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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2234
BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00 (https://dejure.org/2001,2234)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 2 BvR 282/00 (https://dejure.org/2001,2234)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 (https://dejure.org/2001,2234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Ablehnung der Bearbeitung - Maßnahmen im Strafvollzug - Verfügungen der Justizvollzugsanstalt - Rechtsweggarantie des Grundgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StVollzG § 109 Abs. 1
    Generelle Behandlung von Eingaben eines Strafgefangenen als unzulässig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 697
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    Rn. 15 Eine Gesamtbetrachtung des Verhaltens ist für die Frage, ob missbräuchliches Verhalten vorliegt, zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHSt 38, 111 ff.;… vgl. auch LG Bonn, NStZ 1993, S. 54).

    Vielmehr muss auch negativ eine Abgrenzung dahingehend erfolgen, dass der Verfahrensbeteiligte die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (vgl. BGHSt 38, 111 ;… OLG Hamm, ZfStrVO 1988, S. 113;… OLG Karlsruhe, MDR 1978, S. 74;… OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613;… OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Einl. Rn. 111;… Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 8. Aufl., § 109 Rn. 15;… Schwind/Böhm, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl., § 109 Rn. 39).

  • OLG Frankfurt, 06.03.1979 - 3 Ws 9/25
    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kann jedoch von einer Sachentscheidung oder Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig nur abgesehen werden, wenn sich die Eingabe überwiegend oder ausschließlich in Beleidigungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (…vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 462;… KG, NStZ 1998, S. 399; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613;… OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296).

    Vielmehr muss auch negativ eine Abgrenzung dahingehend erfolgen, dass der Verfahrensbeteiligte die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (vgl. BGHSt 38, 111 ;… OLG Hamm, ZfStrVO 1988, S. 113;… OLG Karlsruhe, MDR 1978, S. 74; OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613;… OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Einl. Rn. 111;… Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 8. Aufl., § 109 Rn. 15;… Schwind/Böhm, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl., § 109 Rn. 39).

  • OLG Frankfurt, 19.01.1989 - 3 Ws 867/88
    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kann jedoch von einer Sachentscheidung oder Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig nur abgesehen werden, wenn sich die Eingabe überwiegend oder ausschließlich in Beleidigungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (…vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 462;… KG, NStZ 1998, S. 399;… vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296).

    Vielmehr muss auch negativ eine Abgrenzung dahingehend erfolgen, dass der Verfahrensbeteiligte die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (vgl. BGHSt 38, 111 ;… OLG Hamm, ZfStrVO 1988, S. 113;… OLG Karlsruhe, MDR 1978, S. 74;… OLG Frankfurt, NJW 1979, S. 1613; OLG Frankfurt, NStZ 1989, S. 296;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Einl. Rn. 111;… Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 8. Aufl., § 109 Rn. 15;… Schwind/Böhm, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl., § 109 Rn. 39).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    Daher ist es durchaus zulässig, die Anrufung des Gerichts von der Erfüllung bestimmter, gesetzlich geregelter formaler Voraussetzungen, wie der Einhaltung einer Frist oder einer bestimmten Form, abhängig zu machen, wenn dadurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfGE 10, 264 ; 32, 305 ; 37, 93 ; 40, 272 ).

    Gleiches gilt auch für eine Einschränkung des Rechtswegs durch ungeschriebene, allgemein anerkannte Prozessgrundsätze (vgl. BVerfGE 32, 305 zur Frage der Verwirkung prozessualer Befugnisse).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    Der gesetzlich vorgesehene Rechtsweg darf nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 ; 27, 297 ; 40, 272 ).

    Daher ist es durchaus zulässig, die Anrufung des Gerichts von der Erfüllung bestimmter, gesetzlich geregelter formaler Voraussetzungen, wie der Einhaltung einer Frist oder einer bestimmten Form, abhängig zu machen, wenn dadurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfGE 10, 264 ; 32, 305 ; 37, 93 ; 40, 272 ).

  • OLG Karlsruhe, 30.12.1999 - 1 Ws 329/99
    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    c) den Bescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 24. August 1999 - 4514 E - 343/97 -, 2. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. Dezember 1999 - 1 Ws 329/99, 1 Ws 377/99 -,.

