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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.08.1986 - 2 BvR 823/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4307
BVerfG, 25.08.1986 - 2 BvR 823/86 (https://dejure.org/1986,4307)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.1986 - 2 BvR 823/86 (https://dejure.org/1986,4307)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 (https://dejure.org/1986,4307)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - Substantiierter Vortrag - Bessere Erkenntnisse - Beweisantrag - Gesonderte Bescheidung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 785
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

    Wie sich der protokollierten Begründung entnehmen lässt, war sich der Vorsitzende der in § 86 Abs. 2 VwGO geregelten Pflicht bewusst, über die unbedingt gestellten Beweisanträge noch im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu entscheiden, um der Klägerin erforderlichenfalls eine Reaktionsmöglichkeit zu eröffnen (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 - NVwZ 1987, 785 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

    Wie sich der protokollierten Begründung entnehmen lässt, war sich der Vorsitzende der in § 86 Abs. 2 VwGO geregelten Pflicht bewusst, über die unbedingt gestellten Beweisanträge noch im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu entscheiden, um der Klägerin erforderlichenfalls eine Reaktionsmöglichkeit zu eröffnen (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 - NVwZ 1987, 785 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers …

    Die Beteiligten sollen sich nach der Entscheidung über den Beweisantrag auf die dadurch gegebene neue Prozesssituation einstellen und neue Tatsachen vortragen und neue Anträge stellen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, S. 785).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2005 - A 13 S 988/04

    Der Verzicht auf mündliche Verhandlung bedeutet nicht zugleich den Verzicht auf …

    § 86 Abs. 2 VwGO dient gerade dazu, dem Kläger die Auffassung des Gerichts zu seinem Beweisantrag zur Kenntnis zu bringen; die Vorschrift ist damit ihrerseits Ausdruck des rechtlichen Gehörs (siehe dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 25.08.1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 785, Kopp/Schenke, VwGO, 2003, RdNr. 18 zu § 86; Redeker/von Oertzen, VwGO, 2000, RdNr. 24 zu § 86 und Dawin in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 123 zu § 86).

    Angesichts dieser weithin unstreitigen Auffassung wird wohl nur dann zwischen der einfachrechtlichen Verfahrensrüge der Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO einerseits und der Verletzung des rechtlichen Gehörs andererseits zu unterscheiden sein (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 7.2.1964 - 1 C 104.61 -, Buchholz 406.11 zu § 31 BBauG Nr. 1), wenn der Beweisantragsteller zu erkennen gegeben hat, dass er auch bei einer Nichtbescheidung des Antrags keinen weiteren Vortrag mehr beabsichtigt (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 25.08.1986 a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall kann bei verständiger Würdigung des Prozessverhaltens des Klägers bzw. seines Bevollmächtigten nicht unterstellt werden, weiterer Vortrag sei - auch und gerade bei Ablehnung des Beweisantrags - von ihm nicht mehr zu erwarten gewesen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25.08.1986 a.a.O.).

    Insofern liegt es hier - unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs - anders als wenn ein Kläger nach Stellung des unbedingten Beweisantrags aus freien Stücken die mündliche Verhandlung verlässt, ohne die Entscheidung über diesen Antrag abzuwarten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25.08.1986 a.a.O.;… a.A. Marx, a.a.O., Rdnr. 287 zu § 78 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

    Wie sich der protokollierten Begründung entnehmen lässt, war sich der Vorsitzende der in § 86 Abs. 2 VwGO geregelten Pflicht bewusst, über die unbedingt gestellten Beweisanträge noch im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu entscheiden, um den Klägerinnen erforderlichenfalls eine Reaktionsmöglichkeit zu eröffnen (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 - NVwZ 1987, 785 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.06.2011 - 11 ZB 10.1353

    Geschwindigkeitsüberschreitung in einem verkehrsberuhigten Bereich

    Ebenfalls keiner Erörterung bedarf vor diesem Hintergrund die Frage, ob der Kläger nicht dadurch auf eine förmliche Verbescheidung seiner Beweisanträge verzichtet hat, dass er im unmittelbaren Anschluss an ihren mündlichen Vortrag (und noch vor ihrer Verlesung und ihrer Genehmigung durch seinen Bevollmächtigten) seinen Sachantrag gestellt, sein Bevollmächtigter ferner nicht widersprochen hat, als das Gericht im Anschluss daran die Anträge der Beklagten zu Protokoll nahm und es, nachdem es sich vergewissert hatte, dass niemand mehr das Wort wünschte, den Beschluss verkündete, eine Entscheidung werde gemäß § 116 Abs. 2 VwGO zugestellt (vgl. zu der Möglichkeit, dass ein Beteiligter das Recht auf eine mit Gründen versehene, noch vor Verfahrensabschluss erfolgende Verbescheidung eines Beweisantrags verlieren kann, wenn er eine Verfahrensgestaltung unwidersprochen hinnimmt, die erkennen lässt, dass das Gericht nicht nach § 86 Abs. 2 VwGO vorzugehen beabsichtigt, BVerfG vom 25.8.1986 NVwZ 1987, 785).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …

    Die Regelung des § 86 Abs. 2 VwGO verfolgt das Ziel, daß die Parteien sich nach der Entscheidung über den Beweisantrag auf die dadurch gegebene neue Situation einstellen, neue Tatsachen vortragen und Anträge stellen können (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 785 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22

    Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines …

    Die Beteiligten sollen sich nach der Entscheidung über die Beweisanträge auf die dadurch gegebene neue Prozesssituation einstellen und neue Tatsachen vortragen und Anträge stellen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 - NVwZ 1987, 785 …und vom 30. Juli 2008 - 5 B 59.08 - juris Rn. 4; OVG Münster…, Beschluss vom 30. August 2023 - 1 A 1662/21.A - juris Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 LA 175/21

    Attest ärztliches; Belastungsstörung posttraumatische; Beweisantrag Ablehnung; …

    Denn gibt der Beweisantragsteller deutlich zu erkennen, dass er von der Möglichkeit, sich zu den Gründen der ablehnenden Entscheidung zu äußern und auf die neue Prozesssituation einzustellen, keinen Gebrauch machen möchte, stellt es keine Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör dar, wenn ihm die Gründe für die Ablehnung erst zusammen mit dem Urteil bekannt gegeben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.8.1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG…, Urteil vom 30.5.1989 - 1 C 57.87 -, juris Rn. 12;… Dawin/Panzer in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 86 Rn. 128;… Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 86 Rn. 85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - 13 A 2027/19

    Zulassung der Berufung in Bezug auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Rn. 25 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 758; BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 5 B 59.08 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 50 = juris, Rn. 4, sowie Urteile vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 -, BVerwGE 71, 38 = juris, Rn. 25, und vom 23. Juni 1961 - IV C 308.60 -, BVerwGE 12, 268 = NJW 1961, 2081 (2082); OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 13 A 1442/18.A -, juris, Rn. 11 f., m. w. N.
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 60/93

    Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Verbot einer vorweggenommenen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - 11 A 1394/21

    Einholung eines Gutachtens zur Entstehung der Gefahr einer konkreten Suizidalität …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2005 - 10 N 63.05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Verletzung des Anspruchs auf …

  • OVG Niedersachsen, 29.01.1998 - 11 L 2222/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehlerhafte Behandlung von …

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