
    Sehen prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 Abs. 3 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.] und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, 465 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00

    Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke

    OVG, Urteil vom 20.07.1999, DVBl. 1999, S. 1737; BayVGH, Urteil vom 23.03.1994, BayVBl 1994, S. 530; s. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.01.1978, BWVPr.
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

    4 S. 27 = BayVBl 1994, S. 530, vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - ebenfalls nur in JURIS veröffentlicht).

  • VGH Bayern, 16.02.2006 - 4 N 05.779

    Überprüfbarkeit von Kompetenzrichtlinien

    Nach der Rechtsprechung zählen Bestimmungen der Geschäftsordnung eines kommunalen Vertretungsorgans jedenfalls dann zu den normenkontrollfähigen Rechtsvorschriften, wenn sie - trotz ihres Charakters als bloße Innenrechtssätze - in abstrakt-genereller Weise gemeindeinterne Rechtsbeziehungen regeln (BVerwG, B.v. 15.9.1987 - 7 N 1.87, DVBl. 1988, 790 f.; BayVGH, B.v. 17.1.1989 - 4 C 88.1823, BayVBl. 1990, 53 f.; U.v. 23.3.1994 - 4 N 92.3580, BayVBl. 1994, 530 f.).
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