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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.09.1989 - 2 BvR 270/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,24186
BVerfG, 18.09.1989 - 2 BvR 270/89 (https://dejure.org/1989,24186)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.1989 - 2 BvR 270/89 (https://dejure.org/1989,24186)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 1989 - 2 BvR 270/89 (https://dejure.org/1989,24186)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15

    Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln

    Indes sind diese Grundsätze nicht verletzt, wenn eine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels deshalb versagt wird, weil die Verwendung einer gesetzlichen Vorschriften nicht genügenden "Unterschrift" als schuldhaft angesehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss v. 18.9.1989 - 2 BvR 270/89, zitiert nach juris; BGH, Urteil v. 20.11.1986 - III ZR 18/86, NJW 1987, 957;… BFH, Beschluss v. 12.9.1991 - X R 38/91, BFH/NV 1992, 50, Rz. 10 bei juris).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung …

    Ein solches Vertrauen kann neben einer - hier nicht vorliegenden - fehlerhaften Belehrung oder neben einem fehlerhaften oder unklaren Hinweis auch dadurch entstehen, dass das Gericht eine bestimmte Handlungsweise über längere Zeit ohne Beanstandung akzeptiert und hingenommen hat (vgl. etwa BGH vom 11.04.2013, VII ZB 43/12; BGH vom 17.12.2020, III ZB 14/20; BVerfG vom 18.09.1989, 2 BvR 270/89, allerdings nur bei Handhabung durch denselben Spruchkörper, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

    Ein solches Vertrauen kann neben einer - hier nicht vorliegenden - fehlerhaften Belehrung oder neben einem fehlerhaften oder unklaren Hinweis auch dadurch entstehen, dass das Gericht eine bestimmte Handlungsweise über längere Zeit ohne Beanstandung akzeptiert und hingenommen hat (vgl. etwa BGH vom 11.04.2013, VII ZB 43/12; BGH vom 17.12.2020, III ZB 14/20; BVerfG vom 18.09.1989, 2 BvR 270/89, allerdings nur bei Handhabung durch denselben Spruchkörper, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 27.10.1998 - 9 Sa 1068/98

    Berufungsverfahren: Form - Unterschrift; Arbeitnehmerstatus: Bürogehilfin

    Ob ein anderer Spruchkörper auch desselben Gerichts oder andere Gerichte die Unterzeichnung zuvor geduldet haben, ist unerheblich (BVerfG, Beschluß v. 26.04.1988 - 1 BvR 669/87 u.a. - NJW 1988, 2787 ; v. 18.09.1989 - 2 BvR 270/89 - n.v.;… vom 04.03.1991, a.a.O.; v. 07.10.1996 - 1 BvR 1183/95 - n.v.;… BAG, Urteil v. 18.06.1997, a.a.O.).
  • BFH, 12.09.1991 - X R 38/91

    Eigenhändige handschriftliche Unterzeichnung einer einzureichenden …

    Das Prozeßgrundrecht auf ein faires Verfahren, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, ist nicht verletzt, wenn ein Spruchkörper die Unterschrift eines Verfahrensbeteiligten oder Prozeßbevollmächtigten beanstandet, ohne diese bisher geduldet zu haben, selbst wenn andere Spruchkörper desselben Gerichts diese langjährig unbeanstandet gelassen haben (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluß vom 18. September 1989 2 BvR 270/89, nicht veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 09.01.1996 - 9 Sa 541/95

    Berufung: Formerfordernisse - Unterschrift; Eingruppierung: Sozialarbeiterin im …

    1 und des Willkürverbots des Artikel 3 Abs. 1 GG , wenn der Spruchkörper bisher die Unterzeichnung unbeanstandet hat passieren lassen und, wenn das der Fall war, vor einer Änderung dieser Beurteilung dem Prozessbevollmächtigten nicht gewarnt hat, ob ein anderer Spruchkörper auch desselben Gerichts oder gar ein anderes Gericht die Unterzeichnung zuvor geduldet hat, ist unerheblich (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 26.04.1988 - 1 BvR 669/87 u. a. - NJW 1988, 2787 ; vom 18.09.1989 - 2 BvR 270/89 - nicht veröffentlicht;… vom 04.03.1991, a.a.O.).
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