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| BVerfG, 25.09.2013 - 2 BvR 2201/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG München - 312 Js 32070/04
- AG München, 09.12.2009 - 1124 Ls 312 Js 32070/04
- VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784
- VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
- AG Dachau, 03.05.2012 - 2 Ls 70 Js 7955/12
- LG München II, 24.07.2012 - 1 Qs 19/12
- BVerwG, 10.12.2012 - 3 B 4.12
- BVerfG, 25.09.2013 - 2 BvR 2201/12
- BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
- BVerfG, 28.03.2014 - 1 BvR 795/14
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen …
Mit Beschluss vom 10. Dezember 2012 (BVerwG 3 B 4.12 ) hat der Senat das Beschwerdeverfahren nach § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den (nicht vom Kläger geführten) Verfassungsbeschwerdeverfahren - 2 BvR 2628/10 u.a. - über die Verfassungsmäßigkeit der Verständigung im Strafprozess nach § 257c StPO sowie bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens - 2 BvR 2201/12 - ausgesetzt.Dasselbe gilt für den im Februar 2012 gestellten Antrag auf Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens, der im Übrigen ohne Erfolg geblieben ist (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 2201/12 -).
- BVerwG, 10.12.2012 - 3 B 4.12
Aussetzen eines Beschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG bzgl. …
sowie bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des Klägers - 2 BvR 2201/12 - gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens - 1124 Ls 312 Js 32070/04 Amtsgericht München - durch die Beschlüsse des Landgerichts München II vom 24. Juli 2012 (1 Qs 19/12) und des Amtsgerichts Dachau vom 3. Mai 2012 (2 Ls 70 Js 7955/12).
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