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. Dezember 1999 - 1 Ws 329/99 und 1 Ws 377/99 sowie 1 Ws 420/99 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 19 Absatz 4. Sie werden aufgehoben.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    Nachdem nunmehr feststeht, dass das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerden nicht als unzulässig verwerfen durfte, steht noch ein fachgerichtlicher Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen zur Verfügung (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • LG Bonn, 13.07.1992 - 52 Vollz 19/92
    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
    Rn. 15 Eine Gesamtbetrachtung des Verhaltens ist für die Frage, ob missbräuchliches Verhalten vorliegt, zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHSt 38, 111 ff.; vgl. auch LG Bonn, NStZ 1993, S. 54).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Gerichtskostenvorschuß

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Wiedergutmachung Staatsprüfung

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den …

  • OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 4 Ws 342/92
  • OLG Hamm, 17.03.1976 - 4 Ss 158/76
  • OLG Düsseldorf, 27.12.1991 - 1 Ws 1186/91
  • KG, 23.06.1997 - 5 Ws 326/97

    Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben …

  • BVerfG, 08.07.2026 - 1 BvR 1474/26

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine behauptete Verletzung des …

    Vielmehr muss auch negativ eine Abgrenzung dahingehend erfolgen, dass der Verfahrensbeteiligte die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 -, Rn. 15 m.w.N.).

    Dabei bedarf es jeweils einer Prüfung im Einzelfall, wobei eine Gesamtbetrachtung des Verhaltens nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 -, Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz …

    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Verfahrensordnung eingeräumte Möglichkeit zur Wahrung seiner Belange benutzt, um statt des Schutzes seiner Rechte gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 sowie 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; speziell für das Strafverfahren BGHSt 38, 111 ;… Kudlich, Strafprozess und allgemeines Missbrauchsverbot, 1998, S. 21 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22

    Rechtsschutzbedürfnis in Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Vielmehr finden auch hier allgemeine ungeschriebene Prozessgrundsätze wie das prozessuale Missbrauchsverbot Anwendung, etwa wenn sich eine Eingabe in beleidigenden oder erpresserischen Ausführungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00-, juris Rn. 10 ff.).

    Rn. 9 aa) An einem Rechtsschutzbedürfnis mangelt es, wenn der Antragsteller die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 15 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung;… Laubenthal a.a.O.).

    Rn. 10 bb) Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG darf von einer Sachentscheidung oder Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig jedoch nur abgesehen werden, wenn nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 13 unter Verweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung).

    Lässt sich seinem Verhalten entnehmen, dass es ihm jedenfalls auch um ein sachliches, von der eingeräumten prozessualen Befugnis gedecktes Anliegen geht, muss das Gericht sich damit auch inhaltlich auseinandersetzen (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 15).

    Andernfalls wird die Versagung einer inhaltlichen Prüfung zu einer Sanktion für ungehöriges Verhalten und verstößt gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 15 und 17).

  • BayObLG, 30.11.2022 - 203 StObWs 430/22

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …

    Vielmehr finden auch hier allgemeine ungeschriebene Prozessgrundsätze wie das prozessuale Missbrauchsverbot Anwendung, etwa wenn sich eine Eingabe in beleidigenden oder erpresserischen Ausführungen erschöpft und nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 -, juris Rn. 10 ff.).

    Rn. 9 aa) An einem Rechtsschutzbedürfnis mangelt es, wenn der Antragsteller die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 15 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung;… Laubenthal a.a.O.).

    Rn. 10 bb) Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG darf von einer Sachentscheidung oder Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig jedoch nur abgesehen werden, wenn nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 13 unter Verweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung).

    Lässt sich seinem Verhalten entnehmen, dass es ihm jedenfalls auch um ein sachliches, von der eingeräumten prozessualen Befugnis gedecktes Anliegen geht, muss das Gericht sich damit auch inhaltlich auseinandersetzen (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 15).

    Andernfalls wird die Versagung einer inhaltlichen Prüfung zu einer Sanktion für ungehöriges Verhalten und verstößt gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. Rn. 15 und 17).

