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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1341
BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95 (https://dejure.org/1996,1341)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1996 - 2 BvR 662/95 (https://dejure.org/1996,1341)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/95 (https://dejure.org/1996,1341)
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Zur Tatzeit in Untersuchungshaft

§ 154 Abs. 2 StPO, keine Einstellung bei offensichtlicher Freispruchreife;

§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, Zumutbarkeit, von einem umstrittenen Rechtsmittel Gebrauch zu machen, außerordentlicher Rechtsbehelf bei "grobem prozessualem Unrecht";

§ 34a Abs. 3 BVerfGG, Auslagenentscheidung nach erledigter (und zurückgenommener) Verfassungsbeschwerde

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozessuales Unrecht - Zumutbarkeit - Rechtsbehelfseinlegung - Fachgericht - Monatsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 46
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    a) Hat sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt, so ist über sie nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 f.]).

    b) Über die Erstattung von Auslagen ist nach Billigkeitsgesichtspunkten gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 [114]).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Nur ein offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne dieser Vorschrift, weshalb durch dessen Einlegung und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 [19]; 28, 88 [95 f.]; 57, 121 [130]).

    Zwar darf die verständliche Ungewißheit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht zu Lasten des Rechtssuchenden gehen und daher nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen (vgl. BVerfGE 5, 17 [20]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Zwar hat der Beschwerdeführer eine fachgerichtliche Auslagenentscheidung angegriffen und damit die Auslegung und Anwendung der Strafprozeßordnung beanstandet, die nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 74, 102 [127]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Der Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist nur erschöpft, wenn der Beschwerdeführer von jedem zulässigen Rechtsmittel der jeweiligen Prozeßordnung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 1, 13 [14]; 2, 123 [124]; 21, 94 [96]; 54, 53 [65]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Jedoch ist es dem Beschwerdeführer im Regelfall zumutbar, von einem umstrittenen Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 68, 376 [379 ff.]).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Dies ist jedoch nicht schon dann der Fall, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von den zuständigen Fachgerichten unterschiedlich beurteilt wird (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 17, 252 [257]; 69, 233 [243]).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Zwar hat der Beschwerdeführer eine fachgerichtliche Auslagenentscheidung angegriffen und damit die Auslegung und Anwendung der Strafprozeßordnung beanstandet, die nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]).
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht …

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Nur ein offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne dieser Vorschrift, weshalb durch dessen Einlegung und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 [19]; 28, 88 [95 f.]; 57, 121 [130]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Dies ist jedoch nicht schon dann der Fall, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von den zuständigen Fachgerichten unterschiedlich beurteilt wird (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 17, 252 [257]; 69, 233 [243]).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Praktischer Richterausschluß

  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am …

  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

  • OLG Celle, 30.12.1982 - 2 Ws 199/82
  • BVerfG, 04.11.1965 - 2 BvR 91/64

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 242/65

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des GrdsVG bezüglich Aufhebung oder …

  • OLG Rostock, 27.01.1994 - 2 Ss OWi 98/93

    Rechtskräftige Entscheidung; Unanfechtbarkeit; Rechtsmittel; Kostenentscheidung …

  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 519/52

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

  • RG, 16.11.1925 - II 419/25

    1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des …

  • OLG Stuttgart, 02.11.1981 - 3 Ws 150/81
  • BGH, 11.10.2006 - 2 StR 271/05

    Einstellung des Verfahrens (Anspruch auf Freispruch)

    Rn. 6 Grundsätzlich ist ein Angeklagter durch eine Einstellung nach § 154 StPO nicht beschwert (…Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 154 Rdn. 20); anders ist es nur, wenn die Unschuld eines Angeklagten eindeutig feststeht (BVerfG NJW 1997, 46).
  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der …

    Die Revision verkennt nicht, dass diese Entscheidung - von möglichen von der Revision nicht angesprochenen kostenrechtlichen Konsequenzen abgesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/95, NJW 1997, 46) - den Angeklagten nicht beschweren kann.
  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben; …

    Eine Fallgestaltung, bei der § 154 Abs. 2 StPO deshalb nicht anwendbar wäre, weil die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststeht (vgl. BVerfG NJW 1997, 46; BGH wistra 2007, 31, 32), liegt hier nicht vor.
  • KG, 31.05.2010 - 1 VAs 40/09

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen eine staatsanwaltliche …

    Die für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsbehelfs erforderliche Beschwer des Betroffenen hat es im Falle einer Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO dann für gegeben erachtet, wenn diese nach Aktenlage ersichtlich schlechthin unhaltbar sei und mit der Versagung der Erstattung notwendiger Auslagen einhergehe (vgl. BVerfG NJW 1997, 46).

