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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,106
BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63 (https://dejure.org/1965,106)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.1965 - 2 BvR 616/63 (https://dejure.org/1965,106)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 1965 - 2 BvR 616/63 (https://dejure.org/1965,106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Entlassung Beamtinnen

  • opinioiuris.de

    Entlassung und die Wiederverwendung verheirateter Beamtinnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DBG § 63; GG Art. 3 Abs. 1
    Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 76
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.11.1963 - VI C 125.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1963 - VI C 125.61.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1963 - VI C 125.61 - verletzt das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
    In aller Regel sind jedoch - jedenfalls im Beamtenrecht - finanzielle Erwägungen und das fiskalische Bemühen, Ausgaben zu sparen, für sich genommen nicht als sachgerechte Gründe anzusehen, die eine differenzierende Behandlung verschiedener Personengruppen rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 6, 55 [80]; 13, 248 [260]; 14, 42 [54]).
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Rentenverzögerung

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
    In aller Regel sind jedoch - jedenfalls im Beamtenrecht - finanzielle Erwägungen und das fiskalische Bemühen, Ausgaben zu sparen, für sich genommen nicht als sachgerechte Gründe anzusehen, die eine differenzierende Behandlung verschiedener Personengruppen rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 6, 55 [80]; 13, 248 [260]; 14, 42 [54]).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
    Ebensowenig können staatliche Hoheitsakte, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes endgültig wirksam geworden sind, rückwirkend an Art. 3 Abs. 2 GG gemessen werden (vgl. BVerfGE 17, 38 [50 f.]).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
    Auch Art. 3 Abs. 2 GG verlangt nicht, daß die einer Beamtin vor Inkrafttreten des Grundgesetzes zugefügte Benachteiligung rückwirkend beseitigt werden muß (vgl. BVerfGE 17, 99 [108]).
  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60

    Verfassungswirdigkeit des Erstatungsausschlusses in Verfahren nach dem KgfEG

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
    In aller Regel sind jedoch - jedenfalls im Beamtenrecht - finanzielle Erwägungen und das fiskalische Bemühen, Ausgaben zu sparen, für sich genommen nicht als sachgerechte Gründe anzusehen, die eine differenzierende Behandlung verschiedener Personengruppen rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 6, 55 [80]; 13, 248 [260]; 14, 42 [54]).
  • BVerfG, 24.07.1953 - 1 BvR 293/52

    Sachgerecht können auch finanzielle Erwägungen sein

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
    Rn. 39 Es ist zwar richtig, daß auch finanzielle Erwägungen sachgerecht und geeignet sein knnen, den Vorwurf der Willkür zu entkräften (vgl. BVerfGE 3, 4 [11]).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Pendlerpauschale

    Auch wenn der Staat auf Einsparungsmaßnahmen angewiesen ist, muss er auf eine gleichheitsgerechte Verteilung der Lasten achten (vgl. BVerfGE 116, 164 , im Anschluss an BVerfGE 6, 55 ; 19, 76 ; 82, 60 ; vgl. auch BVerfGE 105, 17 ).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte

    Rn. 74 a) Ungleiche Belastungen durch konkretisierende Ausgestaltung der steuerrechtlichen Grundentscheidungen können nicht schon allein mit dem Finanzbedarf des Staates oder einer knappen Haushaltslage gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 19, 76 ; 82, 60 ; vgl. ferner BVerfGE 105, 17 ).
  • BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15

    GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a

    Rn. 40 c) Dass die Neuregelung darauf abzielt, mit einer Nachbesserung der Startgutschriftenermittlung verbundene Mehrausgaben auf ein als angemessen empfundenes Maß zu beschränken (vgl. Hebler, ZTR 2011, 534, 535; Krusche, BetrAV 2012, 41, 43), kann bei der Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung Berücksichtigung finden, reicht aber für sich genommen regelmäßig nicht aus, um eine differenzierende Behandlung verschiedener Personengruppen zu rechtfertigen (BVerfGE 75, 40 unter C IV 2 b; 19, 76 unter B II 1 a aa; jeweils m.w.N.).
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