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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,308
BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63 (https://dejure.org/1963,308)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.1963 - 2 BvR 301/63 (https://dejure.org/1963,308)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 1963 - 2 BvR 301/63 (https://dejure.org/1963,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; WDO § 30 Nr. 3
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener Beschwerdebegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdeführer - Begründung der Beschwerde - Beschwerdegericht

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 191
  • DVBl 1964, 230
  • DÖV 1965, 393
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63
    Entscheidet es vorher, so ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzt (BVerfGE 8, 89 [91]; 12, 6 [8 f.]).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63
    Entscheidet es vorher, so ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzt (BVerfGE 8, 89 [91]; 12, 6 [8 f.]).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17

    Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei nicht …

    Rn. 8 Aus diesem Grunde ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfGE 12, 110, 113), sondern auch dann, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 4, 190, 192; 6, 12, 15; 8, 89, 91; 12, 6, 9; 17, 191, 193).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92

    Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts

    Zum einen wäre ein solcher Verstoß nicht kausal für die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate, weil der Generalbundesanwalt nur eine Rechtsauffassung mitgeteilt hat, die ersichtlich nicht einmal Grundlage der Entscheidung geworden ist (vgl. dazu BVerfGE 13, 132, 145; 14, 320, 323 f.; 17, 191, 193 [BVerfG 26.11.1963 - 2 BvR 301/63]; 28, 17, 19 f.; 36, 92, 97; 52, 131, 152 f.).
  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12

    Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei …

    Rn. 16 bb) Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG darin sehen, dass das Oberlandesgericht vor Eingang der Beschwerdebegründung entschieden hat, begründen sie nicht schlüssig und unter Heranziehung der zu dieser Frage bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 8, 89 ; 17, 191 ; 18, 399 ), weshalb die Zeit von drei Wochen, die das Oberlandesgericht ab Gewährung der Akteneinsicht abgewartet hat, in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden Weise zu kurz bemessen gewesen sein sollte.
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