Rechtsprechung
| BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 2134/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - …
Das Bundesverfassungsgericht hat sich zwar bereits zu der Frage geäußert, ob die Anrechnungsregel des § 67 Abs. 4 StGB mit dem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar ist, und diese Frage bejaht (vgl. BVerfGE 91, 1 für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92, 2105/93 -, NJW 1995, S. 2405 für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 2134/04 -, juris Rn. 2). - OLG Dresden, 12.04.2017 - 2 Ws 131/17
Rechtsfolgen der fehlerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Daher sind verfassungsrechtlich übergeordnete Gesichtspunkte, welche die Anrechnung der vollständigen Maßregelzeit über die verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 2134/04 -, juris; vorhergehend OLG Dresden, Beschluss vom 24. September 2004, Az: 2 Ws 525/04) Grenze des § 67 Abs. 4 StGB hinaus gebieten würden, nicht ersichtlich. - VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 116-IV-04 Es verstößt daher nicht gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf, zunächst die Untersuchungshaft und anschließend die Dauer des Maßregelvollzugs bis zum letzten Drittel der Strafe auf eine Freiheitsstrafe anzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 2134/04 - m.w.N.).
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