Rechtsprechung
| BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 336; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; GOBVerfG § 40 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Strafgerichtliche Verurteilung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung über Antrag - Gleichheitsgebot - Rechtliches Gehör - Substantiierter Vortrag - Rechtswegerschöpfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswegerschöpfung und Darlegungserfordernisse bei einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
Der Rügevortrag entspricht trotz anwaltlicher Vertretung des Beschwerdeführers nicht den Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung nach Maßgabe der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, Halbs. 1, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 28, 17 ); im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz ihrer Subsidiarität unzulässig (vgl. BVerfGE 95, 96 ):.Rn. 11 Nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde können diese Begründungsmängel nicht mehr behoben werden (vgl. BVerfGE 28, 17 ).
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
Der Rügevortrag entspricht trotz anwaltlicher Vertretung des Beschwerdeführers nicht den Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung nach Maßgabe der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, Halbs. 1, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 28, 17 ); im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz ihrer Subsidiarität unzulässig (vgl. BVerfGE 95, 96 ):. - BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt - Bestellung eines Pflichtverteidigers - …
Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (…vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
- BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91
Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung
Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952;… NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363). - BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94
Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (…vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363). - RG, 26.06.1925 - I 142/25
1. Kann ein im Berufungsverfahren nicht erörterter Mangel des erstinstanzlichen …
Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
Ein Beruhen des Berufungsurteils auf dem schöffengerichtlichen Urteil, bei dem der mit dem Ablehnungsgesuch befaßte Richter nicht mitgewirkt hat, ist ohne weiteres ausgeschlossen (vgl. RGSt 59, 299 ; 60, 111 ). - RG, 26.02.1926 - I 4/26
1. Kann ein Beschluss, durch den das gegen einen erkennenden Richter erster …
Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
Ein Beruhen des Berufungsurteils auf dem schöffengerichtlichen Urteil, bei dem der mit dem Ablehnungsgesuch befaßte Richter nicht mitgewirkt hat, ist ohne weiteres ausgeschlossen (vgl. RGSt 59, 299 ; 60, 111 ).
- BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00
Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil
Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 , vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, vom 11. März 1997 - 2 BvR 325/97 -, NStZ-RR 1997, S. 202 , vom 6. Mai 1997 - 2 BvR 651/97 -, vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, vom 27. März 1998 - 2 BvR 275/98 -, vom 15. März 1999 - 2 BvR 375/99 -, jeweils veröffentlicht in Juris). - BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 951/01
Begründung der Verfassungsbeschwerde
Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995, 2 BvR 1806/95, NJW 1996, S. 1273 f.;… vom 11. März 1997, 2 BvR 325/97, NStZ-RR 1997, S. 202 f.; vom 15. März 1999, 2 BvR 375/99; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999, 1 BvR 1559/99). - BVerfG, 13.02.2000 - 2 BvR 2009/99
Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Verteidiger - Auswechslung …
Danach stellt sich die Erhebung offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden als Missbrauch dar, der die Anwendung des § 34 Abs. 2 BVerfGG rechtfertigt (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 1998 - 2 BvR 2198/97 -, VR 1998, S. 178 f., vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 - und vom 15. März 1999 - 2 BvR 375/99 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
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