  • BFH, 15.04.2026 - IX B 53/25

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens …

    Er gibt allerdings zu bedenken, dass die Ausübung verfahrensrechtlich zuerkannter Rechte nur in Ausnahmefällen rechtsmissbräuchlich sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.2006 - V R 12/04, BFHE 212, 411, BStBl II 2006, 542, unter II.2.b [Rz 19]; vgl. auch Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 21.08.2001 - 2 BvR 282/00, Rz 11 zur Existenz eines ungeschriebenen prozessualen Missbrauchsverbots).

    Wenn ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird, kommt die Verwerfung eines Rechtsmittels als rechtsmissbräuchlich nicht in Betracht (vgl. BVerfG-Kammerbeschluss vom 21.08.2001 - 2 BvR 282/00, Rz 13).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 1 VB 50/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH in …

    Daher ist es durchaus zulässig, die Anrufung des Gerichts von der Erfüllung bestimmter, gesetzlich geregelter Prozessvoraussetzungen abhängig zu machen, wenn dadurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (…vgl. BVerfGE 10, 264 - Juris Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21.8.2001 - 2 BvR 282/00 -, Juris Rn. 9 f.).
  • LSG Hessen, 14.02.2006 - L 7 SO 1/06

    Sozialhilfe - Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - Suche einer Haushaltshilfe …

    Zwar entspricht sie mit ihrer extremen Unsachlichkeit nicht den Mindestanforderungen, die an Eingaben bei Behörden und Gerichten zu stellen sind (vgl. BVerfGE 2, 225, 229), jedoch kann im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz von einer Sachentscheidung oder Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig nur abgesehen werden, wenn nicht ersichtlich ist, dass zugleich auch ein sachliches Anliegen erfolgt wird, weil andernfalls die Versagung einer inhaltlichen Prüfung zu einer Sanktion für ungehöriges Verhalten würde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 21. August 2001 - Az.: 2 BvR 282/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - L 9 SO 37/23
    Gleiches gilt auch für eine Einschränkung des Rechtswegs durch ungeschriebene, allgemein anerkannte Prozessgrundsätze (BVerfG Beschluss vom 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21 und Beschluss vom 21.08.2001 - 2 BvR 282/00).

    Rn. 7 Ein allgemeines prozessuales Missbrauchsverbot ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG Beschluss vom 21.08.2001 - 2 BvR 282/00).

    Für die Bejahung von Missbrauch muss festgestellt werden können, dass der Betroffene die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und -widrigen Zwecken einsetzt (BVerfG Beschluss vom 21.08.2001 - 2 BvR 282/00 mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 SF 293/14
    Rechtsmissbräuchlich ist das Ausnutzen einer von der Rechtsordnung an sich gegebenen Rechtsschutzmöglichkeit oder einer prozessualen Befugnis zu einem der einschlägigen Norm widersprechenden Zweck (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 21.08.2001, 2 BvR 282/00, juris).

    Daher muss auch negativ eine Abgrenzung dahingehend erfolgen, dass der Verfahrensbeteiligte die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten nicht zur Wahrung seiner Belange, sondern gezielt zu verfahrensfremden und verfahrenswidrigen Zwecken verfolgt, etwa um den Antragsgegner zu schädigen oder das Gericht zu belästigen (BVerfG 21.08.2001, aaO).

  • BVerfG, 19.10.2020 - 1 BvR 2124/20

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie zwingt nicht zur erneuten …

    Demgegenüber gehört es nicht zum effektiven Rechtsschutz, auch rein wiederholendes Vorbringen bei gleichem Sachverhalt, über den bereits rechtskräftig entschieden worden ist, nochmals zu bescheiden (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 u.a. -, Rn. 5 f. m.w.N.; zu wiederholten Anträgen, die eine deutliche Missachtung des Gerichts zum Ausdruck bringen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 -, Rn. 11 m.w.N.).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 66/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - …

  • BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf …

  • LSG Baden-Württemberg, 07.06.2017 - L 2 SF 3843/14
  • BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; tatsächliche oder rechtliche Verhinderung an …

  • LSG Baden-Württemberg, 07.06.2017 - L 2 SF 3844/14
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SF 3844/14
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - analoge Anwendung des § 158 SGG - …

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 SF 2091/14
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 SF 2092/14
  • OLG Hamm, 12.08.2024 - 1 Vollz 342/24
  • SG Nürnberg, 11.02.2025 - S 11 SO 16/25

    Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsmissbrauch, einstweilige Anordnung, …

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