    Seine Entscheidung in NJW 1997, 46 erging in einem Fall, in dem der Betroffene gegen die Auslagenentscheidung in einem richterlichen Beschluss nach § 154 Abs. 2 StPO unmittelbar Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.

  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07

    Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens

    Mit einer von vornherein klaren Beweislage, bei deren Vorliegen eine Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/04 -, NJW 1997, S. 46), ist diese Verfahrenslage nicht vergleichbar.
  • OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98

    Zur Frage einer Rechtsbeugung bei einer Verfahrenseinstellung nach OWiG § 47 Abs. …

    Eine solche - grundsätzlich unanfechtbare - Auslagenentscheidung, die nicht begründet zu werden braucht, ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse schneller Erledigung von OWi-Sachen vom Betroffenen in aller Regel zu akzeptieren (zur seltenen Ausnahme der Anfechtbarkeit vgl. BVerfG NJW 1997, 46 ff.; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329).
  • BayObLG, 27.03.2025 - 204 VAs 569/24

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, Zentrales …

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Angeklagter grundsätzlich auch durch eine Einstellung nach § 154 StPO nicht beschwert, da ihm hierdurch keine Rechtsnachteile erwachsen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07 -, juris Rn. 2;… s.a. Schmitt, in: Meyer-Goßner/ Schmitt, a.a.O., StPO § 154 Rn. 20); anders ist es nur, wenn die Unschuld eines Angeklagten eindeutig feststeht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 662/95 -, NJW 1997, 46, juris Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 11.10.2006 - 2 StR 271/05 -, wistra 2007, 31, juris Rn. 6) oder sich die Möglichkeit einer Beschwer aus der Begründung der Einstellungsentscheidung ergibt.
  • OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen …

    Eine solche Teileinstellung entfernt sich von den Grundlagen der Vorschrift, erscheint sachfremd und unbillig (BVerfG, NJW 1997, 46 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 21.03.2025 - 9 QsOWi 20/25

    Auslagenerstattung, Einstellung des Bußgeldverfahrens, Einstellung nach § 47 Abs. …

    Das Bundesverfassungsgericht führt dazu in seinem Kammerbeschluss vom 15.08.1996 (Az.: 2 BvR 662/95 - bei juris, Rn. 14) aus: "Bereits in der Rechtsprechung des Reichsgerichts war anerkannt, dass gerichtliche Entscheidungen, gegen die ein ordentlicher Rechtsbehelf nicht mehr statthaft ist, ausnahmsweise zurückgenommen werden können, wenn sie auf einer unrichtigen tatsächlichen Grundlage ergangen waren; diese Rechtsprechung galt selbst für der vollen Rechtskraft fähige Beschlüsse, etwa im Revisionsverfahren (vgl. RGSt 59, 420).
  • LG Arnsberg, 26.08.2008 - 2 Qs 72/08

    Einstellung, Beschwerde

    Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn der Beschluss nicht ordnungsgemäß ergangen ist oder die Entscheidung grobes prozessuales Unrecht darstellt (BVerfG, NJW 1997, 46).

    Rn. 11 Zu Unrecht beruft sich der Angeklagte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1997, 46), das einem Beschuldigten in Ausnahmefällen ein Beschwerderecht zur "Beseitigung groben prozessualen Unrechts" zubilligt.

  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines …

  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1802/04

    Beschwer bei Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 154 Abs. 1 StPO

  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351

    Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse; …

  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 456/99

    Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO

  • LG Wiesbaden, 07.06.2024 - 2 Qs 47/24

    Zu den Voraussetzungen eines außerordentlichen Rechtsbehelfes in Form einer …

  • LG Dessau-Roßlau, 18.06.2014 - 2 Qs 51/14

    Einstellung eines Strafverfahrens: Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung

  • BFH, 17.09.2002 - IV B 108/02

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

  • LG Frankenthal, 23.04.2026 - 2 Qs 83/26

    Auslagenerstattung, Einstellung, Anfechtbarkeit, Tatverdacht

  • BVerfG, 07.04.2005 - 2 BvR 301/05

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines …

  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1359

    Außerordentliche Beschwerde; Fristbeginn; Gegenvorstellung; …

  • BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 2332/99

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1585

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Grundrechtsklage gegen fachgerichtliche …

  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769

    Erfolglose Gegenvorstellung gegen Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen …

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 285/07

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Teileinstellung des …

  • BFH, 21.01.1998 - VII B 255/97

    Zulassung in einer Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der …

  • VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche …

  • LG Heidelberg, 29.09.2006 - 2 Qs 60/06

    Vorläufige Verfahrenseinstellung: Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss nach § …

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