Rechtsprechung
| BVerfG, 09.02.2001 - 2 BvR 673/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 2
Erschöpfung des Rechtswegs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Beachtung von Formvorschriften bei der Einlegung von Rechtsmitteln; Gewährung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der Berufung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.12.1999 - 18 K 2197/99
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 4 S 342/00
- BVerfG, 09.02.2001 - 2 BvR 673/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2533 (Ls.)
- NVwZ 2001, 796
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 938/98
Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 2 BvR 673/00
Eine frühere, unmittelbar gegen die kirchlichen Entscheidungen gerichtete, Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht erschöpft habe (Beschluss vom 22. März 1999 - 2 BvR 938/98 - unter Hinweis auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 1999 - 2 BvR 2307/94 -, NVwZ 1999, S. 758).Rn. 8 1. Dass der Beschwerdeführer den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten erschöpfen muss, hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1999 - 2 BvR 938/98 - bereits festgestellt.
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 2 BvR 673/00
Rn. 9 2. Dem Beschwerdeführer war die Beantragung der Zulassung der Berufung auch nicht deswegen unzumutbar, weil der Verwaltungsgerichtshof einen diesbezüglichen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hatte (vgl. BVerfGE 22, 349 ; 78, 179 ). - BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 2 BvR 673/00
Bei dieser Sachlage kommt ein Verzicht auf die Einlegung des Zulassungsantrags bereits deswegen nicht in Betracht, weil die Beachtung von Formvorschriften zur ordentlichen Erschöpfung des Rechtswegs gehört (vgl. BVerfGE 54, 53 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 2 BvR 673/00
Rn. 7 Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 2 BvR 673/00
Rn. 9 2. Dem Beschwerdeführer war die Beantragung der Zulassung der Berufung auch nicht deswegen unzumutbar, weil der Verwaltungsgerichtshof einen diesbezüglichen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hatte (vgl. BVerfGE 22, 349 ; 78, 179 ). - BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 2307/94
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei …
Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 2 BvR 673/00
Eine frühere, unmittelbar gegen die kirchlichen Entscheidungen gerichtete, Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht erschöpft habe (Beschluss vom 22. März 1999 - 2 BvR 938/98 - unter Hinweis auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 1999 - 2 BvR 2307/94 -, NVwZ 1999, S. 758).
- VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00 Zur Entlastung der Gerichte verlangt das Gesetz, dass der Betroffene die Gründe für die Zulassung der Berufung darlegt (§ 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO a. F. /§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO n. F.); für eine Erschöpfung des Rechtswegs ist es demnach grundsätzlich auch erforderlich, dass die Gründe für eine Zulassung der Berufung gegenüber dem Oberverwaltungsgericht geltend gemacht und hinreichend dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 2 BvR 673/00 - NJW 2001, 796 f. …sowie Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Juni 1998, a. a. O.).
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