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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14209
BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07 (https://dejure.org/2007,14209)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07 (https://dejure.org/2007,14209)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 2007 - 2 BvR 2497/07 (https://dejure.org/2007,14209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 154; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Beschwer durch die Begründung einer Entscheidung über die Einstellung eines Strafverfahrens gemäß § 154 der Strafprozessordnung (StPO); Existenz eines individuellen verfassungrechtlichen Anspruchs auf Strafverfolgung eines Dritten oder der eigenen Person ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen …

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Er kann verlangen, dass Form und Inhalt seines Antrags nicht überhöhten Darlegungslasten unterworfen werden, sein Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen wird und seine Ausführungen nicht in willkürlicher Weise gewürdigt werden (vgl. BVerfGE 51, 176 ;… BVerfG, Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 und 9. April 2002 - 2 BvR 2104/01 und 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2859 f. und S. 2861 f.).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts im …

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Er kann verlangen, dass Form und Inhalt seines Antrags nicht überhöhten Darlegungslasten unterworfen werden, sein Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen wird und seine Ausführungen nicht in willkürlicher Weise gewürdigt werden (vgl. BVerfGE 51, 176 ; BVerfG, Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 und 9. April 2002 - 2 BvR 2104/01 und 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2859 f. und S. 2861 f.).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Mit einer von vornherein klaren Beweislage, bei deren Vorliegen eine Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/04 -, NJW 1997, S. 46), ist diese Verfahrenslage nicht vergleichbar.
  • BVerfG, 17.11.2005 - 2 BvR 878/05

    Feststellung eines strafbaren Verhaltens in einer Einstellungsverfügung

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Ausnahmsweise kann sich die Möglichkeit einer Beschwer aus der Begründung der Einstellungsentscheidung ergeben, wenn diese Entscheidung Erwägungen zu strafrechtlicher Feststellung von Schuld erkennen lässt (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 -, juris).
  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe …

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Er kann verlangen, dass Form und Inhalt seines Antrags nicht überhöhten Darlegungslasten unterworfen werden, sein Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen wird und seine Ausführungen nicht in willkürlicher Weise gewürdigt werden (vgl. BVerfGE 51, 176 ; BVerfG, Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 und 9. April 2002 - 2 BvR 2104/01 und 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2859 f. und S. 2861 f.).
  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde …

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Ausnahmsweise kann sich die Möglichkeit einer Beschwer aus der Begründung der Einstellungsentscheidung ergeben, wenn diese Entscheidung Erwägungen zu strafrechtlicher Feststellung von Schuld erkennen lässt (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 -, juris).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Freispruch

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Ausnahmsweise kann sich die Möglichkeit einer Beschwer aus der Begründung der Einstellungsentscheidung ergeben, wenn diese Entscheidung Erwägungen zu strafrechtlicher Feststellung von Schuld erkennen lässt (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 -, juris).
  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1802/04

    Beschwer bei Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 154 Abs. 1 StPO

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Außerdem ist in Ausnahmefällen ein verfassungsgerichtliches Eingreifen bei grobem prozessualen Unrecht möglich, insbesondere wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 456/99 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1802/04 -, juris).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 456/99

    Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO

    Auszug aus BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07
    Außerdem ist in Ausnahmefällen ein verfassungsgerichtliches Eingreifen bei grobem prozessualen Unrecht möglich, insbesondere wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1999 - 2 BvR 456/99 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1802/04 -, juris).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Er steht weiter unter dem Schutz der Unschuldsvermutung (vgl. zu einer Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO BVerfG 30. November 2007 - 2 BvR 2497/07 - Rn. 4).
  • BayObLG, 27.03.2025 - 204 VAs 569/24

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, Zentrales …

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Angeklagter grundsätzlich auch durch eine Einstellung nach § 154 StPO nicht beschwert, da ihm hierdurch keine Rechtsnachteile erwachsen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07 -, juris Rn. 2;… s.a. Schmitt, in: Meyer-Goßner/ Schmitt, a.a.O., StPO § 154 Rn. 20); anders ist es nur, wenn die Unschuld eines Angeklagten eindeutig feststeht (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 662/95 -, NJW 1997, 46, juris Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 11.10.2006 - 2 StR 271/05 -, wistra 2007, 31, juris Rn. 6) oder sich die Möglichkeit einer Beschwer aus der Begründung der Einstellungsentscheidung ergibt.

    Das ist der Fall, wenn diese Entscheidung Erwägungen zu strafrechtlicher Feststellung von Schuld erkennen lässt (vgl. zu § 154 Abs. 1 StPO: BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07 -, juris Rn. 2;… zu § 153 Abs. 1 StPO: BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.11.2005 - 2 BvR 878/05 -, juris Rn. 17 ff.).

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