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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4019
BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93 (https://dejure.org/1993,4019)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.1993 - 2 BvR 514/93 (https://dejure.org/1993,4019)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 (https://dejure.org/1993,4019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet - Fachgerichtliche Verpflichtung zur Offenlegung der tatsächlichen Entscheidungs- und Erkenntnisgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Gefälschter Steckbrief

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Gerichte nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - auch Presseberichte und Behördenauskünfte - verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Parteien sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 [189] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das Urteil gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Koblenz zurückzuverweisen.
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Nur auf diese Weise werden die Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzt, auf den Prozeß der Sammlung und Sichtung der tatsächlichen Grundlagen einer Entscheidung, der der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung vorausgeht, sachgerecht und effektiv Einfluß nehmen zu können (vgl. BVerfGE 65, 305 [307]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 - InfAuslR 1993, 146 [149]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das Urteil gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Koblenz zurückzuverweisen.
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Nur auf diese Weise werden die Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzt, auf den Prozeß der Sammlung und Sichtung der tatsächlichen Grundlagen einer Entscheidung, der der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung vorausgeht, sachgerecht und effektiv Einfluß nehmen zu können (vgl. BVerfGE 65, 305 [307]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 - InfAuslR 1993, 146 [149]).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsstreitverfahren

    Rn. 15 1. Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769;… vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS;… vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von …

    Falls das Gericht im Urteil wegen des tatsächlichen Inhalts der maßgeblichen Erkenntnismittel nur auf eine andere Gerichtsentscheidung verweist, genügt die Übermittlung einer Liste mit über 300 Erkenntnisquellen allein selbst dann nicht, wenn die in Bezug genommene Entscheidung ganz oder teilweise hierauf gestützt ist (BVerfG - Kammer -, 06.07.1993, - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249).

    Wenn schließlich das Bundesverfassungsgericht nach Feststellung einer Grundrechtsverletzung noch untersucht, ob nach einer Aufhebung und Zurückweisung eine Wiederholung der angegriffenen Entscheidung mit anderer Begründung nach dem Stand der fachgerichtlichen Rechtsprechung zu erwarten ist (z. B. BVerfG - Kammer -, 06.07.1993, a.a.O.), so wird damit lediglich dem allgemeinen Grundsatz Genüge getan, unnötige Aufhebungen von Gerichtsentscheidungen durch das Verfassungsgericht zu vermeiden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2026 - 1 A 371/24

    Bezeichnung und Einführen der im Asylverfahren verwendeten Erkenntnisse

    Rn. 5 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 -, juris, Rn. 15 bis 17, und vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris, Rn. 12; ferner etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Januar 2026 - 1 A 1970/24.A -, juris, Rn. 3, vom 15. Dezember 2021 - 1 A 297/21. A -, juris, Rn. 3 f., sowie Bühs, ZAR 2018, 424 ff., 424 und 426, jeweils m. w. N.

    Rn. 18 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249 = juris, insb.

    Rn. 22 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris, Rn. 6 f. (Sachverhalt) und Rn. 13 (ergänzende Sachverhaltsangaben, rechtliche Würdigung).

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