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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,915
BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98 (https://dejure.org/1999,915)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1999 - 2 BvR 565/98 (https://dejure.org/1999,915)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 (https://dejure.org/1999,915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Telefax-Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Fristversäumung; Verschulden bei Fristversäumung; Fristwahrung durch Übersendung eines Schriftsatzes per Telefax; Belegung eines Telefaxgerätes als gewöhnliches Ereignis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 574
  • MDR 2000, 168
  • NVwZ 2000, 313 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per …

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Denn er hat mit der Übermittlung nicht so rechtzeitig begonnen, daß unter gewöhnlichen Umständen mit ihrem Abschluß am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr hätte gerechnet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. August 1996, NJW 1996, S. 2857).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines …

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Dies ist eine Erscheinung, die nicht nur beim Bundesverfassungsgericht, sondern bei Gerichten und Behörden allgemein zu beobachten ist und die bereits Gegenstand der Rechtsprechung war (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 206; ferner: BGH, Beschluß vom 26. Juni 1996, NJW-RR 1996, S. 1275 f.).
  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Ihr hätte daher - nicht anders als beispielsweise der allgemein bekannten Tatsache eines täglichen Auftretens von Verkehrsstauungen an einem bestimmten Ort bei Nutzung des PKW zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: BVerfG, Zweiter Senat, 3. Kammer, Beschluß vom 13. September 1993, Strafverteidiger 1994, S. 113) - durch einen zeitlichen "Sicherheitszuschlag" Rechnung getragen werden müssen.
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Rn. 36 Dabei müssen Rechtsschutzsuchende einen über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorgangs hinausgehenden Sicherheitszuschlag einkalkulieren (siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 -, NJW 2000, S. 574;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2010 - 1 BvR 1070/10 -, juris Rn. 3; BVerfGK 7, 215 ).

    Gerade in den Abend- und Nachtstunden muss damit gerechnet werden, dass wegen drohenden Fristablaufs weitere Beschwerdeführer versuchen, Schriftstücke fristwahrend per Telefax zu übermitteln (siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 -, NJW 2000, S. 574).

  • BVerwG, 25.09.2023 - 1 C 10.23

    Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von …

    Rn. 16 Für die Übersendung mittels Telefax ist in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan hat, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss am Tag des Fristablaufs bis 24:00 Uhr zu rechnen gewesen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - juris Rn. 3 …und Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 35;… BGH, Beschlüsse vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19 - juris Rn. 9 …und vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 8 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 5).

    Rn. 17 In Bezug auf die Übermittlung per Telefax ist entschieden, dass Rechtsschutzsuchende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erfüllen, wenn sie einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkulieren (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - juris Rn. 3…, vom 20. Januar 2006 - 1 BvR 2683/05 - juris Rn. 6…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 38, 40, Kammerbeschlüsse vom 23. Juni 2016 - 1 BvR 1806/14 - juris Rn. 3 f. …sowie vom 23. Dezember 2016 - 1 BvR 3511/13 - juris Rn. 3; vgl. zum Erfordernis der zeitlichen Sicherheitsreserve auch bei Störungen auf Empfängerseite zudem BGH…, Beschluss vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 8 f.) sowie innerhalb der einzukalkulierenden Zeitspanne wiederholt die Übermittlung versuchen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Dezember 2016 - 1 BvR 3511/13 - juris Rn. 3;… BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 8 …und vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19 - juris Rn. 10 ).

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per …

    Das zur Fristwahrung Gebotene hat der Anwalt bei der Übermittlung des Schriftsatzes per Fax daher nur getan, wenn er mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr hätte gerechnet werden können (BVerfG, NJW 2000, 574; NJW 2007, 2838; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 f. …und vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, JurBüro 2009, 168 Rn. 4).

    Eine Partei muss vielmehr nach ständiger Rechtsprechung bei der Übermittlung ihrer Schriftsätze Verzögerungen einkalkulieren, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, wozu - insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden - die Belegung des Telefaxempfangsgeräts bei Gericht durch andere eingehende Sendungen gehört (BVerfG, NJW 2000, 574;… BFH, BFH/NV 2010, 919 Rn. 5).

    Die Belegung des gerichtseigenen Telefaxanschlusses durch andere eingehende Sendungen ist eine kurz vor Fristablauf allgemein zu beobachtende Erscheinung, die verschiedentlich Gegenstand der Rechtsprechung war und der der Anwalt im Hinblick auf die ihm obliegende Sorgfaltspflicht durch einen zeitlichen Sicherheitszuschlag Rechnung tragen muss (BVerfG, NJW 2000, 574 mwN und NJW 2007, 2838).

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