Rechtsprechung
| BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 646/93, 2 BvR 316/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbehaltung von Beitragsanteilen zur Arbeitslosenversicherung von Strafgefangenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Allgemeiner Gleichheitssatz - Beitragsbeteiligung - Strafgefangener - Lohn - Einkommensgrenze - Beitragspflichtige Länder - Einkommenshöhe - Arbeitsentgelt - Beitragslast - Arbeitslosenversicherung - Lebensunterhalt - Geringverdienender freier Arbeitnehmer
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Allgemeiner Gleichheitssatz - Beitragsbeteiligung - Strafgefangener - Lohn - Einkommensgrenze - Beitragspflichtige Länder - Einkommenshöhe - Arbeitsentgelt - Beitragslast - Arbeitslosenversicherung - Lebensunterhalt - Geringverdienender freier Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- LG Gießen, 03.04.1992 - 1 StVK-Vollz 823/91
- OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 3 Ws 414/92
- LG Gießen, 07.09.1993 - 1 StVK-Vollz 462/93
- OLG Frankfurt, 03.01.1994 - 3 Ws 662/93
- BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 646/93, 2 BvR 316/94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG
Auszug aus BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 646/93
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 13 [52]; 22, 254 [263]; st. Rspr.) Er ist nicht nur verletzt, wenn der Gesetzgeber Gleiches ohne hinreichenden sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 70, 230 [239 f.]) oder wenn die Verwaltungen bei Ausübung ihres Ermessens den Gleichheitsgrundsatz nicht beachten (vgl. BVerfGE 18, 353 [363]). - BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …
Auszug aus BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 646/93
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 13 [52]; 22, 254 [263]; st. Rspr.) Er ist nicht nur verletzt, wenn der Gesetzgeber Gleiches ohne hinreichenden sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 70, 230 [239 f.]) oder wenn die Verwaltungen bei Ausübung ihres Ermessens den Gleichheitsgrundsatz nicht beachten (vgl. BVerfGE 18, 353 [363]). - BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62
Devisenbewirtschaftungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 646/93
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 13 [52]; 22, 254 [263]; st. Rspr.) Er ist nicht nur verletzt, wenn der Gesetzgeber Gleiches ohne hinreichenden sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 70, 230 [239 f.]) oder wenn die Verwaltungen bei Ausübung ihres Ermessens den Gleichheitsgrundsatz nicht beachten (vgl. BVerfGE 18, 353 [363]).
- BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79
Berufskrankheiten
Auszug aus BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 646/93
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 13 [52]; 22, 254 [263]; st. Rspr.) Er ist nicht nur verletzt, wenn der Gesetzgeber Gleiches ohne hinreichenden sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 70, 230 [239 f.]) oder wenn die Verwaltungen bei Ausübung ihres Ermessens den Gleichheitsgrundsatz nicht beachten (vgl. BVerfGE 18, 353 [363]). - BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
Auszug aus BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 646/93
Die Gerichte sind zwar auf die vom Beschwerdeführer u.a. geltendgemachte Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Wehrpflichtigen nicht ausdrücklich eingegangen, doch sind die Gerichte nicht verpflichtet, in den Gründen ihrer Entscheidungen jedes Argument des Betroffenen zu bescheiden (vgl. BVerfGE 25, 137 [140], st. Rspr.). - BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51
Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 646/93
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 13 [52]; 22, 254 [263]; st. Rspr.) Er ist nicht nur verletzt, wenn der Gesetzgeber Gleiches ohne hinreichenden sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 70, 230 [239 f.]) oder wenn die Verwaltungen bei Ausübung ihres Ermessens den Gleichheitsgrundsatz nicht beachten (vgl. BVerfGE 18, 353 [363]).
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
Der Beitrag darf allerdings nicht willkürlich erhoben werden und muss der Höhe nach dem geringen Einkommen der Gefangenen Rechnung tragen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 969/92 -, juris, Rn. 4, und vom 1. Mai 1995 - 2 BvR 646/93, 2 BvR 316/94 -, juris, Rn. 13, jeweils zur Vorgängervorschrift des § 195 StVollzG).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".