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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3901
BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97 (https://dejure.org/1999,3901)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97 (https://dejure.org/1999,3901)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1999 - 2 BvR 2279/97 (https://dejure.org/1999,3901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Rehabilitierung - Opfer der Fürstenenteignung - DDR-Unrecht - Wiedergutmachung - Rechtswegerschöpfung - Willkürverbot - Rechtsstaatsprinzip - Sozialstaatsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Schutzbereichs des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Fürstenenteignungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 306
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97
    Eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines Einstehenmüssens für aus ihrer Sicht rechts- oder verfassungswidrige Maßnahmen der deutschen Staatsgewalt im Gebiet der ehemaligen DDR besteht nicht (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

    Bei der Regelung der Wiedergutmachung von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts hat der Gesetzgeber einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfGE 87, 273 ) liegt nicht vor.
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97
    Bei der Regelung der Wiedergutmachung von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts hat der Gesetzgeber einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97
    Bei der Regelung der Wiedergutmachung von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts hat der Gesetzgeber einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ).
  • BVerfG, 14.12.2008 - 2 BvR 2338/07

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der …

    Auch im Hinblick auf eine förmliche Rehabilitierung lässt sich kein Gesetzgebungsauftrag erkennen; denn der Rehabilitierungsausschluss im Hinblick auf die Boden- und Industriereform war verfassungskonform, weil die Sowjetunion bei den Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands nach der maßgeblichen Einschätzung der Bundesregierung darauf bestand, dass die Rechtmäßigkeit dieser Reform nicht revidiert würde, und der Gesetzgeber dies nachvollziehbar als Rehabilitierungshindernis auffassen durfte (vgl. hierzu insgesamt BVerfGK 1, 227 ;… vgl. schon BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvL 6/00 -, VIZ 2001, S. 228 ; vgl. ferner zum Anspruch auf strafrechtliche Rehabilitierung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 2279/97 -, VIZ 1999, S. 499; BVerfGE 101, 275 ).
  • VG Dresden, 14.12.1999 - 2 K 1726/99

    Überführung eines ehemaligen Rittergutes ; Bodenreform in der sowjetischen …

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  • BVerwG, 28.06.2013 - 3 B 85.12

    Ausschluss der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Enteignung auf …

    Ob ein Anspruch des Klägers auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung in einem solchen Fall besteht, hat das Bundesverfassungsgericht in dem von der Beschwerde bezeichneten Nichtannahmebeschluss vom 6. April 1999 - 2 BvR 2279/97 - (VIZ 1999, 499) gerade offen gelassen.
  • BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Restitutionsausschluss bei Enteignung auf …

    Ob ein Anspruch des Klägers auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung in einem solchen Fall besteht, hat das Bundesverfassungsgericht in dem von der Beschwerde bezeichneten Nichtannahmebeschluss vom 6. April 1999 - 2 BvR 2279/97 - (VIZ 1999, 499) gerade offen gelassen.
  • BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 13.12

    Anspruch eines Miterben auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung i.R.d. …

    Ob ein Anspruch der Klägerin auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung in einem solchen Fall besteht, hat das Bundesverfassungsgericht in dem von der Beschwerde bezeichneten Nichtannahmebeschluss vom 6. April 1999 - 2 BvR 2279/97 - (VIZ 1999, 499) gerade offen gelassen.
  • BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Revision; Urheberstaat des …

    Rn. 9 Soweit sie auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 2279/97 - verweist, benennt sie keinen Rechtssatz, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sein könnte.
  • LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG VIZ 1999, 499).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02

    Kein Strafcharakter der Beschlagnahme und Enteignung von Vermögenswerten nach …

    Der Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG gebiete nicht die strafrechtliche Rehabilitierung der Opfer dieser Enteignungen; denn "die Opfer des Fürstenenteignungsgesetzes unterscheiden sich von den Opfern strafrechtlicher Maßnahmen dadurch, dass sie einer allein an ihren Status anknüpfenden, pauschalen Diskriminierung ohne individuellen Vorwurf ausgesetzt waren, während strafrechtliche Maßnahmen die staatliche Reaktion auf den individuellen Vorwurf eines für strafwürdig erachteten Verhaltens darstellen" (VIZ 1999, 499).
  • LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05
    Dass für eine strafrechtliche Maßnahme im Sinne von § 1 StrRehaG ein Bezug zu individuellem Verhalten erforderlich ist, entspricht auch der Rechtsprechung, des Bundesverfassungsgerichts, (vgl. BVerfG VIZ 1999, 499).
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