Rechtsprechung
| BVerfG, 12.01.1990 - 2 BvR 718/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
Andererseits ist das von der Menschenwürde garantierte religiöse Existenzminimum von der Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht für Andersgläubige in den staatlichen Schulen der Türkei nicht berührt, weil dadurch keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit treffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88). - BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 15.89
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte - Aussetzung einer Gruppenverfolgung …
Andererseits berührt die für Andersgläubige geltende Pflicht, am islamischen Religionsunterricht in den staatlichen Schulen der Türkei teilzunehmen, nicht das vom Prinzip der Menschenwürde garantierte religiöse Existenzminimum, weil damit keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit treffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88). - BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 37.89
Berücksichtigung des voraussichtlichen Rückkehrverhaltens enger …
Andererseits ist das von der Menschenwürde garantierte religiöse Existenzminimum von der Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht für Andersgläubige in den staatlichen Schulen der Türkei nicht berührt, weil dadurch keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit treffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88 -).
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Einbeziehung des voraussichtlichen Rückkehrverhaltens des Ehemanns und Vaters in …
Andererseits ist das von der Menschenwürde garantierte religiöse Existenzminimum von der Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht für Andersgläubige in den staatlichen Schulen der Türkei nicht berührt, weil dadurch keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit treffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88 -). - BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 30.89
Minderjährige Kinder syrisch-orthodoxen Glaubens aus der Türkei - …
Andererseits ist das von der Menschenwürde garantierte religiöse Existenzminimum von der Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht für Andersgläubige in den staatlichen Schulen der Türkei nicht berührt, weil dadurch keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit treffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88 -). - BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 23.89
Minderjährige Kinder syrisch-orthodoxen Glaubens aus der Türkei - …
Andererseits ist das von der Menschenwürde garantierte religiöse Existenzminimum von der Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht für Andersgläubige in den staatlichen Schulen der Türkei nicht berührt, weil dadurch keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit treffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88 -). - BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 20.89
Glaubensverlust minderjähriger syrisch-orthodoxer Kinder in staatlichen …
Andererseits ist das von der Menschenwürde asylrechtlich garantierte religiöse Existenzminimum durch die Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht für Andersgläubige in den staatlichen Schulen der Türkei nicht berührt, weil dadurch keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit treffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88 -). - OVG Niedersachsen, 15.06.1999 - 11 L 3456/94
Keine Gruppenverfolgung v. Chaldäern in der Stadt; Chaldäer; Christ; Existenz, …
Die Verpflichtung der Kläger - soweit sie schulpflichtig waren - (auch) in M. am islamischen Religionsunterricht teilzunehmen, erreicht nicht die für die Zuerkennung von Asyl erhebliche Intensität; denn in einer nahezu moslemischen Umgebung ist es Andersgläubigen zumutbar, sich mit der Religion des Landes vertraut zu machen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 14.5.1987 - 9 B 149.87 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 67; Beschl. v. 6.3.1990 - 9 C 15.89 - BVerfG, Beschl. v. 12.1.1990 - 2 BvR 718/88 -). - BVerwG, 27.02.1992 - 9 B 24.92
Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Pflichtbesuchs türkischer Grundschulen für …
Andererseits ist das von der Menschenwürde asylrechtlich garantierte religiöse Existenzminimum durch die bloße Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht für Andersgläubige in den staatlichen Schulen der Türkei nicht berührt, weil damit keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit betreffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88 -). - BVerwG, 28.11.1990 - 9 B 279.90
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Andererseits ist das von der Menschenwürde asylrechtlich garantierte religiöse Existenzminimum durch die bloße Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht für Andersgläubige in den staatlichen Schulen der Türkei nicht berührt, weil dadurch keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit treffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88 -).
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